Autor Thema: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...  (Gelesen 15678 mal)

Rainer

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #15 am: 07. September 2016, 13:52:48 »
Zum Glück sind keine uneindeutigen Zeichen in der Nummer, sodass mit diese Verwechslung und Raterei von 0 und O erspart bleibt...

Mit Glück hat das eigentlich gar nichts zu tun, denn die "gefährdeten" Buchstaben (wie eben beispielsweise das O) sind gar nicht erlaubt in der Passnummer (genau aus diesem Grund):

Zitat
Die neue Seriennummer in deutschen Reisepässen setzt sich nunmehr aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Insgesamt werden 27 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Zur Vermeidung sinntragender Wörter und der Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet.

Das wissen leider nur nicht alle, da hätten sich viele beim ESTA eine Menge Ärger sparen können...

Birgit

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #16 am: 07. September 2016, 13:59:23 »
Richtig, aber man darf dennoch nichts verwechseln. Und wenn man dann da sitzt und nicht so richtig weiß, ob es 0 oder O ist, das da nicht stehen darf, dann ist es eben wieder mit Nervenkitzel verbunden.

Rainer

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #17 am: 07. September 2016, 14:10:53 »
Und wenn man dann da sitzt und nicht so richtig weiß, ob es 0 oder O ist, das da nicht stehen darf, dann ist es eben wieder mit Nervenkitzel verbunden.

Das sag ich doch - die Leute wissen es nicht. Dabei ist es einfach zu merken: Passnummer heißt das Dings und die Nummern (Ziffern) sind ALLE erlaubt. Ergo sind im Zweifel die Buchstaben (beispielsweise das O) nicht erlaubt.

Birgit

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #18 am: 07. September 2016, 14:12:55 »
Und wenn man dann da sitzt und nicht so richtig weiß, ob es 0 oder O ist, das da nicht stehen darf, dann ist es eben wieder mit Nervenkitzel verbunden.

Das sag ich doch - die Leute wissen es nicht. Dabei ist es einfach zu merken: Passnummer heißt das Dings und die Nummern (Ziffern) sind ALLE erlaubt. Ergo sind im Zweifel die Buchstaben (beispielsweise das O) nicht erlaubt.

jedenfalls sind bei meinem pass alle Irrtümer ausgeschlossen und darum bin ich froh

Rainer

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #19 am: 07. September 2016, 14:19:31 »
jedenfalls sind bei meinem pass alle Irrtümer ausgeschlossen

Bei meinem auch: es gibt kein O in der Passnummer. Bei niemandem. Wenn da so etwas steht, ist es eine Null. Punkt. Ich habe da überhaupt keine Sorge, egal die Passnummer lautet.

Paula

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #20 am: 07. September 2016, 15:52:25 »
Hallo Birgit, und alle anderen,

Du solltest deinen alten Pass unbedingt aufheben. Mein neuer Paß ist erst ein Jahr alt, den vorherigen habe ich aus nostalgischen Gründen wegen der schönen Reisestempel auch aufgehoben. Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin. In der Reihe vor mir stand einer dem sein Paß geklaut worden war, der muss jetzt zur Poiluei gehen und nachweisen dass er den Verlust angezeigt hat.
Ich weiß ja nicht in welche Länder ich noch Reise in Zukunft und was es dann dort für Bestimmungen gibt, ich werde auf jeden Fall alle alten Pässe aufheben.
Viele Grüße Paula

MisterB

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #21 am: 07. September 2016, 16:07:51 »
Echt ? Das muss mittels der Stempel im Pass nachgewiesen werden ?
Krass.
Beim Visum für Indien gabs da ja auch so ne Frage, wo die letzten Reisen hingegangen sind. Das war aber nur ein "Freitextfeld" wo man das hintereinander eingetippert hat. Einen Nachweis dazu wollten die nicht.

Gruß
Bernd
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Birgit

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #22 am: 07. September 2016, 17:00:38 »
Zitat
Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.

Guter Tipp, danke! Das muss man echt wissen. Was wäre denn wohl gewesen, hättest du gesagt, du hast den alten pass abgegeben oder du hättest vorher 5 Jahre lang keinen Pass gehabt?

Zitat
Beim Visum für Indien gabs da ja auch so ne Frage, wo die letzten Reisen hingegangen sind. Das war aber nur ein "Freitextfeld" wo man das hintereinander eingetippert hat.

Hach, auf das Ritual freue ich mich ja auch schon wieder!

Paula

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #23 am: 07. September 2016, 18:48:11 »
Zitat
Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.

Guter Tipp, danke! Das muss man echt wissen. Was wäre denn wohl gewesen, hättest du gesagt, du hast den alten pass abgegeben oder du hättest vorher 5 Jahre lang keinen Pass gehabt?

Ich schätze mal dann mußt du zum Einwohnermeldeamt gehen und dir das bestätigen lassen. Ohne schriftlichen Nachweis kommst du jedenfalls nicht weiter. Unser Reisebüro hatte uns extra auf düse Regelung hingewiesen. Wenns blöd läuft kriegst du eben kein Visum...
Viele Grüße Paula

Flicka

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #24 am: 07. September 2016, 22:15:01 »

Du solltest deinen alten Pass unbedingt aufheben. Mein neuer Paß ist erst ein Jahr alt, den vorherigen habe ich aus nostalgischen Gründen wegen der schönen Reisestempel auch aufgehoben. Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.


Auf diese Idee wäre ich jetzt wirklich nicht gekommen.

Aktuell scheint es sogar noch strenger gehandhabt zu werden als du beschrieben hast, nämlich mit Nachweisen für die letzten 3 Jahre:

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChinaSicherheit.html :

Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt.
Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.

Birgit

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #25 am: 07. September 2016, 23:02:25 »
Zitat
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt.
Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.

Ha ha, ha, ich kann fehlendes Verständnis nachvollziehen, wenn jemand sich ärgert, dass er immer mehr tun muss um freundlicherweise in die USA einreisen zu dürfen.... Aber DAS?  :raetsel:

Na ja, die Inder wollen dafür alles über die Religion des Reisenden, dessen Eltern, Partner und deren Eltern wissen usw.

Aber auch als Chinese oder Inder mal nach Deutschland zu wollen, ist immerhin auch nicht so ganz einfach, also darf man sich wohl nicht beschweren...

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html

MisterB

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #26 am: 08. September 2016, 11:36:36 »
Wo ich gerade deinen Banner sehe. Wie siehts denn mit der Einreise in Japan aus ? Musst du da auch riesige Visaanträge durcharbeiten oder ist das schmerzfrei ?

Gruß
Bernd
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Birgit

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Re: Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
« Antwort #27 am: 08. September 2016, 12:35:07 »
Japan ist schmerzfrei. Wegen Dubai brauchte ich allerdings nun schon einen neuen Pass, da er noch 6 Monate Gültigkeit haben muss und mein alter Pass nur bis Februar gültig gewesen wäre...