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Warnung vor Green Motion Autovermietung

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Silke:



--- Zitat von: Rainer am 13. Juni 2021, 22:24:16 ---Hallo Horst,

ne, noch sind wir nicht auf der gleichen Linie (das muss natürlich auch nicht sein), aber ich bin da noch guter Dinge.

Du sagst, dass Du die Kaution verstehst. Aber genau die ist ja sehr, sehr hoch und das hat natürlich seinen Grund. Ich glaube nämlich durchaus nicht, dass der Vermieter in irgendeiner Form von der eigenartigen Versicherung des Vermittlers profitiert.

Eigentlich ist es schon eine Frechheit, dass diese Versicherung "Vollkasko" genannt wird (was sicher auch ein Problem von billiger-mietwagen ist), denn es ist faktisch keine Vollkaskoversicherung. Diese Versicherung durch den Vermittler, von der aus meiner Sicht nicht im geringsten sicher ist, dass der Vermieter davon weiß, denn sie ist für den Vermieter vollkommen wertlos, die versichert den Kunden. Es ist eine Rückendeckung nach dem Motte "Du kannst die Karre gerne schrotten, wir erstatten Dir (dem Mieter!) die Kosten". Aber was hat der Vermieter davon?? Gar nichts.

Im Gegenteil. Es ist ganz offensichtlich, dass der Vermittler damit ein Stück vom Kuchen abbekommen möchte, nämlich vom Kuchen der teuren Vollkaskoversicherungen, die sonst die Vermieter ihren Kunden verkaufen. Aber das ist eben problematisch: der Vermittler ist nicht Eigentümer des Autos, mithin kann er keine echte Vollkasko abschließen. Das kann nur der Eigentümer. Stattdessen bietet der Vermittler eine Art "Rückendeckung" an, schnappt damit dem Vermieter diese Ertragsmöglichkeit vor der Nase weg und bietet aber auch keine echte Vollkasko Versicherung.

Und genau da ist auch das Problem: was passiert denn, wenn der Kunde die Karre wirklich schrottet? Bei einer echten Vollkasko wird der Vorgang einfach an die Versicherung durchgereicht und fertig. Genau das geht hier aber gar nicht. Insbesondere hat der Vermieter (der Eigentümer) das Problem, wo er sein Geld herbekommt?! Es ist ja nicht seine Versicherung und er hat keinerlei Ansprüche gegen die Versicherung. Die Versicherung besteht ja zwischen Mieter und Vermittler. Was also soll der Vermieter machen? Er kann nichts anderes, als den Schaden beim Mieter einzufordern. Und jetzt passiert genau das, was gar nicht geht: der Mieter ist ja im irrigen Glauben, eine Vollkasko zu besitzen und verweist den Eigentümer, sich das Geld bei der Vollkaskoversicherung zu holen. Das geht aber nicht, der Eigentümer hat Null Rechte, bei dieser Versicherung auch nur einen Cent einzufordern. Er MUSS das Geld beim Kunden holen.

Der Kunde bockt aber im Zweifel. Und das ist das absolute Fiasko. Eigentlich muss der Kunde nämlich die Kosten vorstrecken, ein Kunde, der nicht einmal 2.900,-€ Kaution hinterlegen kann/will? Wie will der denn einen Schaden über (sagen wir mal) 20.000,-€  begleichen? Der Kunde glaubt ja, das wäre eine Vollkaskoversicherung. Das ist es aber nicht.


--- Ende Zitat ---

Nein, der Kunde weiss genau, dass es keine Vollkaskoversicherung ist, sondern dass es sich um eine Erstattung handelt. Das wird so bei der Buchung ganz klar mitgeteilt.
Zumindest war es bei uns bisher so, wir haben das Konstrukt schon mehrmals gebucht.
Und in unseren Fällen wusste der Vermieter auch genau, dass wir eine solche Versicherung haben. Es stand auf der Buchung und es lag bei den Vermietern vor.

Und der Kunde muss den Schaden ja nicht begleichen. Er reicht die Unterlagen bei der Versicherung ein, bekommt das Geld und leitet es an den Vermieter weiter oder tritt die Forderung gleich ab, so dass direkt an den Vermieter ausgezahlt werden kann. Auch bei einer Vollkasko müsste der Vermieter ja auf die Zahlung der Versicherung warten.

Rainer:
Natürlich müßte der Kunde wissen, dass er nur eine Versicherung durch Erstattung hat. Hier ist es ja auch nicht so, dass der Vermieter eine Versicherung aufschwätzen will. Nur zur Erinnerung:

Der Kunde WEISS (definitiv!) dass er eine Kaution hinterlegen muss, die ist definitiv die Folge der Versicherung durch die Erstattung. Der Kunde weigert sich aber, die Kaution zu hinterlegen und DANN besteht der Vermieter darauf, dass der Kunde eine richtige Vollkasko abschließt.

