Autor Thema: Abgelehnt!  (Gelesen 62778 mal)

andi7435

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #30 am: 16. Januar 2014, 20:40:39 »
Ich würde einen Brief schreiben.

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Rainer

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #31 am: 16. Januar 2014, 20:49:42 »
Die Maschinen lassen heute wohl keinen Sprit mehr ab. So habe ich es jedenfalls gelesen, als ich mich damit beschäftigt hatten, als wir mit einem medizinischen Notfall an Bord auf dem Weg nach NY in Shannon zwischenlanden mussten.

Sie lassen es zumindest nicht grundsätzlich ab, sondern allenfalls in schweren technischen Notfällen.

Damit landen sie mit einem Gewicht, wofür das Flugzeug sicher für den Notfall, aber nicht für den Normalfall ausgelegt ist.
Dadurch könnte ich mir schon vorstellen, dass dabei etwas kaputt geht.

Nein, heutige Maschinen sind in aller Regel so konstruiert dass sie dennoch sicher landen können (Zitat Wikipedia):

Zitat
Fast alle Flugzeugtypen sind darauf ausgelegt, auch bis zu ihrem maximalen Startgewicht sicher landen zu können;

Das ist aber hier nicht annähernd der Fall - Winnipeg liegt auf ca. 4/5 der Gesamtstrecke zwischen London und Las Vegas, d.h. die Maschine hatte sowieso nur noch einen Bruchteil der maximalen Befüllung an Board. Das ist eine ganz nomale Landung ohne besondere Parameter.

Klar muss die Airline dir dann beweisen, dass es nicht höhere Gewalt war, aber dazu müsste man erst mal klagen. Und ich würde nicht allein gegen BA klagen.

Wieso soll man nicht klagen? Ich würde es mindestens androhen und auch tun. Das kostet zunächst nur 165,-€, danach ist BA am Zug. Die sind zwar sicher auch zäh und unangenehm, aber auch nicht verblödet. Wenn die Klage erst einmal rollt, wissen die sicher auch, dass die Luft dann dünn wird.

Du sitzt im Zweifel dann beim Gerichtsverfahren einem versierten Anwalt gegenüber, der dich schon mit Verfahrensfragen auflaufen lassen kann. Oder das übernimmt der Richter, der kein Verständnis hat, dass du das allein machst. Der Rechtspfleger ist nämlich in der Verhandlung nicht dabei.

Du meinst ernsthaft, BA schickt einen Anwalt für die paar Kröten, um die es geht.? Den Anwalt bekommt BA selbst im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner bezahlt, denn es gilt auch hier die Pflicht zur Kostenminimierung und es ist sicher nicht notwendig, einen überzogen teuren Anwalt zu bestellen. Diese Frage wird vom Richter entschieden, aber man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass BA den Anwalt selbst bezahlen muss.

Ich sehe auch die Problematik des "Verfahrens" nicht - genau das ist Aufgabe und Sinn des Rechtspflegers, Verfahrensfehlern vorzubeugen. Vor dem Richter zählen Argumente und Andrea muss da auf überhaupt gar nichts eingehen. British Airways muss überzeugend darstellen, dass es unvermeidbar und einem Vulkanausbruch gleich kommend nicht in ihrer Gewalt lag, den Rückflug früher als 2 Tage nach geplanten (und bezahltem) Termin anzubieten.

Ich würde auch erst mal an BA schreiben.

Das halte ich auch in jedem Fall für den besten Schritt. Aber eine weitere Firma würde ich nicht einschalten. Ich würde klagen. Und zuvor "tacheles" reden.

Ich überlege ernsthaft, ob ich mich hier "einzecke" und die Klage bezahlen soll. Vielleicht hat ja noch jemand Lust auf Zocken, das Risiko ist überschaubar, als "Gage" würde ich mein eigenes Engagement sehen. Also Beispiel: Klage kostet 250,-€, wenn wir verlieren, ist die Kohle weg. Wenn wir gewinnen, bekommen wir die 250,-€ sowieso von BA erstattet, zzgl. 250,-€ als Lohn für meinen Einsatz. Für Andrea ist das Risiko Null, nur bekommt sie im Fall des Sieges die 1.200,-€ abzüglich der vorgenannten 250,-€.

