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Allgemeines => Reisen allgemein => Thema gestartet von: Birgit am 22. August 2016, 13:23:37

Titel: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 22. August 2016, 13:23:37
Alsoooooo, heute war ich hier beim Bürgeramt und habe einen neuen Pass beantragt. Dabei war ich nicht sooooo ganz ehrlich und habe gesagt, ich finde meinen alten Pass gerade nicht.

Hintergrund: "Das Internet" ist der Meinung, dass es lediglich eine Nettigkeit der Staatsgewalt wäre, wenn ich den alten Pass behalten dürfte, ich aber kein Anrecht darauf hätte und ich zudem am liebsten meinen Pass unversehrt hätte als durch hässliche Lochungen entstellt.

Nun gibt aber der alte Pass eine Menge Auskunft über einen wichtigen Teil der letzten 10 Jahre meines Lebens. Ich erinnere mich auch nicht, ob ich den Vorgänger meines jetzigen Passes nicht behalten wollte oder ihn nicht behalten durfte.

Jedenfalls meinte man, ich müsse eine Verlustanzeige machen, wenn der Pass weg sei. Das sei aber nicht gut, denn ich müsse damit rechnen, dass ich dann bei Grenzkontrollen immer wieder Schwierigkeiten bekommen könne.

Stimmt das, und täte ich gut daran ihn "wiederzufinden"?

Der alte Pass würde einfach in den Tiefen einer Schublade vergraben bleiben bis er zerfällt, und er ist ohnehin nur noch bis Februar gültig...

Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Rainer am 22. August 2016, 13:28:49
Im Internet wird viel erzählt...

Ich habe noch nie meinen Pass verloren und habe das auch noch nie behauptet, aber ich habe dennoch mindestens die letzten drei Pässe noch hier herumfliegen. Offensichtlich wurde ich gar nicht erst gefragt. Ob das von Kommune zu Kommune anders gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, aber meine abgelaufenen Pässe scheinen niemanden zu interessieren.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: stefunny am 22. August 2016, 13:38:26
Ehrlich, dass du diese Lochung des alten Passe nicht haben willst, dafür riskierst du es eventuell Probleme zu bekommen bei der Einreise in fremde Länder?

Ich habe schon mal von Leuten gehört, die Problem hatten weil der Pass geklaut wurde, und eine Anzeige gemacht wurde, ich würde das nicht riskieren.

Klar wir viel erzählt und es gibt auch viel Panikmache, aber warum den Stress?

Alten Pass lochen lassen und gut ist, kannst ja trotzdem noch die Stempel und Aufkleber sehen.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 22. August 2016, 14:03:29
Ob das von Kommune zu Kommune anders gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, aber meine abgelaufenen Pässe scheinen niemanden zu interessieren.

Ich vermute mal, es ist unterschiedlich. Es hieß, ich müsse den alten Pass mitbringen. Keine Ahnung, ob ich ihn entwertet wieder mitbekommen kann.

Ehrlich, dass du diese Lochung des alten Passe nicht haben willst, dafür riskierst du es eventuell Probleme zu bekommen bei der Einreise in fremde Länder?

Alten Pass lochen lassen und gut ist, kannst ja trotzdem noch die Stempel und Aufkleber sehen.

Erst einmal riskiere ich gar nichts, wobei ich glaube, dass es weniger um Probleme bei der Einreise in fremde Länder geht als um welche bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Reinlassen müssen sie mich so oder so...

Am besten rufe ich dort noch einmal an und frage, ob ich den Pass denn grundsätzlich behalten darf oder ob er eingezogen wird.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: stefunny am 22. August 2016, 14:06:20
Ob das von Kommune zu Kommune anders gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, aber meine abgelaufenen Pässe scheinen niemanden zu interessieren.

Ich vermute mal, es ist unterschiedlich. Es hieß, ich müsse den alten Pass mitbringen. Keine Ahnung, ob ich ihn entwertet wieder mitbekommen kann.

