Argumente finden sich da immer - das Problem ist nur, es handelt sich nicht um eine Empfehlung o.ä., das ist ein Gesetz. Und Gesetzen hat man Folge zu leisten. Da muss der Arbeitgeber auf Dauer eine Lösung finden, egal wie doof er das findet. Aber es ist eben auch bekannt, dass gegen dieses Gesetz in nahezu allen Firmen verstoßen wird. Auch was in Paulas Laden abgeht, das ist hanebüchen, geht überhaupt nicht. Aber es wird trotzdem einfach gemacht.
Jetzt würde mich doch mal interessieren, auf welchen Paragrafen des Bundesurlaubsgesetzes du dich hier berufst. Ich kenne das Gesetz auch einigermaßen und kann da keine Verfehlung erkennen.
Zitat:
§7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) ...
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Wir nehmen bei unserem großen Jahresurlaub immer ca. 11 bis 14 Urlaubstage und ansonsten sind Arbeiten im Abrechnungszeitraum wohl wirklich dringende betriebliche Gründe. Es gibt für den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer keine größere Pflicht als die pünktliche Zahlung des Gehalts.
Außerdem sollte man sich bei der Berufswahl schon im Klaren sein, dass es dabei schon Zeiten geben kann, in denen man keinen Urlaub nehmen kann. Und das ist bei jemanden, der auch für die Abrechnung zuständig ist, eben meistens das Monatsende. Wenn man unbedingt vier Wochen oder länger am Stück in Urlaub will, so muss man sich entweder einen anderen Job suchen oder einen Großbetrieb, in dem es viele Abrechner gibt. Unplanbare Ereignisse wie schwere Erkrankungen sind natürlich ein anderer Fall. Bei einer Erkältung oder dergleichen "Kleinigkeiten" würde es mir trotzdem nie einfallen, während der Abrechnungsperiode zu Hause zu bleiben. Da ich aus dem landwirtschaftlichen Bereich komme, lautet mein Spruch immer: "Wenn Erntezeit ist, wird gedroschen". Da gibt es nur eine Entschuldigung, wenn du mit dem Kopf unter dem Arm daherkommst.
Und he, dass ich gar nicht in Urlaub will, stimmt ja so nicht. Ich bin halt eher der Kurzurlaubstyp, mir reicht schon eine Woche zur Erholung und spätestens nach zwei Wochen bekomme ich eben Heimweh. Ist das so schlimm, wenn es einem zu Hause auch gefällt. Auf den Job im Büro könnte ich natürlich viel länger verzichten, da bekomme ich kein Heimweh danach, aber ich habe eben auch ein Pflichtbewußtsein, welches mich dann doch wieder in den Betrieb treibt.