Flicka

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #32 am: 16. Januar 2014, 21:09:21 »
Hallo Andrea, das ist zwar echt ärgerlich, aber versuche, dich nicht zu sehr zu grämen.

Ich würde mich per Mail an BA wenden und dabei auch genau schreiben, warum die Warterei euch so belastet hat. Der Hinweis auf deine Erkrankung ist sicher angebracht, genau wie der Hinweis auf den erheblich geschmälerten Erholungseffekt eures Urlaubs. Versuche jedenfalls, ihnen klar zu machen, dass du nicht zu denen gehörst, die erst über 2 Tage mehr in Vegas gejubelt haben und jetzt noch fröhlich eine Kompensationszahlung "abgreifen" wollen, sondern dass ihr durch die Warterei tatsächlich gelitten habt.

Das sind Argumente, die im standardisierten Flightright-Verfahren natürlich nie geäußert werden, denn da geht es ja letztlich einfach um die Kompensationszahlung. Aber für eine Kulanz-Entscheidung von BA wären solchen Argumente natürlich ganz wesentlich. Der Vorteil für BA: Sie können ausdrücklich darauf hinweisen, nicht aufgrund einer Rechtspflicht zu zahlen, sondern aus Kulanz, damit nicht irgendwelche anderen Passagiere, mit denen ihr vielleicht in Verbindung steht, aus der Zahlung irgendwelche Rechte für sich selbst herleiten. Fordere ruhig eine Zahlung in Höhe der Kompensation, aber frage auch, ob sie vielleicht einen besseren Vorschlag hätten, euch zu entschädigen.

Einen Versuch mit EUClaim kannst du ja noch starten, wenn du keinen Erfolg hast.

@ Rainer: Genau die Rechnung, ob sich das Kostenrisiko lohnt, hat Flightright doch schon aufgemacht - und zwar vermutlich mit dem Wissen und der Erfahrung von mehreren tausend Fällen im Hintergrund. Wenn die zu dem Schluss kommen, dass es sich für 25 Prozent von 1.200 Euro - also für 300 Euro - für sie nicht lohnt, warum willst du dann ohne deren Erfahrung für 250 Euro das Risiko eingehen?

Rainer

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #33 am: 16. Januar 2014, 21:18:22 »
@ Rainer: Genau die Rechnung, ob sich das Kostenrisiko lohnt, hat Flightright doch schon aufgemacht - und zwar vermutlich mit dem Wissen und der Erfahrung von mehreren tausend Fällen im Hintergrund. Wenn die zu dem Schluss kommen, dass es sich für 25 Prozent von 1.200 Euro - also für 300 Euro - für sie nicht lohnt, warum willst du dann ohne deren Erfahrung für 250 Euro das Risiko eingehen?

Weil flightrights keine Einzelanalyse betreibt und es sowieso mit Sicherheit nicht einmal einen einzigen vergleichbaren Fall gibt. Flightrights hat das einfach nicht nötig und insbesondere können und wollen die keinen Verlust erleiden.

Genau da liegt der gewaltige Unterschied: ich bin bereit, den Verlust hinzunehmen. Wenn ich BlackJack spiele oder an der Börse handele, ist das kein Unterschied. Aber ich sehe hier durchaus das Potential, die Klage zu gewinnen, egal ob flightrights das vertreten will oder nicht. Ich bin kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern will diesen einen speziellen Fall auflösen. Deswegen interessiert es mich nicht, was flightrights für sich entscheidet - ich entscheide für mich.

Im übrigen beweifle ich zutiest, dass flightrights die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen hat. Genau das ist nämlich das Problem - flightrights ist überhaupt nicht auf solche Fälle angewiesen, sondern boxt nur die trivialen Fälle durch. Deswegen fehlt ihnen genau das Spezialwissen, auch außergewöhnliche Fälle zu beurteilen: sie lehnen das einfach ab und leben prima mit den tausenden trivialer Fälle.

