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Neue Datenschutzverordnung wichtig für Fotos in Reiseberichten!

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Silvia:
Ab dem 25. Mai tritt ja die neue Verordnung in Kraft.  Unter anderem geht es dabei auch um die Veröffentlichung von Personenbildern.

Jetzt bin ich ja jemand, der selten Leute auf den Fotos hat (was sich aber manchmal nicht ganz vermeiden lässt). Problematisch wird es, wenn man die Person erkennen kann.

 :read2:    "Wer Bilder digital veröffentlicht, auf welchen Personen abgebildet sind, muss ab dem 25. Mai 2018, von jeder Person auf dem Bild die Zustimmung für die Veröffentlichung einholen. Für die Street Photographie macht dies die digitale Veröffentlichung der Bilder äußerst schwierig. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, wird seine Straßenaufnahmen, sofern sie nicht völlig menschenleer sind, künftig nur noch als Postkarte oder Fotobuch veröffentlichen. Ob die DSGVO auch für Bilder gilt, die vor dem 25. Mai 2018 online gestellt wurden, scheint derzeit noch nicht geklärt zu sein und dürfte ein erhebliches Prozessrisiko bergen."

Susan:
Also muss ich jetzt, wenn ich Bilder vom Markusplatz in Venedig online stellen will, tausende von Leuten um Erlaubnis fragen? 

Naja, vielleicht stoppt das ja den Selfie-Wahn  ;) Hoffentlich gibt es bald Klarheit wegen der alten Bilder, sonst haben die Abzocker-Abmahn-Anwälte Hochkonjunktur.

Rainer:

--- Zitat von: Susan am 07. Mai 2018, 12:16:07 ---Also muss ich jetzt, wenn ich Bilder vom Markusplatz in Venedig online stellen will, tausende von Leuten um Erlaubnis fragen?

--- Ende Zitat ---

Wahrscheinlich.

Trotzdem glaube ich nicht an Abmahnwellen, denn auf der anderen Seite kann auch nur der Abgebildete selbst seine Rechte am Bild beanspruchen; eine Abmahnung geschieht ja normalerweise im Auftrag eines Klienten, in diesem Fall eine Person, die sich auf irgendeinem Foto sieht und der Meinung ist, dass das Foto nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Nach meinem Rechtsempfinden muss allerdings erst einmal der Abgelichtete überhaupt nachweisen, dass er wirklich derjenige ist, der auf dem Bild gezeigt wird und nicht ein zufälliger Doppelgänger. Und mit Sicherheit hat keine Person das Recht, von Fotografen sämtliche Einverständniserklärungen einzusehen, um zu beurteilen, wer auf dem Foto wirklich gefragt wurde. Letztendlich ist noch nicht einmal geklärt, welcher Form die Einverständniserklärung genügen muss. Reicht es, wenn ich eine mündliche Bestätigung habe und wer hat die Beweispflicht?

Etwas anderes wären Personenfotos mit Namenszug darunter, da ist wenigstens der Bezug klar. Aber einfach nur irgendwo ein Foto irgendeiner Person - wer soll da beweisen, um wen es sich da handelt und wie beweist man das?

Nicht umsonst spricht Heise von "DSCGO-Chaos".

Susan:
Habe grad in der Schottlandgruppe noch weitere Links zu dem Thema gefunden  :(  Die Rechtsunsicherheit ist grad hier in Deutschland riesig und genau genommen geht es nicht nur ums Veröffentlichen, sondern sogar überhaupt die Aufnahme.

Die Beispiele sind schon extrem: ein Hochzeitsfotograf kann das Brautpaar ohne explizite Erlaubnis aufnehmen (Vertrag) von jedem Gast bräuchte er eine Einwilligung. Die Beweispflicht liegt offenbar beim Fotografen

Also keine Bilder von den Highland Games im Schottlandbericht

Rainer:

--- Zitat von: Susan am 07. Mai 2018, 13:05:05 ---Die Beweispflicht liegt offenbar beim Fotografen

--- Ende Zitat ---

Die Beweispflicht, dass er die Einwilligung hat. Das ist auch klar. Aber mir geht es um die Beweispflicht (was bei Hochzeitsgesellschaften sicher einfach ist), wer auf dem Bild abgebildet ist. Im Extremfall kann ich ja hingehen und bei jedem x-beliebigem Bild behaupten, das wäre ich und verlange eine Entschädigung vom Fotografen, weil der keine Einverständniserklärung hat. Aber das entbindet mich ja nicht MICH von der Beweispflicht, dass ich wirklich der Abgebildete bin. Und da sehe ich eigentlich das viel größere Problem.

Und dass alleine schon das Fotografieren (und nicht nur die Veröffentlichung) Zustimmungspflichtig ist, das war immer schon so, hat Streetfotografen aber nur selten interessiert (was mich sowieso auch immer schon gewundert hat). Aber viele Fotografen machen sich da ihre eigenen Gesetze.

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