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Abgelehnt!
Rainer:
--- Zitat von: Flicka am 17. Januar 2014, 12:08:38 ---Dadurch sind Flightright mit Sicherheit mehr Kosten entstanden als von uns überhaupt eingeklagt wurden, nämlich neben den Gerichtskosten auch die Kosten für unsere Anwälte und die Anwälte der Airline.
--- Ende Zitat ---
Das wird überschätzt. Natürlich sind diese Kosten bei geringem Streitwert überproportional hoch, bei einem Streitwert von 1.200,-€ entstehen Gerichtskosten bis max. 220,-€ (das hängt davon ab, in welchem Stadium ein Abschluss gefunden wurde, dieser Höchstsatz fällt an, wenn bis zum Urteil und persönlichen Termin durchgeklagt wird).
Die Anwaltskosten sind in etwa genau so, hängt auch dort davon ab, wieviele Geschäfte der Anwalt besorgen muss und ob er persönlich vor Gericht erscheinen muss. Diese Kosten sind alle durch Gebührenordnungen geregelt, d.h. im ungünstigsten Fall muss der Verlierer 2 mal Anwalt und einmal Gericht zum Höchstsatz bezahlen, das beläuft sich auf ca. 750,-€ (inkl. Kosten für Auslagen usw.).
Zeugen werden bei solchen Streitwerten üblicherweise überhaupt nicht persönlich zu Gerichtsterminen geladen, zur Wahrheitsfindung reicht da auch ein Schriftsatz.
Aber - wie gesagt - ich bin da einiges gewöhnt. Als ich vor Jahren meine Abfindung erstritten habe, betrugen alleine die Anwaltskosten meines Anwalts 20.000,-€. Habe ich auch "riskiert". Kann man sich leicht ausrechnen, was im Endeffekt im Falle einer Niederlage herausgekommen wäre....
Was ich bei Euch nicht verstehe: wieso habt Ihr die Klage selbst geführt bzw. zurückgezogen? Das ist doch der Witz von Flightright, die tragen sämtliche Kosten und auch die Entscheidungen. Die bekommen eine Gewinnpauschale (das ist der Vertrag, den Du mit flightrights schließt). Wieso raten die Euch ab, die Klage zurückzuziehen? Ist doch deren Problem?!
P.S.: Ich verstehe auch nicht, wieso die klagen und irgendwann die Klage zurückziehen. Wenn man wirklich klagen muss (das wird flighrights in den allermeisten Fällen nicht tun, sondern gleich, wie bei Andrea, den Fall aufgeben - das ist ja Inhalt meiner Kritik), dann hilft es finanziell nur noch wenig, wenn man irgendwann die Klage zurückzieht. Bis dahin ist das Gros der Kosten schon entstanden - ich würde dann den Rest auch noch bezahlen, dann habe ich wenigstens ein Urteil. Aber für (einfach mal eine Hausnummer) 500,-€ den Fall aufgeben (und das bedeutet es, ein Verfahren einzustellen), wenn man für 750,-€ ein Urteil bekommt, das könnte ich nicht. Die Gerichtskosten müssen beispielsweise von vorneherein (mit Einreichen der Klage) überwiesen werden (und zwar der dreifache Satz), sonst wird die Klage gar nicht zugelassen. Wenn man abbricht, bekommt man natürlich etwas davon zurück - aber wenn schon Verhandlungen statt gefunden haben, dann ist schon viel davon aufgebraucht.
Flicka:
Flightright gibt dir die Kostenzusage, Inhaber der Forderung und Kläger bleibst aber du selbst. Deshalb triffst du natürlich die Entscheidung, ob eine Klage zurückgenommen wird. Wir haben das getan, allerdings erst nach Rückversicherung, ob es bei der Kostentragung durch Flightright im Falle der Klagerücknahme nach Anraten der eigenen Anwälte bleibt, denn dieser Fall ist nicht in den AGB enthalten oder war es zumindest damals nicht. Wie es gelaufen wäre, wenn wir uns dem Rat der Anwälte verweigert und die Klage weiter durchgezogen hätten, kann ich dir gar nicht sagen, denn auch dieser Fall ist bzw. war meines Wissens in den AGB nicht geregelt. Wir haben die Sache aber von vorneherein so gesehen, dass wir es einfach mal probieren. Entsprechend haben wir kein Geld verloren, sondern halt einfach keins bekommen.
Ich habe den Fall geschildert, um zu verdeutlichen, dass Flightright durchaus auch Klagen gegen zahlungsunwillige Airlines unterstützt. Die genaueren Umstände - also warum es vor Klageerhebung noch erfolgversprechend aussah, nach Klageerhebung aber nicht mehr - tun eigentlich nichts zur Sache, aber unter anderem hat die Airline zur Untermauerung ihres Vortrags Techniker usw. benannt, die man hätte einfliegen und vernehmen müssen. Die wollten das durchziehen, damit es keinen Präzedenzfall gibt, und unsere Anwälte haben uns offen ihre Einschätzung mitgeteilt, nämlich dass die Mitarbeiter der Airline nicht gegen den eigenen Arbeitgeber aussagen werden.
Ich selbst würde in einem solchen Fall nie und nimmer klagen, wenn ich das Kostenrisiko tragen müsste. Man handelt sich damit nur Ärger, Zeitverlust und Kosten ein, ohne dass man vorher einen tatsächlichen fianziellen Schaden gehabt hätte, der die Klage rechtfertigen würde.