Silke

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #34 am: 16. Januar 2014, 21:24:20 »
Zitat
Zitat von: Rainer am Heute um 20:49:42

Zitat von: Silke am Heute um 17:24:44
Zitat
Klar muss die Airline dir dann beweisen, dass es nicht höhere Gewalt war, aber dazu müsste man erst mal klagen. Und ich würde nicht allein gegen BA klagen
.

Wieso soll man nicht klagen? Ich würde es mindestens androhen und auch tun. Das kostet zunächst nur 165,-€, danach ist BA am Zug. Die sind zwar sicher auch zäh und unangenehm, aber auch nicht verblödet. Wenn die Klage erst einmal rollt, wissen die sicher auch, dass die Luft dann dünn wird.

Und wenn du in der 1. Instanz verlierst, was schnell passieren kann, da Recht haben und Recht bekommen manchmal zwei verschiedene Dinge sind, musst du in die 2. Instanz, da besteht Anwaltspflicht.

Zitat
Zitat von: Silke am Heute um 17:24:44
Zitat
Du sitzt im Zweifel dann beim Gerichtsverfahren einem versierten Anwalt gegenüber, der dich schon mit Verfahrensfragen auflaufen lassen kann. Oder das übernimmt der Richter, der kein Verständnis hat, dass du das allein machst. Der Rechtspfleger ist nämlich in der Verhandlung nicht dabei.

Du meinst ernsthaft, BA schickt einen Anwalt für die paar Kröten, um die es geht.? Den Anwalt bekommt BA selbst im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner bezahlt, denn es gilt auch hier die Pflicht zur Kostenminimierung und es ist sicher nicht notwendig, einen überzogen teuren Anwalt zu bestellen. Diese Frage wird vom Richter entschieden, aber man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass BA den Anwalt selbst bezahlen muss.


Ich denke, dass BA eine eigene Rechtsabteilung hat, in der zumindest ausgebildete Juristen sitzen, die sie dann dahin schicken werden und denen du dann gegenüber sitzt.

Zitat
Ich sehe auch die Problematik des "Verfahrens" nicht - genau das ist Aufgabe und Sinn des Rechtspflegers, Verfahrensfehlern vorzubeugen. Vor dem Richter zählen Argumente und Andrea muss da auf überhaupt gar nichts eingehen.

Hast du schon mal allein (also ohne Anwalt) eine Klage als Kläger mit mündlicher Verhandlung durchgeführt?
Ich habe es zweimal gemacht, und beim zweiten Mal scheiterte es fast an Verfahrensfragen. Die sind nämlich nicht immer vorhersagbar. Bei uns war es so, dass es darum ging, ob man bestimmte Teile der Klage während der Verhandlung ändern kann. Die Frage trat erst während der Verhandlung auf. Wüsstest du das auf Anhieb während einer laufenden Verhandlung? Und der Richter hat gemeint, wir wären in einem Gericht und da müsste ich das wissen. Er hat keinerlei Rücksicht darauf genommen, ob man das als Nichtjurist wissen kann. Ich habe eine Lösung gefunden und am Ende haben wir gewonnen. Aber sicher war das nicht.

@Andrea:

Ich habe mal per Mail an den Kundendienst von BA geschrieben, weil ein Koffer unterwegs kaputt gegangen ist. Die haben dann relativ problemlos (ohne Nachweise) eine Summe erstattet, der Kontakt war auch super nett.

Rainer

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #35 am: 16. Januar 2014, 21:41:46 »
Hast du schon mal allein (also ohne Anwalt) eine Klage als Kläger mit mündlicher Verhandlung durchgeführt?

Ja, inzwischen sogar schon zwei mal. Ich habe beide Klagen nicht verloren. Zwar auch nicht gewonnen, aber einen befriedigenden Vergleich erzielt. In beiden Fällen war es übrigens so, dass die Richterin definitiv bis zum Schuss den Sachverhalt nicht verstanden hat. Das hätte auch ein Anwalt nicht geändert.

