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Macht euch das Corona-Virus Angst?
Horst:
Habe gehört dass in Bayern eine Ausgangssperre konkret vorbereitet wird.
Entscheidend ist wohl das Wochenende und das Verhalten der Bevölkerung.:
https://www.n-tv.de/politik/Kanzleramtschef-Samstag-ist-entscheidend-article21656281.html
Ich bin kein Freund der Ausgangssperre - das schafft andere Probleme um die man sich dann kümmern muss. Hinter die bisherigen Maßnahmen kann ich mich zu 100% stellen. Ich fände es besser "Versammlungen" härter zu bestrafen. Wenn eine "Corona-Party" mit einem Bussgeld von 500€ pro Nase aufgelöst wird, spricht sich das in den Netzwerken schnell rum.
Es halten sich ja auch viele Leute inzwischen dran. Am meisten los hier bei mir im Ort ist mit Abstand beim Supermarkt und ev. noch Baumarkt (wobei ob man den jetzt unbedingt braucht?).
Wie seht ihr das?
Silke:
Du kannst derzeit Coronapartys nicht bestrafen. Das Versammlungsrecht ist grundgesetzlich geschützt. Um des auszuhebeln braucht es ein Gesetz/eine Verordnung. Die gibt es dafür aber nicht. Eine Ausgangssperre wäre eine solche Verordnung, vielleicht ginge auch ein Verbot von Versammlungen über x Leute. Bisher gibt es aber nur Apelle.
Es wird also wie immer sein, für ein paar Idioten werden alle leiden.
Wollen wir hoffen, dass sie, wenn sie kommt, wenigstens Spaziergänge und Sport allein zulässt.
Ich sehe im Moment ein anderes Problem:
Es werden viel zu wenig Tests angeboten und durchgeführt und Kontaktpersonen viel zu langsam ermittelt.
Eine Freundin von mir hatte am 6.3. Pysiotherapie, am 9.3. wurde sie von der Praxis angerufen, dass der Therapeut Corona hat. Sie hat sich in Selbstquarantäne gegeben. Am 19.3. wurde sie dann endlich vom Gesundheitsamt angerufen. Ein Test aber nicht gemacht, weil sie außer Halsschmerzen keine Syptome hat.
Ich hatte am 9.3. noch Kontakt zu ihr, bevor der Anruf der Praxis kam. Da ich ab Dirnstag Husten und Schnupfen hab, hab ich gestern beim Gesundheitsamt angerufen. Heute der Rückruf, kein Test möglich, ich erfülle nicht die Voraussetzungen.
Ich möchte nicht wissen, bei wie viel Menschen das ähnlich ist und wie viel Leute infiziert rumlaufen.
sh3t0r:
--- Zitat von: Silke am 20. März 2020, 10:20:37 ---Test möglich, ich erfülle nicht die Voraussetzungen.
--- Ende Zitat ---
Die Labore sind angeblich überlastet. Hier in den Krankenhäusern werden in der Notaufnahme nur diejenigen getestet, die Symptome zeigen, vorher in einem Risikogebiet waren oder mit einer Person aus einem Risikogebiet bzw. einem Infizierten Kontakt hatten. So kann man die offiziellen Ansteckungszahlen natürlich auch niedrig halten.
Deswegen sollte sich momentan jeder so verhalten als wäre er selbst infiziert und wolle möglichst wenige andere Leute anstecken.
Rainer:
--- Zitat von: Silke am 20. März 2020, 10:20:37 ---Du kannst derzeit Coronapartys nicht bestrafen. Das Versammlungsrecht ist grundgesetzlich geschützt. Um des auszuhebeln braucht es ein Gesetz/eine Verordnung. Die gibt es dafür aber nicht
--- Ende Zitat ---
Natürlich gibt es so ein Gesetz und das ist das Infektionsschutzgesetz: https://www.rosenheim24.de/bayern/bayern-corona-partys-diesen-strafen-muessen-unbelehrbare-rechnen-13605925.html
Ansonsten schliesse ich mich Horst an, ich selbst würde sehr ungerne auf meinen täglichen (und absolut ungefährlichen) Spaziergang verzichten, nur weil einige leider kein Gehirn abbekommen haben. Das ist definitiv weit über das Ziel hinausgeschossen.
Ich habe übrigens gestern mal beim RKI die Daten der Grippeepedemie 2017/2018 nachgelesen. Damals hat es innerhalb von 4 Monaten alleine in Deutschland knapp 10 Mio.(!) Krankmeldungen gegeben, gestorben sind davon ca. 25.000(!), d.h. im Schnitt sind pro Tag ca. 200 Menschen gestorben. Und keine Sau hat irgendetwas dazu gesagt. Heute haben wir offiziell 15.000 infizierte (10.000 weniger sls damals alleine Tote) und 45 Tote, etwas mehr als die 0,25% von der Grippewelle, aber insgesamt alles noch Lichtjahre von der Grippewelle entfernt. Dafür droht jetzt sogar eine Ausgangssperre und die Wirtschaft trägt einen Irrsinnsschaden davon. Das ist wirklich nur sehr schwer zu verstehen.
Silke:
Gerade im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28) steht ja, dass die zuständige Behörde Versammlungen usw. verbieten kann. Und das muss natürlich durch die Behörde in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung geschehen. Und das ist bisher nicht geschehen. Das IfSG ist allein keine Rechtsgrundlage für die Polizei und Ordnungsamt.
Das war bisher auch die rechtliche Grundlage für Schwimmbadschließungen, Barschließungen usw. Aber dazu gab es eben jeweils Verordnungen.
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