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Reisepassfrage: Was passiert eigentlich, wenn...
Birgit:
--- Zitat ---Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt.
Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
--- Ende Zitat ---
Ha ha, ha, ich kann fehlendes Verständnis nachvollziehen, wenn jemand sich ärgert, dass er immer mehr tun muss um freundlicherweise in die USA einreisen zu dürfen.... Aber DAS? :raetsel:
Na ja, die Inder wollen dafür alles über die Religion des Reisenden, dessen Eltern, Partner und deren Eltern wissen usw.
Aber auch als Chinese oder Inder mal nach Deutschland zu wollen, ist immerhin auch nicht so ganz einfach, also darf man sich wohl nicht beschweren...
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html
MisterB:
Wo ich gerade deinen Banner sehe. Wie siehts denn mit der Einreise in Japan aus ? Musst du da auch riesige Visaanträge durcharbeiten oder ist das schmerzfrei ?
Gruß
Bernd
Birgit:
Japan ist schmerzfrei. Wegen Dubai brauchte ich allerdings nun schon einen neuen Pass, da er noch 6 Monate Gültigkeit haben muss und mein alter Pass nur bis Februar gültig gewesen wäre...
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