Und die "Klage meines Lebens" habe ich auch ohne Rechtsschutz-Versicherung durchgezogen. Und da ging es um unbedeutend mehr als die paar Kröten hier. Wahrscheinlich hätte mich eine Niederlage ruiniert bis ans Lebensende, aber soll ich nur deswegen nicht den Rechtsweg einschlagen, weil ich nicht versichert bin?

Wenn ich überzeugt bin, im Recht zu sein, dann handele ich auch entsprechend. Das ist sicher nicht für jedermann einfach nachzuvollziehen, aber ich bin so, wie ich bin.

P.S.: Wenn ich in 1. Instanz verliere, dann akzeptiere das natürlich (das ist ja genau mein "Einsatz"). Aber egal wer verliert, es ist keinesfalls selbstverständlich, dass überhaupt eine Revision zugelassen wird. Der allgemein verankerte Glaube, der Unterlegene könne sich einfach immer weiter und teurer nach oben klagen, ist irrig. Wenn BA also verliert, ist es überhaupt nicht selbstverständlich (allemal bei der geringen Summe), dass sie überhaupt eine Revision bekommen. Dazu bedürfte es beispielsweise eines vom Urteil ausgehenden grundsätzlichen Charakters oder eben irgendwelchen Verfahrenfehlers. "Einfach so" ist eine Revision nicht zu begründen.

Andrea

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #36 am: 17. Januar 2014, 09:17:45 »
Rainer, du bist echt ein Knaller!  :happy: Frei nach dem Werbespruch: "Mach es zu deinem Projekt"...  Total lieb.

Aber erst einmal probiere ich es mit einem halbwegs netten Brief/Mail an BA. Dann ein nicht so netter Brief und wenn die dann immer noch stur sind, dann quatschen wir beide noch mal. Das dürfte sich eh alles mindestens bis zum Forentreffen hinziehen -  eher noch länger.

Danke euch für eure Kommentare. Mein Blutdruck hat sich erst einmal wieder normalisiert und ich stehe auch nicht mehr ganz so vor den Kopf gestoßen da. Ich habe einen Plan Dank euch.  Ihr seid Klasse!
Liebe Grüße, Andrea



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Birgit

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #37 am: 17. Januar 2014, 10:21:21 »
Das ist sicher die beste Lösung, Andrea.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Ich bekomme im Job ja auch eine Menge Briefe, die nicht immer nett sind. Dabei animieren die "denen werde ich es schon zeigen"-Briefe weniger sich nochmals ein bisschen Zeit zu nehmen, die Sachlage nochmals genau zu betrachten, als die freundlichen (aber nicht jammerigen) Schreiben.

Ich denke trotzdem, dass die BA sich eher auf einen Gutschein einlassen wird als auf eine Zahlung, das tut denen weniger weh.

Michael

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #38 am: 17. Januar 2014, 10:31:28 »
Ich denke trotzdem, dass die BA sich eher auf einen Gutschein einlassen wird als auf eine Zahlung, das tut denen weniger weh.

Das würde ich auch vermuten. Je nach dem, was man vor hat oder damit anfangen kann, muß das auch nicht unbedingt schlechter als eine Zahlung sein. ;)

Grüße aus der Pfalz,
Michael
...nach der Reise ist vor der Reise...

Flicka

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #39 am: 17. Januar 2014, 12:08:38 »

Im übrigen beweifle ich zutiest, dass flightrights die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen hat. Genau das ist nämlich das Problem - flightrights ist überhaupt nicht auf solche Fälle angewiesen, sondern boxt nur die trivialen Fälle durch. Deswegen fehlt ihnen genau das Spezialwissen, auch außergewöhnliche Fälle zu beurteilen: sie lehnen das einfach ab und leben prima mit den tausenden trivialer Fälle.

