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Revolutionäres Urteil entgegen Urheberschutz: Einbetten von Youtube ist legal
Michael:
--- Zitat von: Horst am 05. November 2014, 17:49:48 ---Ich kann mich nicht erinnern die letzten Jahre über ein Urteil bezüglich dem Internet gelesen zu haben, das diese Dimension erreicht.
Wenn die Leute erst mitbekommen daß das Tor sperrangelweit offen steht wird sich eine Menge tun im Web.
--- Ende Zitat ---
Das sind 1:1 auch meine Gedanken zu dem Thema und ich muss sagen, mir fehlt es da ein Stück weit an der Nachvollziehbarkeit.
--- Zitat ---Wenn das Foto auf der Ursprungsseite frei zugänglich ist, ist es (nach der Ansicht des Gerichts) der Wille des Urhebers, dass das Foto verbreitet wird
--- Ende Zitat ---
Das würde z.B. komplette Lizenzmodelle auf den Kopf stellen bzw. ab absurdum führen. Beispiel: Fotograf A verkauft an Hotel B ein Bild von der Landschaft in der Nähe, das Hotel B zu Werbezwecken auf seiner Webseite verwenden darf. Man ist sich über Verwendung (nur durch Hotel B, nicht durch dritte) und Honorar einig. So weit so gut. Wenn ich nun das Urteil bzw. dessen Interpretation richtig verstehe, kann jetzt einfach Hotel C hingehen und das Bild, was korrekt auf der Webseite von Hotel B verwendet wird auf seiner Seite einbinden - einfach so, das auf der Seite von Hotel C angezeigte Bild muss nur weiterhin auf der Seite von Hotel B liegen und von dort aus verlinkt worden sein. Kann doch nicht sein, oder?
Horst:
--- Zitat von: Michael am 05. November 2014, 17:59:19 ---Das würde z.B. komplette Lizenzmodelle auf den Kopf stellen bzw. ab absurdum führen. Beispiel: Fotograf A verkauft an Hotel B ein Bild von der Landschaft in der Nähe, das Hotel B zu Werbezwecken auf seiner Webseite verwenden darf. Man ist sich über Verwendung (nur durch Hotel B, nicht durch dritte) und Honorar einig. So weit so gut. Wenn ich nun das Urteil bzw. dessen Interpretation richtig verstehe, kann jetzt einfach Hotel C hingehen und das Bild, was korrekt auf der Webseite von Hotel B verwendet wird auf seiner Seite einbinden - einfach so, das auf der Seite von Hotel C angezeigte Bild muss nur weiterhin auf der Seite von Hotel B liegen und von dort aus verlinkt worden sein. Kann doch nicht sein, oder?
--- Ende Zitat ---
Fotograf A müsste Wert darauf legen, das Hotel B einen Schutz gegen das verlinken des Bildes programmieren lässt.
Ansonsten sieht es düster aus ...wenn man dem Urteil folgt (und sich das nicht wieder ändert wenn das Ausmaß des Urteils im "Testbetrieb läuft").
DocHoliday:
Das Urteil bedeutet letztlich nur, dass man implizit mit der Nutzung seines Contents durch andere einverstanden ist, wenn man Bilder oder Videos ohne technische Schutzmaßnahmen ins Netz stellt.
Überall wo beim Rechtsklick auf Bilder 'Grafikadresse kopieren' oder ähnliches erscheint, darf ich also hotlinken, was das Zeug hält. Da werden vor allem diverse Foto-Seiten schnellstens was tun müsse. Bei fotocommunity.de darf sich nach diesem Urteil jeder (per Hotlink) frei bedienen und Bilder in seine eigene Seite einbinden, bei Facebook im übrigen auch aber da kann man ja durch Einschränkung auf Freunde den Nutzerkreis einschränken, der das Bild überhaupt sieht.. Bei flickr und 500px funktioniert das nicht. Dort sind die Bilder also geschützt, weil es eine technische Schutzvorrichtung gibt.
