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Mietwagen/Wohnmobil Versicherung für "fremde" Mitfahrer

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Kauschthaus:
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, auf die ich per google und Suchfunktionen in entsprechenden Foren keine Antwort gefunden habe. Und bisher auch keine von der Vermietstation, die ich angeschrieben habe.  :(

Wenn ich einen Mietwagen abhole, gebe ich die Fahrer an, die berechtigt sein sollen, den Wagen zu fahren. Wer sonst noch im Wagen mitfährt, interessiert offensichtlich nicht, die entsprechend vorhandenen Sitzplätze natürlich vorausgesetzt. Ich habe daraus bisher immer geschlossen, dass andere Mitfahrer keinerlei Einfluss auf meine Versicherung (LDW, CDW, erw. Haftplicht u.ä.) haben. Insassen Personenunfallversicherung und so was mal außen vor. (Kam bei uns z.B. vor, wenn wir Verwandte in Vancouver mitgenommen haben.)

Wie ist das eigentlich mit einem Wohnmobil? Ich gebe die Fahrer und auch die Mitreisenden an, und so steht es auch in der Buchungsbestätigung.
Kann ich dann trotzdem, ohne meinen Versicherungsschutz zu verlieren, im Womo Leute mitnehmen?

Beispiel: Ich habe ein Womo gemietet und als Mitreisende (nicht Fahrerin wegen Alter) meine Tochter benannt.
Wir werden einen Teil der Route mit Freunden fahren, die eine Motorrad Tour machen. Könnten wir jetzt im Womo, das 2-3 Sitze mit Gurt im Wohnbereich hat, Leute mitnehmen ohne versicherungsrechtliche Nachteile?

Ich werde sicher noch mal genauer nachforschen, aber vielleicht hat ja jemand eine erste Einschätzung?

Viele Grüße, Petra

Andrea:
Du meinst: Die eingetragenen Fahrer sind wirklich die alleinigen Fahrer und diejenigen, die darin wohnen sind wirklich auch nur die eingetragenen Personen, aber als Begleitfahrzeug kann es mal passieren, das ein/e Sozius/Sozia eine Etappe bei euch mitfährt?

Schwierige Frage, wobei ich sicher bin, dass öfters mal Womos als Begleitfahrzeuge für Motorradreisen gemietet werden.

Man sollte ja meinen, dass ein "nur" Beifahrer nichts beschädigen kann, aber viel wichtiger ist da ja wirklich die Frage, ob der gesamte Versicherungsschutz durch die erhöhte Personenzahl erlischt und ob der zusätzliche Beifahrer im Falle eines Unfalls selber irgendwo Ansprüche geltend machen könnte... Ich glaube, da muss man wirklich ins Kleingedruckte gehen.

Susan:
Hallo Petra,

hm, wir haben uns darüber gar keine Gedanken gemacht, als wir z.B. die Gasteltern unseres Juniors mitgenommen haben   8)

Soweit ich mich erinnere, stand unter dem Punkt "sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn..." nur, dass nicht mehr Personen im WoMo übernachten dürfen als angegeben.
Solange es also nicht als verboten drin steht, würde ich es als erlaubt ansehen. Was natürlich keine rechtliche Gewähr bietet  ::)

Über wen habt ihr denn gemietet? Vielleicht kann der eher eine Antwort liefern als die Vermietstationen

Christina:
Meiner Meinung nach müsste im Vertrag bzw. den Bedingungen ein Verbot stehen, weitere Personen als die als Mitreisende genannten (natürlich immer im Rahmen der erlaubten Kapazität des Womos) mitfahren zu lassen.
 
Bei Ferienwohnungen steht meist im Vertrag bzw. den Bedingungen, dass der Vertrag für die Anzahl der angegebenen Personen gilt, wenn man weitere Leute, wenn auch nur für eine Nacht übernachten lassen will, muss man das dem Vermieter mitteilen und um Erlaubnis bitten. Aber ein paar Leute in die Ferienwohnung zum Abendessen einzuladen, ist natürlich immer erlaubt. Daher würde ich das beim Womo hinsichtlich mitfahren auch so sehen. Darin dann auch zu übernachten, ist dann wieder eine andere Sache.

Ich habe noch nie ein Womo gemietet, ist es üblich und zwingend, dass man die Mitreisenden angibt oder ist das nur in deinem konkreten Fall so?

Kauschthaus:
Vielen Dank für eure Antworten, Überlegungen.

Ja, es geht absolut nur um evtl. Mitfahrende.
Alleinige Fahrerin bin ich, weil meine Tochter dann erst 20 ist. Und auch nur wir beide nutzen das Wohnmobil und schlafen darin.
Es geht, wie Andrea bereits vermutete, nur um eventuell gelegentlich mitfahrende Beifahrer oder mal Mitfahrer zu einem Supermarkt u.ä.
Wir haben ein 19ft Womo von Cruise America in LA gemietet, und da gibt es außer den beiden Sitzen vorne noch 2 oder 3 Sitze mit Gurten im Wohnbereich.

Aber ihr habt recht, ich werde da wohl noch mal konkret beim Vermieter nachfragen müssen.

LG von der Schwäbischen Alb, Petra

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