Zumindest in unserem Fall haben sie die Sache an ihre üblichen Anwälte übergeben und für uns Klage eingereicht. Die Klage haben wir letztlich auf Anraten der Anwälte zurückgenommen, da sich die Erfolgsaussichten vor Gericht nach weiterem Vortrag der Airline während des Prozesses als nicht günstig dargestellt haben. Dadurch sind Flightright mit Sicherheit mehr Kosten entstanden als von uns überhaupt eingeklagt wurden, nämlich neben den Gerichtskosten auch die Kosten für unsere Anwälte und die Anwälte der Airline. Benannt wurden von der Airline übrigens auch Zeugen mit Wohnsitz am Sitz der Airline, also im Ausland. Deren Reisekosten hättten wir (bzw. Flightright) dann auch noch übernehmen müssen, wenn die Sache durchgezogen und verloren worden wäre.

Rainer

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #40 am: 17. Januar 2014, 12:24:25 »
Dadurch sind Flightright mit Sicherheit mehr Kosten entstanden als von uns überhaupt eingeklagt wurden, nämlich neben den Gerichtskosten auch die Kosten für unsere Anwälte und die Anwälte der Airline.

Das wird überschätzt. Natürlich sind diese Kosten bei geringem Streitwert überproportional hoch, bei einem Streitwert von 1.200,-€ entstehen Gerichtskosten bis max. 220,-€ (das hängt davon ab, in welchem Stadium ein Abschluss gefunden wurde, dieser Höchstsatz fällt an, wenn bis zum Urteil und persönlichen Termin durchgeklagt wird).

Die Anwaltskosten sind in etwa genau so, hängt auch dort davon ab, wieviele Geschäfte der Anwalt besorgen muss und ob er persönlich vor Gericht erscheinen muss. Diese Kosten sind alle durch Gebührenordnungen geregelt, d.h. im ungünstigsten Fall muss der Verlierer 2 mal Anwalt und einmal Gericht zum Höchstsatz bezahlen, das beläuft sich auf ca. 750,-€ (inkl. Kosten für Auslagen usw.).

Zeugen werden bei solchen Streitwerten üblicherweise überhaupt nicht persönlich zu Gerichtsterminen geladen, zur Wahrheitsfindung reicht da auch ein Schriftsatz.

Aber - wie gesagt - ich bin da einiges gewöhnt. Als ich vor Jahren meine Abfindung erstritten habe, betrugen alleine die Anwaltskosten meines Anwalts 20.000,-€. Habe ich auch "riskiert". Kann man sich leicht ausrechnen, was im Endeffekt im Falle einer Niederlage herausgekommen wäre....

Was ich bei Euch nicht verstehe: wieso habt Ihr die Klage selbst geführt bzw. zurückgezogen? Das ist doch der Witz von Flightright, die tragen sämtliche Kosten und auch die Entscheidungen. Die bekommen eine Gewinnpauschale (das ist der Vertrag, den Du mit flightrights schließt). Wieso raten die Euch ab, die Klage zurückzuziehen? Ist doch deren Problem?!

P.S.: Ich verstehe auch nicht, wieso die klagen und irgendwann die Klage zurückziehen. Wenn man wirklich klagen muss (das wird flighrights in den allermeisten Fällen nicht tun, sondern gleich, wie bei Andrea, den Fall aufgeben - das ist ja Inhalt meiner Kritik), dann hilft es finanziell nur noch wenig, wenn man irgendwann die Klage zurückzieht. Bis dahin ist das Gros der Kosten schon entstanden - ich würde dann den Rest auch noch bezahlen, dann habe ich wenigstens ein Urteil. Aber für (einfach mal eine Hausnummer) 500,-€ den Fall aufgeben (und das bedeutet es, ein Verfahren einzustellen), wenn man für 750,-€ ein Urteil bekommt, das könnte ich nicht. Die Gerichtskosten müssen beispielsweise von vorneherein (mit Einreichen der Klage) überwiesen werden (und zwar der dreifache Satz), sonst wird die Klage gar nicht zugelassen. Wenn man abbricht, bekommt man natürlich etwas davon zurück - aber wenn schon Verhandlungen statt gefunden haben, dann ist schon viel davon aufgebraucht.