Ehrlich, dass du diese Lochung des alten Passe nicht haben willst, dafür riskierst du es eventuell Probleme zu bekommen bei der Einreise in fremde Länder?

Alten Pass lochen lassen und gut ist, kannst ja trotzdem noch die Stempel und Aufkleber sehen.

Erst einmal riskiere ich gar nichts, wobei ich glaube, dass es weniger um Probleme bei der Einreise in fremde Länder geht als um welche bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Reinlassen müssen sie mich so oder so...

Am besten rufe ich dort noch einmal an und frage, ob ich den Pass denn grundsätzlich behalten darf oder ob er eingezogen wird.

Frag mal nach, normal wir gelocht und man kann den alten Pass behalten. Die Löcher sind ganz am Rand bei meinen Pässen.

Ob sie dich reinlassen müssen, ist die Frage  ;D  ;D
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 22. August 2016, 14:21:24
Zitat
Ob sie dich reinlassen müssen, ist die Frage

Denkst du nicht? Muss ich mich dann wie im Film "Terminal" auf Jahre häuslich am Flughafen FRA einrichten? Kommt ihr mich dann alle dort besuchen und bringt mir Reeses aus den USA mit?  :toothy9:
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: stefunny am 22. August 2016, 14:52:40
Zitat
Ob sie dich reinlassen müssen, ist die Frage

Denkst du nicht? Muss ich mich dann wie im Film "Terminal" auf Jahre häuslich am Flughafen FRA einrichten? Kommt ihr mich dann alle dort besuchen und bringt mir Reeses aus den USA mit?  :toothy9:

Ah ah, ne du ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Aber wenn dem so sein sollte klar wir kommen dich dann besuchen.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Andrea am 22. August 2016, 15:03:49
Meine Mutter wollte damals den letzten grauen Perso behalten. Neeeeeee, da geht nicht, aber  - rrrratsch -  das Foto  könnse haben  :o

Als es dann bei mir soweit war, fragte ich gaaaanz vorsichtig, ob ich wohl den Perso behalten dürfe, so als Andenken. Na klar, warum nicht? Es wurde unten die Ecke abgeschnitten und das war´s. Selbes Ordnungsamt, scheinbar neue Anweisung oder einfach nur ein anderer Mitarbeiter.

Wie das heute ist, weiß ich nicht. Ich meine, ich habe alle meine Pässe noch. Ich glaube, in einen von denen wurde einfach nur "Ungültig" auf die Bildseite gestempelt.

Vor  mehr als zehn Jahren habe ich mal die Papiere für meinen Motorroller verbaselt. Notwendig war das Vorsprechen bei der Polizei (Verlustanzeige), der Besuch beim Straßenverkehrsamt und dann beim Vertragshändler, der in Italien (Piaggio) neue Papiere bestellte. Hat 60DM gekostet. Die Papiere fanden sich wieder an, allerdings hatte ich den Scooter da schon lange nicht mehr. Theoretisch hätte ich die Papiere wohl zur offiziellen Vernichtung bringen müssen...
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: MisterB am 23. August 2016, 10:21:35
Hallo Birgit.
Habe ich schon hinter mir.
Habe meinen Reisepass als "verloren" gemeldet und einen neuen beantragt.
Die aufm Amt haben, obwohl ich beteuert habe das der nicht gestohlen wurde, ich den nur nicht finden könnte, direkt eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gefertigt.
Das wars aber auch erst mal. Ich habe den neuen Pass bekommen und wegen dem alten nie mehr was gehört.
Bis ich dann das erste Mal danach ins Ausland geflogen bin ........

Seither, und das ist jetzt bestimmt schon 3 Jahre her, werde ich bei jeder Ausreise und Einreise nach dem verlorenen Pass gefragt ! "Oh Oh Sie haben mal einen Pass als gestohlen gemeldet?" "Gibt es in diesem Fall Neuigkeiten ? Ist der wieder aufgetaucht?"  :happy:  Das nervt ganz schön.