@Silke: es ist eben NICHT so, dass der Kunde einen evtl. Schaden einfach durchreichen kann. Wenn das bei Euch so war, war es ein Glücksfall. Wir hatten das beim letzten Urlaub in den USA auch genauso, für den Mietwagen von Frankfurt zurück nach Hause (und auch bereits auf dem Hinweg). Und wir wurden bei beiden Stationen darauf aufmerksam gemacht, dass wir einen Schaden selbst begleichen müßten und die Quittung beim Vermittler einreichen können. Der Vermieter hat in beiden Fällen explizit darauf hingewiesen, dass wir aus seiner Sicht unversichert sind, wenn wir das ändern wollten, könnten wir für (immerhin nur 30,-€, aber ist ja auch nur für 1 Tag) bei ihm eine Versicherung abschließen.

Haben wir abgelehnt, auch wir mußten dann eine Kaution via Kreditkarte hinterlassen. Also genau so, wie in Irland. Der Schuldige ist ganz ganz eindeutig der Kunde, der die Kaution nicht zahlen will, die steht fett mit rotem Kreuz markiert im Mietangebot (könnte ich auch hier einstellen, aber ich denke, das glaubt ihr auch so.). Wenn dem Kunde die Kaution zu hoch ist, ist das sein Problem, sie wurde bereits im Angebot deutlich vermerkt.

Christina:

--- Zitat von: Horst am 14. Juni 2021, 22:50:21 ---Noch ein Wort zum Thema Versicherung.
Seriöse Anbieter hatten bei mir in den letzten Jahren selbst angemerkt "Sie haben ja alle Versicherungen die man braucht".
Unseriöse wollen dem Kunden dann doppelte Versicherungen andrehen.

--- Ende Zitat ---

Also ich kenne das aus der jüngeren Vergangenheit auch nur so. Wales und Azoren über ADAC gebucht mit "Vollkasko ohne Selbstbehalt" und bei beiden Anmietungen, einmal Avis, einmal Sixt wurde beim Abholen und beim Zurückbringen gesagt, dass es ja egal sei für mich, ob es irgendwelche Beschädigungen gibt am Auto, ich müsste ja eh nichts bezahlen.

Silvia:

--- Zitat von: Rainer am 15. Juni 2021, 10:26:51 ---Der Kunde WEISS (definitiv!) dass er eine Kaution hinterlegen muss, die ist definitiv die Folge der Versicherung durch die Erstattung. Der Kunde weigert sich aber, die Kaution zu hinterlegen und DANN besteht der Vermieter darauf, dass der Kunde eine richtige Vollkasko abschließt.

@Silke: es ist eben NICHT so, dass der Kunde einen evtl. Schaden einfach durchreichen kann. Wenn das bei Euch so war, war es ein Glücksfall. Wir hatten das beim letzten Urlaub in den USA auch genauso, für den Mietwagen von Frankfurt zurück nach Hause (und auch bereits auf dem Hinweg). Und wir wurden bei beiden Stationen darauf aufmerksam gemacht, dass wir einen Schaden selbst begleichen müßten und die Quittung beim Vermittler einreichen können.

--- Ende Zitat ---
Kenn ich auch so... Ich weiß nicht mehr, welches Land/ bzw. Autovermietung... aber ich hatte definitiv auch nur eine Versicherung für Erstattung, da hätte ich den Schaden erst bezahlen (über Kaution beim Vermieter gedeckt) und danach einfordern müssen.

Ich kann den Vermieter auch verstehen, das er den Kunden nicht ohne Kaution, bzw. Versicherung vom Hof fahren lässt.

Silke:



--- Zitat von: Rainer am 15. Juni 2021, 10:26:51 ---Natürlich müßte der Kunde wissen, dass er nur eine Versicherung durch Erstattung hat. Hier ist es ja auch nicht so, dass der Vermieter eine Versicherung aufschwätzen will. Nur zur Erinnerung:

Der Kunde WEISS (definitiv!) dass er eine Kaution hinterlegen muss, die ist definitiv die Folge der Versicherung durch die Erstattung. Der Kunde weigert sich aber, die Kaution zu hinterlegen und DANN besteht der Vermieter darauf, dass der Kunde eine richtige Vollkasko abschließt.

@Silke: es ist eben NICHT so, dass der Kunde einen evtl. Schaden einfach durchreichen kann. Wenn das bei Euch so war, war es ein Glücksfall. Wir hatten das beim letzten Urlaub in den USA auch genauso, für den Mietwagen von Frankfurt zurück nach Hause (und auch bereits auf dem Hinweg). Und wir wurden bei beiden Stationen darauf aufmerksam gemacht, dass wir einen Schaden selbst begleichen müßten und die Quittung beim Vermittler einreichen können.

--- Ende Zitat ---

Nein, ich habe damit noch keine Erfahrungen gemacht, ich habe nur dieses Konstrukt schon öfter gebucht.
Aber es wird ja wohl Niemand einen komplett geschrotteten Wagen einfach mal so bezahlen können. Also wird der Ablauf so sein, dass man eine Rechnung, einen Kostenvoranschlag o.ä. bekommt, den bei der Versicherung einreicht, die das Geld dann einem selbst auszahlt und man es weiter gibt an die Versicherung. Oder man tritt die Forderung, die man selbst an die Versicherung hat, an den Vermieter ab, dann kann die Versicherung gleich das Geld an den Vermieter zahlen. Selbstverständlich wird der Vermieter die Kaution einbehalten.

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