Flicka

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #41 am: 17. Januar 2014, 13:04:46 »
Flightright gibt dir die Kostenzusage, Inhaber der Forderung und Kläger bleibst aber du selbst. Deshalb triffst du natürlich die Entscheidung, ob eine Klage zurückgenommen wird. Wir haben das getan, allerdings erst nach Rückversicherung, ob es bei der Kostentragung durch Flightright im Falle der Klagerücknahme nach Anraten der eigenen Anwälte bleibt, denn dieser Fall ist nicht in den AGB enthalten oder war es zumindest damals nicht. Wie es gelaufen wäre, wenn wir uns dem Rat der Anwälte verweigert und die Klage weiter durchgezogen hätten, kann ich dir gar nicht sagen, denn auch dieser Fall ist bzw. war meines Wissens in den AGB nicht geregelt. Wir haben die Sache aber von vorneherein so gesehen, dass wir es einfach mal probieren. Entsprechend haben wir kein Geld verloren, sondern halt einfach keins bekommen.

Ich habe den Fall geschildert, um zu verdeutlichen, dass Flightright durchaus auch Klagen gegen zahlungsunwillige Airlines unterstützt. Die genaueren Umstände - also warum es vor Klageerhebung noch erfolgversprechend aussah, nach Klageerhebung aber nicht mehr - tun eigentlich nichts zur Sache, aber unter anderem hat die Airline zur Untermauerung ihres Vortrags Techniker usw. benannt, die man hätte einfliegen und vernehmen müssen. Die wollten das durchziehen, damit es keinen Präzedenzfall gibt, und unsere Anwälte haben uns offen ihre Einschätzung mitgeteilt, nämlich dass die Mitarbeiter der Airline nicht gegen den eigenen Arbeitgeber aussagen werden.

Ich selbst würde in einem solchen Fall nie und nimmer klagen, wenn ich das Kostenrisiko tragen müsste. Man handelt sich damit nur Ärger, Zeitverlust und Kosten ein, ohne dass man vorher einen tatsächlichen fianziellen Schaden gehabt hätte, der die Klage rechtfertigen würde.

Rainer

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #42 am: 17. Januar 2014, 13:17:48 »
Das kann wirklich nicht sein, ich kenne flightright quasi vom ersten Tag an und da hat sich nie etwas geändert. Das hier sind die Bedingungen:

http://www.flightright.de/wie-viel-kostet-flightright

Zitat
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Ihnen entsteht kein finanzielles Risiko durch die Beauftragung von flightright. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhalten wir eine Erfolgsprovision ab 25 % (zzgl. MwSt.) der von der Fluggesellschaft ausgezahlten Summe. Falls nötig, wird Ihr Fall sogar gerichtlich durchgesetzt. Gemäß unserer AGB stellen wir Sie von den notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten frei. Sollte Ihr Fall nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Das ist deren Geschäftsmodell (und sie waren mit die ersten, die das praktiziert haben). Flightright arbeitet auf Erfolgsbasis und bekommt 25% (zzgl. MwSt). der erzielten Auszahlung.

Flightright gibt dir die Kostenzusage, Inhaber der Forderung und Kläger bleibst aber du selbst. Deshalb triffst du natürlich die Entscheidung, ob eine Klage zurückgenommen wird. Wir haben das getan, allerdings erst nach Rückversicherung, ob es bei der Kostentragung durch Flightright im Falle der Klagerücknahme nach Anraten der eigenen Anwälte bleibt, denn dieser Fall ist nicht in den AGB enthalten oder war es zumindest damals nicht. Wie es gelaufen wäre, wenn wir uns dem Rat der Anwälte verweigert und die Klage weiter durchgezogen hätten, kann ich dir gar nicht sagen, denn auch dieser Fall ist bzw. war meines Wissens in den AGB nicht geregelt. Wir haben die Sache aber von vorneherein so gesehen, dass wir es einfach mal probieren. Entsprechend haben wir kein Geld verloren, sondern halt einfach keins bekommen.