Letztlich bedeutet dieses Urteil auf lange Sicht doch eine erhebliche Vereinfachung und bringt mehr Rechtssicherheit für alle. Wenn ich ein Bild per Rechtsklick verlinken kann, darf ich das auch. Wenn das nicht funktioniert, ist es urheberrechtlich geschützt. Und so lange die Formulierung so ist, dass man also Seitenbetreiber nur irgend eine technische Schutzvorrichtung braucht, finde ich das in Ordnung.
Ich denke die technische Seite (Frame oder kein Frame) in entsprechenden Kommentaren zum Gesetz noch klar gestellt werden. SO wie ich es verstehe geht es ja vor allem darum, dass ich das Video auf meiner Seite einbinden kann (oder das Bild) dass es aber physikalisch auf der Originalseite verbleibt und auch ein Link dorthin besteht.
DocHoliday:
--- Zitat von: Horst am 05. November 2014, 18:08:49 ---Fotograf A müsste Wert darauf legen, das Hotel B einen Schutz gegen das verlinken des Bildes programmieren lässt.
Ansonsten sieht es düster aus ...wenn man dem Urteil folgt (und sich das nicht wieder ändert wenn das Ausmaß des Urteils im "Testbetrieb läuft").
--- Ende Zitat ---
Das wird man als Fotograf dann in seine Verträge aufnehmen müssen und entsprechende Konventionalstrafen vereinbaren. Auf Dauer wird es sicher so sein, dass man lizenzierte Bilder als Seitenbetreiber standardmäßig so schützen muss. Ist ja sowieso in beiderseitigem Interesse.
Rainer:
--- Zitat von: Michael am 05. November 2014, 17:59:19 ---Beispiel: Fotograf A verkauft an Hotel B ein Bild von der Landschaft in der Nähe, das Hotel B zu Werbezwecken auf seiner Webseite verwenden darf. Man ist sich über Verwendung (nur durch Hotel B, nicht durch dritte) und Honorar einig. So weit so gut. Wenn ich nun das Urteil bzw. dessen Interpretation richtig verstehe, kann jetzt einfach Hotel C hingehen und das Bild, was korrekt auf der Webseite von Hotel B verwendet wird auf seiner Seite einbinden - einfach so, das auf der Seite von Hotel C angezeigte Bild muss nur weiterhin auf der Seite von Hotel B liegen und von dort aus verlinkt worden sein. Kann doch nicht sein, oder?
--- Ende Zitat ---
Doch, kann sein und ist auch richtig. Denn Hotel B hätte absolut die Möglichkeit (und das wird im Urteil auch explizit gewürdigt) das Foto so zu präsentieren, dass es nicht einfach so frei verfügbar und überall darstellbar ist. Das ist genau die Crux - bis heute hat man sich darauf verlassen, dass man "per se" per Urheberrecht geschützt ist, was aber (auch nach meinem Rechtsverständnis) absolut nicht selbstverständlich ist, wenn man die Inhalte vollkommen frei zugänglich macht.
Dabei spielt auch keine Rolle, wie hoch die Hürde liegt, die beim Schutz des Bildes betrieben wird (und das ist wiederum konsequent angelehnt an den Schutz digital geschützter Musik), sondern es ist einzig relevant, DASS ein (halbwegs wirksamer) Schutz vorhanden ist.
Ich finde das richtig, weil es Rechtssicherheit gibt und (wie im Urteil resp. in den Kommentaren ausgeführt), es reichen so einfache Mechanismen wie SessionIDs oder ähnliches - aber wer einfach nur dahergeht und sagt "hier ist ein Bild für jedermann", der zeigt eben ein Bild für jedermann. Es ist konsequent und seit vielen Jahren ein Urteil, was auch nachvollziehbar ist. Es ist nicht die Aufgabe des Staats, jeden zu schützen, der selbst keine Lust hat, sich zu schützen. Man kann sich schützen und dann gilt selbstverständlich auch das entsprechende Recht. Aber was wegfällt ist die grundsätzliche Annahme (und wirklich nur das fällt weg), dass man durch beliebiges Publizieren von alleine geschützt ist.
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