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Übernachten in Schottland

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Christina:
Andrea, danke für die Info.

Rainer, das ist ja interessant. Was hinter dieser Regelung wohl wieder für eine Überlegung steht?

Rainer:

--- Zitat von: Christina am 07. Februar 2017, 17:49:51 ---Was hinter dieser Regelung wohl wieder für eine Überlegung steht?

--- Ende Zitat ---

Ich würde sagen, um sicher zu stellen, dass Urlaub auch Urlaub ist. Ich kenne auch viele Leute (u.a. wir selbst, wenn wir andere Häuser buchen), die keine Lust haben, selbst aufzuräumen. Und wenn ein Haus explizit als "Ferienhaus" vermietet wird (da sind in ja in aller Regel auch ganz andere Mieten möglich), dann verdonnert der Gesetzgeber den Inhaber dazu, auch ein passendes Leistungsspektrum anzubieten. Ich finde es ehrlich nicht unlogisch, aber da ich auch Betreiber bin, sehe ich auch die Nachteile dieser Vorschrift. Aber wir kommen eben drum herum, weil mein ältester Bruder in Luxemburg wohnt und wir darüber die Miete abwickeln. Letztendlich gilt natürlich auch dort, wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn man bei großen Veranstaltern bucht (Novasol etc.), dann haben die auch die notwendige Infrastruktur, um alle Leistungen zu erfüllen.

Christina:
Mit der Erklärung hast du sicherlich recht, aber der Schutz der Verbraucher geht dann doch mal wieder sehr weit. Ich bin auch nicht  davon begeistert, am Urlaubsende auch noch putzen zu müssen, entscheidend ist aber doch, dass das vor der Buchung aus dem Anzeigentext hervorgeht. Und dann kann ja jeder entscheiden, ob er so ein Haus/Wohnung buchen möchte oder nicht.

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