Rainer:
Das kann wirklich nicht sein, ich kenne flightright quasi vom ersten Tag an und da hat sich nie etwas geändert. Das hier sind die Bedingungen:
http://www.flightright.de/wie-viel-kostet-flightright
--- Zitat ---Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Ihnen entsteht kein finanzielles Risiko durch die Beauftragung von flightright. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhalten wir eine Erfolgsprovision ab 25 % (zzgl. MwSt.) der von der Fluggesellschaft ausgezahlten Summe. Falls nötig, wird Ihr Fall sogar gerichtlich durchgesetzt. Gemäß unserer AGB stellen wir Sie von den notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten frei. Sollte Ihr Fall nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
--- Ende Zitat ---
Das ist deren Geschäftsmodell (und sie waren mit die ersten, die das praktiziert haben). Flightright arbeitet auf Erfolgsbasis und bekommt 25% (zzgl. MwSt). der erzielten Auszahlung.
Flightright gibt dir die Kostenzusage, Inhaber der Forderung und Kläger bleibst aber du selbst. Deshalb triffst du natürlich die Entscheidung, ob eine Klage zurückgenommen wird. Wir haben das getan, allerdings erst nach Rückversicherung, ob es bei der Kostentragung durch Flightright im Falle der Klagerücknahme nach Anraten der eigenen Anwälte bleibt, denn dieser Fall ist nicht in den AGB enthalten oder war es zumindest damals nicht. Wie es gelaufen wäre, wenn wir uns dem Rat der Anwälte verweigert und die Klage weiter durchgezogen hätten, kann ich dir gar nicht sagen, denn auch dieser Fall ist bzw. war meines Wissens in den AGB nicht geregelt. Wir haben die Sache aber von vorneherein so gesehen, dass wir es einfach mal probieren. Entsprechend haben wir kein Geld verloren, sondern halt einfach keins bekommen.
Ich habe den Fall geschildert, um zu verdeutlichen, dass Flightright durchaus auch Klagen gegen zahlungsunwillige Airlines unterstützt. Die genaueren Umstände - also warum es vor Klageerhebung noch erfolgversprechend aussah, nach Klageerhebung aber nicht mehr - tun eigentlich nichts zur Sache, aber unter anderem hat die Airline zur Untermauerung ihres Vortrags Techniker usw. benannt, die man hätte einfliegen und vernehmen müssen. Die wollten das durchziehen, damit es keinen Präzedenzfall gibt, und unsere Anwälte haben uns offen ihre Einschätzung mitgeteilt, nämlich dass die Mitarbeiter der Airline nicht gegen den eigenen Arbeitgeber aussagen werden.
P.S.:
--- Zitat von: Flicka am 17. Januar 2014, 13:04:46 ---Ich selbst würde in einem solchen Fall nie und nimmer klagen, wenn ich das Kostenrisiko tragen müsste. Man handelt sich damit nur Ärger, Zeitverlust und Kosten ein, ohne dass man vorher einen tatsächlichen fianziellen Schaden gehabt hätte, der die Klage rechtfertigen würde.
--- Ende Zitat ---
Ich würde in diesem Fall ganz sicher klagen. Ich bin nicht der Typ, der für 4 Stunden Verspätung klagt. Aber wenn für 2 Personen jeweils zwei vollständige Arbeits/Urlaubstage mit sinnloser Warterei irgendwo verplempert werden, dann ist da definitiv auch ein materieller Schaden entstanden (mindestens im Wert der verlorenen Arbeitszeit). 2 Tage ist einfach zu viel.
Andrea:
Ja, aber Flightright kann auch sagen: Nee, also hier nicht weiter. Das Risiko tragen wir nun nicht mehr. Oder sehe ich das falsch? Man kann sie doch wohl schlecht zu einem aussichtslosen (teuren) Prozess zwingen, oder?
Rainer:
--- Zitat von: Andrea am 17. Januar 2014, 13:23:45 ---Ja, aber Flightright kann auch sagen: Nee, also hier nicht weiter. Das Risiko tragen wir nun nicht mehr. Oder sehe ich das falsch? Man kann sie doch wohl schlecht zu einem aussichtslosen (teuren) Prozess zwingen, oder?
--- Ende Zitat ---
Haargenau - flightright fällt alle Entscheidungen. Die entscheiden auch, ob überhaupt geklagt wird. Die fragen Dich gar nicht. Entweder bekommst Du irgendwann Geld von denen (und sie behalten 25% ein zzgl. MwSt.) oder sie senden (wie hier) den Abbruch. Sie lehnen eine weitere Verfolgung ab.
Das ist deren Geschäft. Und nicht irgendeine Kostenzusage, irgendwelche Ratschläge, ob man klagen soll oder Klage zurückziehen soll - davon bekommst Du gar nichts mit. Die entscheiden alles selbst.
P.S.: Im Grunde kann man die "Risikobereitschaft" von flightright mit simplen statistischen Mitteln begründen. Wenn Du privat klagst, bekommst Du im Falle des Sieges eine Summe X. Wenn Du einen positiven Erwartungswert erreichen willst, musst das Produkt aus Gewinnwahrscheinlichkeit mal X im Schnitt höher als die mit einer Niederlage verbundenen Kosten liegen.
Für flightright sieht das deutlich schlechter aus - während die Kosten mehr oder minder die gleichen sind, bekommen die im Erfolgsfall nur 1/4 von X. Damit sie auf Dauer rentabel arbeiten, muss entsprechend die Relation Gewinn zu Verlust vier mal so hoch sein als bei einem Privatkläger, der ja im Erfolgsfall die komplette Summe einstreicht. Damit ist offensichtlich, dass die eine erheblich niedrigere Schwelle haben für ihre Risikokalkulation. Das ist genau, was ich sage: die handeln nur die Fälle ab, wo die Gewinnwahrscheinlichkeit extrem hoch ist. Für den Privatmenschen rechnet sich (im Schnitt) eine Klage auch bei deutlich höherem Risiko.
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