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Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Paula:
Hallo Birgit, und alle anderen,
Du solltest deinen alten Pass unbedingt aufheben. Mein neuer Paß ist erst ein Jahr alt, den vorherigen habe ich aus nostalgischen Gründen wegen der schönen Reisestempel auch aufgehoben. Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin. In der Reihe vor mir stand einer dem sein Paß geklaut worden war, der muss jetzt zur Poiluei gehen und nachweisen dass er den Verlust angezeigt hat.
Ich weiß ja nicht in welche Länder ich noch Reise in Zukunft und was es dann dort für Bestimmungen gibt, ich werde auf jeden Fall alle alten Pässe aufheben.
MisterB:
Echt ? Das muss mittels der Stempel im Pass nachgewiesen werden ?
Krass.
Beim Visum für Indien gabs da ja auch so ne Frage, wo die letzten Reisen hingegangen sind. Das war aber nur ein "Freitextfeld" wo man das hintereinander eingetippert hat. Einen Nachweis dazu wollten die nicht.
Gruß
Bernd
Birgit:
--- Zitat ---Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.
--- Ende Zitat ---
Guter Tipp, danke! Das muss man echt wissen. Was wäre denn wohl gewesen, hättest du gesagt, du hast den alten pass abgegeben oder du hättest vorher 5 Jahre lang keinen Pass gehabt?
--- Zitat ---Beim Visum für Indien gabs da ja auch so ne Frage, wo die letzten Reisen hingegangen sind. Das war aber nur ein "Freitextfeld" wo man das hintereinander eingetippert hat.
--- Ende Zitat ---
Hach, auf das Ritual freue ich mich ja auch schon wieder!
Paula:
--- Zitat von: Birgit am 07. September 2016, 17:00:38 ---
--- Zitat ---Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.
--- Ende Zitat ---
Guter Tipp, danke! Das muss man echt wissen. Was wäre denn wohl gewesen, hättest du gesagt, du hast den alten pass abgegeben oder du hättest vorher 5 Jahre lang keinen Pass gehabt?
--- Ende Zitat ---
Ich schätze mal dann mußt du zum Einwohnermeldeamt gehen und dir das bestätigen lassen. Ohne schriftlichen Nachweis kommst du jedenfalls nicht weiter. Unser Reisebüro hatte uns extra auf düse Regelung hingewiesen. Wenns blöd läuft kriegst du eben kein Visum...
Flicka:
--- Zitat von: Paula am 07. September 2016, 15:52:25 ---
Du solltest deinen alten Pass unbedingt aufheben. Mein neuer Paß ist erst ein Jahr alt, den vorherigen habe ich aus nostalgischen Gründen wegen der schönen Reisestempel auch aufgehoben. Um mein Chinavisum zu beantragen mußte ich den alten Paß und den neuen einreichen, da ich nachweisen müßte wohin ich die letzten beide Jahre gereist bin.
--- Ende Zitat ---
Auf diese Idee wäre ich jetzt wirklich nicht gekommen.
Aktuell scheint es sogar noch strenger gehandhabt zu werden als du beschrieben hast, nämlich mit Nachweisen für die letzten 3 Jahre:
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChinaSicherheit.html :
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt.
Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
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