Autor Thema: O(h) Man(n), Oman 2025  (Gelesen 442 mal)

Christina

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Re: O(h) Man(n), Oman 2025
« Antwort #15 am: 14. Februar 2026, 18:50:43 »
Bei einem Streik hat man leider keinen Anspruch auf Entschädigung.


Ich habe nur kurz gegoogelt, weil es ja eh nicht relevant wurde, aber es ist bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft nicht so eindeutig wie bei einem Streik des Bodenpersonals oder sonstigen fluggesellschaftfremden Personals. Bei letzterem gibt es keine Entschädigung, bei ersterem kommt es auf den Einzelfall an, schreibt Flightright und die Verbraucherzentrale. Aber ich hätte mich auch ohne Entschädigung über eine Verlängerung des Urlaubs gefreut :).


LG Christina