Bei der Ein/Ausreise im fremden Land gabs aber noch nie irgendwelche Probleme.
Ich habe damals mit dem neuen Reisepass ein ESTA beantragt, obwohl es noch ein gültiges mit dem alten Pass gab. Hat keinen gekümmert. Habe das ESTA sofort erhalten und dürfte auch in die USA rein (und wieder raus).

Gruß
Bernd
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 23. August 2016, 11:15:50
OK, da dachte ich, das ist alles kein Problem, wenn der Pass ohnehin abgelaufen ist. Aber außer dir, Bernd, haben mir noch andere Ähnliches mitgeteilt, übrigens auch, wenn nur der Personalausweis weg ist und noch 10 Jahre nach dem Verlust des Dokumentes.

Perso weg kenne ich, aber nach dem bin ich niemals wieder gefragt worden. Aber wenn da mal vor 12 Jahren der Perso weg war und nun auch noch der Pass, beginnt die Fragerei vielleicht so langsam, lieber nicht!

Bei der Stadtverwaltung sagte man mir, der Pass müsse "ungültig" gestempelt und ein Stück abgeschnitten werden, damit kann ich leben, wenn auch nur maulend...
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Rainer am 23. August 2016, 11:48:35
Ich frage mich, woher eine Kommune überhaupt wissen will, dass ich einen "alten" Pass habe? Insbesondere wenn er (wie bei mir) in einer anderen Kommune erstellt wurde? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pässe schon vor 10 oder 20 Jahren computertechnisch erfasst wurden, außerdem ist ein Pass eine freiwillige Angelegenheit, niemand muss sch einen Pass anlegen (er ist nur für bestimmte Reisen notwendig) und die Adresse des Inhabers steht sowieso nicht drin.

Wenn man einfach behauptet, dass man keinen alten Pass besitzt (ist eben das erste Mal, dass man einen Pass beantragt), weiß das Einwohnermeldeamt dann, dass das nicht stimmt?
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Susan am 23. August 2016, 12:39:58
Wenn man einfach behauptet, dass man keinen alten Pass besitzt (ist eben das erste Mal, dass man einen Pass beantragt), weiß das Einwohnermeldeamt dann, dass das nicht stimmt?

Bei einem ganz alten Pass vielleicht nicht, bei denen ab 2005 ausgegeben halte ich es für wahrscheinlich. Vielleicht fällt es nicht gleich bei der Beantragung auf, aber dann irgendwann im Prozess der Passerstellung.

Wir wurden alle immer gefragt, ob wir den alten Pass behalten wollen. Soweit ich mich erinnere, hatten sie bei Colins ersten Pass ein ziemliches Stück von der Plastikarte abgeschnitten und fette Stempel über die Einreisestempel. War uns dann nicht mehr wert den aufzubewahren.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 23. August 2016, 12:58:08

Wenn man einfach behauptet, dass man keinen alten Pass besitzt (ist eben das erste Mal, dass man einen Pass beantragt), weiß das Einwohnermeldeamt dann, dass das nicht stimmt?

Als ich vor 2 Jahren einen neuen Perso beantragt habe, wusste sie es, dass ich einen Pass habe. Sie schaute in den Computer und meinte zu mir, sie würde den alten (seit ein paar Tagen abgelaufenen) Perso schon einziehen, ich könne mich ja mit dem Reisepass ausweisen, der sei ja noch gültig. Der Pass wurde auch schon in Erfurt ausgestellt.

Na ja, und wenn man beim Grenzübertritt teilweise auf vor 10 Jahren verschollene Dokumente angesprochen wird, dann ist es wohl auch egal, wo der Pass ausgestellt wurde.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Silvia am 07. September 2016, 12:02:30
Mein alter Pass hat auch nur einen "Ungültig"-Stempel neben der laminierten Lichtbildseite. 

