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Revolutionäres Urteil entgegen Urheberschutz: Einbetten von Youtube ist legal

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Horst:

--- Zitat ---Der Europäischen Gerichtshof hat einen Beschluss veröffentlicht, der besagt, dass das Einbetten von Internet-Videos aus fremden Quellen (wie etwa von YouTube) in die eigene Websites keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Per Framing eingebundene urheberrechtlich geschützte Inhalte (auch Sound, Photos oder Texte) aus anderen Quellen sind dann legal, wenn sie auch auf der Ursprungswebsite frei zugänglich sind und dadurch kein neues Publikum erschlossen wird, was bei Einbettungen in Webseiten nicht der Fall ist.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Für Webnutzer ist dieses Urteil nach dieser Interpretation sehr positiv, da sie sich bei der Einbindung von urheberrechtlich geschütztem Material keine Sorgen mehr machen müssen, verklagt zu werden. Für Rechteinhaber dagegen ist es jetzt erheblich schwerer, über die Verbreitung bzw Verwertung ihrer Inhalte (seien es Texte, Bilder, Musik oder eben Videos) zu kontrollieren - als Alternative zu einer Veröffentlichung im Netz samt des Kontrollverlustes wer diese Inhalte dann wie nutzt, bleibt ihnen eventuell nur eine technische Zugangsbeschränkung oder ein Löschen ihres Online-Contents.
--- Ende Zitat ---

Quelle: Slashcam

Rainer:
Das ist natürlich ein weitgreifendes Urteil, was mich technisch noch ein wenig stört, ist die explizite Nennung von "Frames". Muss das per Frame eingebunden sein? Oder kann man mediale Inhalte auch direk via HTML TAG einbinden (also beispielsweise im IMG Tag bei src="....." die Location des Fotos angeben)? Denn Frames werden zugegebenermaßen nicht so sehr häufig benutzt.

Oder bei Videos gibt es ja mit HTML5 das neue VIDEO Tag, auch da braucht man keinen FRAME Tag, um das von Remote einzubinden. Richter haben ja meistens nicht so den technischen Durchblick, deswegen bin ich da unsicher, ob das mit den FRAME wirklich so gemeint ist und nur synonym dafür steht, dass der inhalt nicht an eine andere Stelle kopiert wurde und von dort geladen wird, sondern dass es sich um den originalen Ursprungsort handelt (und letzteres ist nach meinem Empfinden relevanter als ein FRAME).

Ich habe noch nie geschaut, wie denn hier im Forum die Videos eingebunden werden, aber ich glaube nicht, dass das FRAMES sind.

P.S.: Aus verschiedenen juristischen Kommentaren entnehme ich, dass mit "Framing" nicht die Verwendung von HTML FRAME Tags gemeint ist, sondern exakt das, was auch hier im Forum mit Videos geschieht, dass sie in einem internen Mediaplayer (der wird vom Browser zur Verfügung gestellt) abgespielt werden, in einem eigenen "Rahmen" (aber eben nicht FRAME TAG), aber inhaltlich wird direkt von Youtube beispielsweise gestreamt. Das heißt mit anderen Worten auch, dass man auch Fotos ab sofort von überall her hier verlinken darf. Das Kopieren und Verlinken von eigenem Webspace ist nicht erlaubt, aber das direkte Verlinken (wobei das Fotos eben auch sichtbar ist und nicht nur ein Link angezeigt wird) ist demnach keine grundsätzliche Urheberrechtsverletzung.

Wenn man jemand sein Foto also der Welt zeigen will und dieses auch tut, aber andererseits erreichen will, dass man es nur im Kontext seines eigenen Server sieht, dann muss er es entsprechend schützen (Webserver bieten dafür einschlägige Schutzmechanismen an). Er ist nicht mehr automatisch per Urheberrecht geschützt.

Horst:
Hallo Rainer,

das würde auch das Thema Hotlinking von Fotos betreffen(?).

Rainer:

--- Zitat von: Horst am 05. November 2014, 15:45:24 ---das würde auch das Thema Hotlinking von Fotos betreffen(?).

--- Ende Zitat ---

Ja - das ist sogar schon im Wikipedia aktualisiert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hotlinking


--- Zitat ---Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass in dem Einbinden fremder Inhalte mittels Framing keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne erfolgt und das Framing daher jedenfalls dann urheberrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Inhalt frei zugänglich im Netz eingestellt wurde.
--- Ende Zitat ---

Allerding steht im Wikipedia wiederum drin, dass Frames zur Darstellung "Framing" genannt werden:


--- Zitat ---Werden Frames oder Inlineframes zum Hotlinken verwendet, so spricht man von Framing.
--- Ende Zitat ---

Das deckt sich nicht mit der Interpretation des Urteils, wo alleine schon dann von "Framing" gesprochen wird (bei Videos konkret), wenn das Video in einem eigenen Player (der beispielsweise im Browser implementiert ist) wiedergegeben wird. Diese Unterscheidung, ob da nun noch ein Frame drum herum ist oder nicht, finde ich auch verfehlt. Das ändert so gut wie nichts an der Darstellung und ist sowieso erst im Quelltext erkennbar.

P.S.: Hier http://www.rechtambild.de/2014/10/eugh-embedding-ist-grundsaetzlich-erlaubt/ befasst sich jemand genauer mit dem Urteil und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass auch "Inline-Linking" von Fotos nicht notwendigerweise die urheberrechtliche Zustimmung benötigen. Wenn das Foto auf der Ursprungsseite frei zugänglich ist, ist es (nach der Ansicht des Gerichts) der Wille des Urhebers, dass das Foto verbreitet wird und dem widerspricht ein Inline-Linking (auch Hotlink genannt) nicht zwangsweise. Die Formulierung des Gerichtshofes überrascht im allgemeinen durch seine "Ungenauigkeit". Es gibt Umstände, wo ein Verlinken dennoch nicht erlaubt ist (Umgehung technischer Hindernisse usw.), aber "einfach so" ist es urheberrechtlich kein Problem.

Horst:
Ich kann mich nicht erinnern die letzten Jahre über ein Urteil bezüglich dem Internet gelesen zu haben, das diese Dimension erreicht.
Wenn die Leute erst mitbekommen daß das Tor sperrangelweit offen steht wird sich eine Menge tun im Web.
Seitenbetreiber werden technische Sicherungen einbauen müssen (haben manche ja schon) um das verlinken zu unterbinden.
Es ist aber doch auch so, daß teilweise Kosten für die Betreiber der Ursprungsseite entstehen wenn es Traffic über ihren Account gibt (bzw. der Traffic limitiert ist) oder?

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