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Neue Datenschutzverordnung wichtig für Fotos in Reiseberichten!
serendipity:
--- Zitat von: Susan am 07. Mai 2018, 12:16:07 ---Also muss ich jetzt, wenn ich Bilder vom Markusplatz in Venedig online stellen will, tausende von Leuten um Erlaubnis fragen?
Naja, vielleicht stoppt das ja den Selfie-Wahn ;) Hoffentlich gibt es bald Klarheit wegen der alten Bilder, sonst haben die Abzocker-Abmahn-Anwälte Hochkonjunktur.
--- Ende Zitat ---
Im Fall des Markusplatzes wohl eher nicht, denn nach Erwägungsgrund 62 erübrigt sich diese Informationspflicht, wenn sich die Unterrichtung der betroffenen Person als „unmöglich erweist“ oder „mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden“ ist.
Was passiert, wenn ich die Exifs lösche, dann könnte rein theoretisch keine Verbindung zu bestimmten Daten mehr hergestellt werden?
Aber ist schon Wahnsinn, da tritt etwas in Kraft, womit sich die Juristen und Datenschützer in Deutschland wohl noch nicht wirklich auseinander gesetzt haben. Ich bin ja auch für unsere Schul-Website zuständig und habe schon vor einigen Wochen sowohl unseren Datenschutzbeauftragten des Kreises als auch den Juristen des Staatlichen Schulamtes angeschrieben, aber bisher keinerlei Antwort erhalten ::) >:D
Habe nun erst einmal eine Hinweisseite zum Datenschutz auf die erste Seite der Website gepackt und Kommentare und Gästebuch entfernt. Wie es mit meiner privaten Website aussieht, weiß ich nicht - aber auch da gibt es eine Datenschutz-Hinweisseite und jeden weiteren Post werde ich mit einem Kommentarhinweis versehen. Viele Schulblogs haben schon geschlossen, was ich sehr, sehr schade finde. Immer mehr posten dagegen auf Instagram oder Facebook und wie dort mit unseren Daten umgegangen wird bzw. welche Pannen passieren, wissen wir ja.
sh3t0r:
Das Thema dürfte für Hobbyfotografen momentan sehr viel heißer gekocht werden als es letztendlich gegessen werden wird.
http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html
https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/
https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15078449&postcount=108
https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15075555&postcount=73
Christina:
Soweit es unsere üblichen Reisefotos betrifft, auf denen Personen, wenn überhaupt nur in der Masse zu sehen sind, denke ich, wird sich schlussendlich nicht viel zur bisherigen Situation ändern. Unglücklich ist natürlich, dass in Deutschland keine gesetzliche Klarheit durch Nutzung der Öffnungsklauseln geschaffen wurde, nun müssen dies Gerichte tun. Es gibt aber ausreichend Regelungen in der DSGVO, die es ermöglichen, die bisherigen Regelungen, wie etwa im KUG, inhaltlich weiterhin zur Anwendung zu bringen (soweit es eben unsere üblichen Fotos hier im Forum betrifft).
Aber es muss natürlich jeder selber entscheiden, ob er ein bestimmtes Foto veröffentlicht oder vorsichtshalber nicht.
Rainer:
--- Zitat von: sh3t0r am 07. Mai 2018, 19:33:41 ---Das Thema dürfte für Hobbyfotografen momentan sehr viel heißer gekocht werden als es letztendlich gegessen werden wird.
--- Ende Zitat ---
Und nicht nur für die. Von mir aus kann jeder Besserwisser sich für andere in die Hose machen, ich selbst werde genau NICHTS unternehmen. Wer will, darf jetzt kopfschüttelnd besserwissen. Ich glaube übrigens auch nicht, dass Horst hier irgendetwas ändern wird.
Horst:
--- Zitat von: Rainer am 07. Mai 2018, 22:36:36 ---Ich glaube übrigens auch nicht, dass Horst hier irgendetwas ändern wird.
--- Ende Zitat ---
Ändern?
Genau gar nix.
Bin da absolut entspannt.
Wenn man bedenkt wieviele Bilder jeden Tag bei Facebook, Youtube & Whatsapp hochgeladen auf denen Personen zu sehen sind, kann man sich mal entspannt zurücklehnen und darauf warten ob und was das überhaupt in der Praxis in der rechtlichen Anwendung für den Privatanwender bedeutet. Ich denke da müssen sich wenn überhaupt erst mal diverse Weltunternehmen Gedanken machen und nicht wir.
Im übrigen, das Recht am eigenen Bild gibt es schon seit 1907.
Hat es in einem Forum jemand gestört?
Eher nicht. Warum hat Rainer ja schon angedeutet. Das ist in der Praxis auch für Abmahnanwälte kaum nachverfolgbar.
Da könnten nur (wie vorher auch schon) absolute Einzelfälle eine Ausnahme darstellen.
Also macht einfach weiter wie bisher.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so eine Gesetzesauslegung wie sie hier befürchtet wird, dauerhaft in der heutigen Internetwelt existenzfähig wäre. Bestimmungen kann, wird und muss man auch wieder ändern wenn sie in der Praxis undurchführbar sein sollten.
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