Aber ich werde auch bei jedesmal bei der Paßkontrolle nach meinem vor 2 Jahren gestohlenen Pass gefragt. Selbst wenn ich den "automatisierten Vorgang" nutze winkte mich der nette Herr dahinter kurz an sein Fenster und fragte nach (erst vor wenigen Tagen wieder erlebt).
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 07. September 2016, 13:12:07
Mein neuer Pass war in sehr kurzer Zeit da, schon nach einer Woche.

Von dem alten Pass haben die von der Plastikkarte den unteren Zentimeter abgeschnitten, den maschinenlesbaren Teil. Er ist jetzt in Rente gegangen und liegt nun bei meiner Sammlung alter Pässe.

Es war ein eigenartiges Gefühl in der Sammlung von jetzt 4 alten Pässen zu blättern, jeder ausgestellt in einer anderen Stadt und mit mal mehreren und auch mal sehr wenigen Stempeln darin. Jeder hat eine Geschichte zu erzählen, beginnend mit dem Pass, auf dem ich mir im Alter von süßen 16 entgegengrinse bis zu dem letzten Pass aus der Anfangszeit der biometrischen Bilder, auf dem der Fotograf panisch darauf geachtet hatte, dass ich die Mundwinkel hängen lasse.

Nun wartet der neue Pass darauf die Welt kennenzulernen. Zum Glück sind keine uneindeutigen Zeichen in der Nummer, sodass mit diese Verwechslung und Raterei von 0 und O erspart bleibt...
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Rainer am 07. September 2016, 13:52:48
Zum Glück sind keine uneindeutigen Zeichen in der Nummer, sodass mit diese Verwechslung und Raterei von 0 und O erspart bleibt...

Mit Glück hat das eigentlich gar nichts zu tun, denn die "gefährdeten" Buchstaben (wie eben beispielsweise das O) sind gar nicht erlaubt in der Passnummer (genau aus diesem Grund):

Zitat
Die neue Seriennummer in deutschen Reisepässen setzt sich nunmehr aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Insgesamt werden 27 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Zur Vermeidung sinntragender Wörter und der Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet.

Das wissen leider nur nicht alle, da hätten sich viele beim ESTA eine Menge Ärger sparen können...
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 07. September 2016, 13:59:23
Richtig, aber man darf dennoch nichts verwechseln. Und wenn man dann da sitzt und nicht so richtig weiß, ob es 0 oder O ist, das da nicht stehen darf, dann ist es eben wieder mit Nervenkitzel verbunden.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Rainer am 07. September 2016, 14:10:53
Und wenn man dann da sitzt und nicht so richtig weiß, ob es 0 oder O ist, das da nicht stehen darf, dann ist es eben wieder mit Nervenkitzel verbunden.

Das sag ich doch - die Leute wissen es nicht. Dabei ist es einfach zu merken: Passnummer heißt das Dings und die Nummern (Ziffern) sind ALLE erlaubt. Ergo sind im Zweifel die Buchstaben (beispielsweise das O) nicht erlaubt.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 07. September 2016, 14:12:55
Und wenn man dann da sitzt und nicht so richtig weiß, ob es 0 oder O ist, das da nicht stehen darf, dann ist es eben wieder mit Nervenkitzel verbunden.

Das sag ich doch - die Leute wissen es nicht. Dabei ist es einfach zu merken: Passnummer heißt das Dings und die Nummern (Ziffern) sind ALLE erlaubt. Ergo sind im Zweifel die Buchstaben (beispielsweise das O) nicht erlaubt.

jedenfalls sind bei meinem pass alle Irrtümer ausgeschlossen und darum bin ich froh
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Rainer am 07. September 2016, 14:19:31
jedenfalls sind bei meinem pass alle Irrtümer ausgeschlossen

Bei meinem auch: es gibt kein O in der Passnummer. Bei niemandem. Wenn da so etwas steht, ist es eine Null. Punkt. Ich habe da überhaupt keine Sorge, egal die Passnummer lautet.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Paula am 07. September 2016, 15:52:25
Hallo Birgit, und alle anderen,