Ich habe den Fall geschildert, um zu verdeutlichen, dass Flightright durchaus auch Klagen gegen zahlungsunwillige Airlines unterstützt. Die genaueren Umstände - also warum es vor Klageerhebung noch erfolgversprechend aussah, nach Klageerhebung aber nicht mehr - tun eigentlich nichts zur Sache, aber unter anderem hat die Airline zur Untermauerung ihres Vortrags Techniker usw. benannt, die man hätte einfliegen und vernehmen müssen. Die wollten das durchziehen, damit es keinen Präzedenzfall gibt, und unsere Anwälte haben uns offen ihre Einschätzung mitgeteilt, nämlich dass die Mitarbeiter der Airline nicht gegen den eigenen Arbeitgeber aussagen werden.

P.S.:
Ich selbst würde in einem solchen Fall nie und nimmer klagen, wenn ich das Kostenrisiko tragen müsste. Man handelt sich damit nur Ärger, Zeitverlust und Kosten ein, ohne dass man vorher einen tatsächlichen fianziellen Schaden gehabt hätte, der die Klage rechtfertigen würde.

Ich würde in diesem Fall ganz sicher klagen. Ich bin nicht der Typ, der für 4 Stunden Verspätung klagt. Aber wenn für 2 Personen jeweils zwei vollständige Arbeits/Urlaubstage mit sinnloser Warterei irgendwo verplempert werden, dann ist da definitiv auch ein materieller Schaden entstanden (mindestens im Wert der verlorenen Arbeitszeit). 2 Tage ist einfach zu viel.

Andrea

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #43 am: 17. Januar 2014, 13:23:45 »
Ja, aber Flightright kann auch sagen: Nee, also hier nicht weiter. Das Risiko tragen wir nun nicht mehr. Oder sehe ich das falsch? Man kann sie doch wohl schlecht zu einem aussichtslosen (teuren) Prozess zwingen, oder?
Liebe Grüße, Andrea



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Rainer

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Re: Abgelehnt!
« Antwort #44 am: 17. Januar 2014, 13:30:06 »
Ja, aber Flightright kann auch sagen: Nee, also hier nicht weiter. Das Risiko tragen wir nun nicht mehr. Oder sehe ich das falsch? Man kann sie doch wohl schlecht zu einem aussichtslosen (teuren) Prozess zwingen, oder?

Haargenau - flightright fällt alle Entscheidungen. Die entscheiden auch, ob überhaupt geklagt wird. Die fragen Dich gar nicht. Entweder bekommst Du irgendwann Geld von denen (und sie behalten 25% ein zzgl. MwSt.) oder sie senden (wie hier) den Abbruch. Sie lehnen eine weitere Verfolgung ab.

Das ist deren Geschäft. Und nicht irgendeine Kostenzusage, irgendwelche Ratschläge, ob man klagen soll oder Klage zurückziehen soll - davon bekommst Du gar nichts mit. Die entscheiden alles selbst.

P.S.: Im Grunde kann man die "Risikobereitschaft" von flightright mit simplen statistischen Mitteln begründen. Wenn Du privat klagst, bekommst Du im Falle des Sieges eine Summe X. Wenn Du einen positiven Erwartungswert erreichen willst, musst das Produkt aus Gewinnwahrscheinlichkeit mal X im Schnitt höher als die mit einer Niederlage verbundenen Kosten liegen.

Für flightright sieht das deutlich schlechter aus - während die Kosten mehr oder minder die gleichen sind, bekommen die im Erfolgsfall nur 1/4 von X. Damit sie auf Dauer rentabel arbeiten, muss entsprechend die Relation Gewinn zu Verlust vier mal so hoch sein als bei einem Privatkläger, der ja im Erfolgsfall die komplette Summe einstreicht. Damit ist offensichtlich, dass die eine erheblich niedrigere Schwelle haben für ihre Risikokalkulation. Das ist genau, was ich sage: die handeln nur die Fälle ab, wo die Gewinnwahrscheinlichkeit extrem hoch ist. Für den Privatmenschen rechnet sich (im Schnitt) eine Klage auch bei deutlich höherem Risiko.