Hi Paula,
ich glaube im Moment macht eine Klage noch wenig Sinn.
Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Urlaubssperre ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Im Moment gilt die Urlaubssperre nur für die ersten 4 Monate und wird offiziell mit betrieblichen Gründen wegen Umstrukturierung begründet, ich glaube nicht dass ich da Chancen hätte (und auch keinen Nerv). Aber wenn der Sommerurlaub nicht genehmigt wird, werde ich klagen.
4 Monate?? Und Du schreibst "nur"?? Das ist ja der Kracher! Das geht
gar nicht. Ich habe ja schon mit dem Frank (so heißt mein Schwager) gesprochen, der schüttelt auch nur den Kopf, es ist wirklich hanebüchen, wie mit dem BUrlG ein Schindluder getrieben wird.
"Urlaubssperren" dürften mehr oder in minder in Eurer Firma überhaupt gar nicht durchsetzbar sein. Warum nicht? Weil ihr einen Betriebsrat habt - und der müßte explizit zustimmen. Dafür müßte der aber entweder bestochen sein oder durchgeknallt.
Es ist ja wie folgt: Urlaubssperren haben den Sinn, Einzelbegründungen für die Ablehnung von Urlaubswünschen vorzubeugen. Da Urlaub gem. BUrlG §7 grundsätzlich nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren ist (es sei denn, "dringende betriebliche Gründe" oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter sind zu berücksichtigen), muss eine Ablehnung entsprechend einen wichtigen Grund haben. Aus betrieblicher Sicht kommt da außer drohender Insolvenz u.ä. kaum ein Grund in Frage. Eine generelle Urlaubssperre ist insofern noch schwerer zu verhängen, weil sie eine pauschale Ablehnung der Urlaubswünsche für alle Mitarbeiter zur Folge hat
Ein Umzug eines Betriebs könnte auch zu einer Urlaubssperre führen, muss allerdings genau terminiert sein (nämlich für den Zeitraum des Umzugs). Also 1 Woche beispielsweise. Auch dort muss der Betriebsrat zustimmen und das wird er natürlich auch nur dann tun, wenn keine Arbeitsplätze gefährdet werden und/oder den Mitarbeitern ein Ausgleich angeboten wird. Einfach mal 4 Monate drauflos sperren geht überhaupt nicht. Das wird auch ein Betriebsrat nicht akzeptieren, welches Interesse sollten die Arbeitnehmer an dieser Urlaubssperre haben? Der Arbeitsplatz wird ja ganz sicher nicht gesichert, was bleibt dann übrig?
Es gibt zwar Urlaubssperren für längere Zeiträume, aber die müssen (wie gesagt) existenzielle Ursachen haben. Typisches Beispiel wäre ein Skihotel, in der Winterzeit vom Dezember bis April kann dort eine Urlaubssperre verhängt werden, weil das die einzige Saison ist, die das Hotel hat und bei Urlaub der Mitarbeiter das Hotel von der Insolvenz bedroht wäre (weil es die Leistungen nicht erbringen kann). Bei solchen Arbeitsplätzen wird das oft schon im Arbeitsvertrag festgehalten.
Nichts davon trifft bei Euch zu. Und dann wird auch noch (wie es kling) "erst einmal für 4 Monate" gesperrt, das ist doch schiere Willkür, vielleicht sperren die nachher noch weiter. DAS GEHT TODSICHER KAPUTT VOR DEM ARBEITSGERICHT. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und der Betriebsrat hat da nie und nimmer zugestimmt, die ganze Aktion gefährdet doch auch noch Eure Arbeitsplätze, statt sie zu erhalten.
Natürlich, wenn es Dir nicht wichtig genug ist, dann lass es, wie es ist. Aber rein rechtlich sehe ich Null(!) Chancen, so eine Urlaubssperre aufrecht zu erhalten. Die flaue Begründung "Umstrukturierung" (welch edles nichtssagendes Wort) wird einen Arbeitsrichter nicht sonderlich beeindrucken - da muss schon ein bißchen mehr aufs Parkett, um so eine Sperre auszusprechen.
Was mich noch wundert: offensichtlich wollen die ja nicht einmal eine Kündigung akzeptieren? Dein Kollege soll ja gehalten werden. Dann mache doch einfach den Urlaub - normalerweise würde ich das nicht empfehlen, weil das wirklich ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre, aber genau das wollen die doch nicht. Ansonsten solltest Du beim Arbeitsgericht im Verfahren der einstweiligen Verfügung eine Genehmigung durchsetzen. Das geht schneller. Ich weiß nicht, wie lange sonst die Laufzeiten sind.