Du solltest deinen alten Pass unbedingt aufheben. Mein neuer Paß ist erst ein Jahr alt, den vorherigen habe ich aus nostalgischen Gründen wegen der schönen Reisestempel auch aufgehoben. Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin. In der Reihe vor mir stand einer dem sein Paß geklaut worden war, der muss jetzt zur Poiluei gehen und nachweisen dass er den Verlust angezeigt hat.
Ich weiß ja nicht in welche Länder ich noch Reise in Zukunft und was es dann dort für Bestimmungen gibt, ich werde auf jeden Fall alle alten Pässe aufheben.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: MisterB am 07. September 2016, 16:07:51
Echt ? Das muss mittels der Stempel im Pass nachgewiesen werden ?
Krass.
Beim Visum für Indien gabs da ja auch so ne Frage, wo die letzten Reisen hingegangen sind. Das war aber nur ein "Freitextfeld" wo man das hintereinander eingetippert hat. Einen Nachweis dazu wollten die nicht.

Gruß
Bernd
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 07. September 2016, 17:00:38
Zitat
Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.

Guter Tipp, danke! Das muss man echt wissen. Was wäre denn wohl gewesen, hättest du gesagt, du hast den alten pass abgegeben oder du hättest vorher 5 Jahre lang keinen Pass gehabt?

Zitat
Beim Visum für Indien gabs da ja auch so ne Frage, wo die letzten Reisen hingegangen sind. Das war aber nur ein "Freitextfeld" wo man das hintereinander eingetippert hat.

Hach, auf das Ritual freue ich mich ja auch schon wieder!
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Paula am 07. September 2016, 18:48:11
Zitat
Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.

Guter Tipp, danke! Das muss man echt wissen. Was wäre denn wohl gewesen, hättest du gesagt, du hast den alten pass abgegeben oder du hättest vorher 5 Jahre lang keinen Pass gehabt?

Ich schätze mal dann mußt du zum Einwohnermeldeamt gehen und dir das bestätigen lassen. Ohne schriftlichen Nachweis kommst du jedenfalls nicht weiter. Unser Reisebüro hatte uns extra auf düse Regelung hingewiesen. Wenns blöd läuft kriegst du eben kein Visum...
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Flicka am 07. September 2016, 22:15:01

Du solltest deinen alten Pass unbedingt aufheben. Mein neuer Paß ist erst ein Jahr alt, den vorherigen habe ich aus nostalgischen Gründen wegen der schönen Reisestempel auch aufgehoben. Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.


Auf diese Idee wäre ich jetzt wirklich nicht gekommen.

Aktuell scheint es sogar noch strenger gehandhabt zu werden als du beschrieben hast, nämlich mit Nachweisen für die letzten 3 Jahre:

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChinaSicherheit.html :

Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt.
Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 07. September 2016, 23:02:25
Zitat
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt.
Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.

Ha ha, ha, ich kann fehlendes Verständnis nachvollziehen, wenn jemand sich ärgert, dass er immer mehr tun muss um freundlicherweise in die USA einreisen zu dürfen.... Aber DAS?  :raetsel:

Na ja, die Inder wollen dafür alles über die Religion des Reisenden, dessen Eltern, Partner und deren Eltern wissen usw.

Aber auch als Chinese oder Inder mal nach Deutschland zu wollen, ist immerhin auch nicht so ganz einfach, also darf man sich wohl nicht beschweren...

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: MisterB am 08. September 2016, 11:36:36
Wo ich gerade deinen Banner sehe. Wie siehts denn mit der Einreise in Japan aus ? Musst du da auch riesige Visaanträge durcharbeiten oder ist das schmerzfrei ?

Gruß
Bernd
Titel: Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Beitrag von: Birgit am 08. September 2016, 12:35:07
Japan ist schmerzfrei. Wegen Dubai brauchte ich allerdings nun schon einen neuen Pass, da er noch 6 Monate Gültigkeit haben muss und mein alter Pass nur bis Februar gültig gewesen wäre...