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Juchuu, ich habe endlich wieder ein Auto!!!!

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Andrea:
Bei uns haben sie vor Jahren mal sämtliche Scheiben auf der Beifahrerseite eingeworfen. Damit waren dann auch Beschädigungen der Türverkleidung (Leder) etc einher gegangen. Zum Glück wurde eine Sonnenbrille und das Autoradio samt CDs gestohlen. Damit wurde der Schaden ersetzt, sonst wäre es Vandalismus gewesen. Wie zum Beispiel einmaljemand  mit dem Schlüssel (oder so) an einer Seite langgeratscht ist. Die Kosten durften wir selber tragen.

Ich würde das bei dir auf jeden Fall als Diebstahl werten. "Gefühlt" zumindest

Rainer:

--- Zitat von: serendipity am 10. September 2017, 18:36:06 ---Allerdings haben wir Kerb im Ort und ich denke, diese Tat ist wieder zuviel jugendlichem Alkohol zuzuschreiben.
--- Ende Zitat ---

Was ist "Kerb"?

Und Diebstahl oder Vandalismus - eigentlich muss man für Vandalismus die zerstörten Teile vorfinden. Was weg ist, ist gestohlen. Und bei Glas kommt auch noch dazu, dass Glasbruch an sich auch schon in der Teilkasko inkludiert ist. Falls Du eine Vollkasko hast, ist alles versichert und nach meiner Erfahrung ist eine Vollkasko kaum noch teurer als eine Teilkasko, wenn die Vollkasko (wie bei uns) schon lange besteht. Denn die Vollkasko ist (wie Haftpflicht) nach Schadensfreiheit gestaffelt, während nur Teilkasko ein fixer Betrag ist.

Birgit:
Kerb = Kirmes, Kirmse, Rummel, Jahrmarkt, Kirchweih...

Als man Konsti mal den Seitenspiegel abgetreten hatte, meinte man bei der Polizei, der Betreffende sei bekannt. Einige Monate später kam die Mitteilung, das Verfahren gegen den Betreffenden sei eingestellt worden.

Vermutlich hätte er versuchen müssen sich zivilrechtlich die 300 Euro wiederzuholen?

Rainer:
Ist schon verrückt, ich kenne den Begriff überhaupt nicht. Und ich habe ja auch (als Kind) einige Jahre in Baden Württemberg (Nellingen a.d.Fildern) gewohnt, aber da habe ich auch nichts entsprechendes in Erinnerung.


--- Zitat von: Birgit am 10. September 2017, 20:07:05 ---Als man Konsti mal den Seitenspiegel abgetreten hatte, meinte man bei der Polizei, der Betreffende sei bekannt. Einige Monate später kam die Mitteilung, das Verfahren gegen den Betreffenden sei eingestellt worden.

Vermutlich hätte er versuchen müssen sich zivilrechtlich die 300 Euro wiederzuholen?

--- Ende Zitat ---

Hängt ggf. auch von der Versicherung ab. Wenn die auf Diebstahl entscheidet und bezahlt, geht der Schadensanspruch  auf die Versicherung über, die werden sich dann im Zweifel beim Verursacher das Geld wiederholen. Ansonsten muss man das in der Tat selbst machen, eine strafrechtliche Basis gibt es für den Schadensersatz leider nicht.

Andrea:
Abgetreten = Vandalismus, abgebaut = Diebstahl, würde ich meinen.

Mir wurde mal mein Handy gestohlen. Der Täter wurde irgendwann gefasst, aber mein Fall wog nicht so schwer, dass man ihn gesondert behandelt hätte (der Typ hatte wohl noch mehr auf dem Kerbholz). Der bearbeitende Kripobeamte meinte, ich müsste meinen Verlust einklagen und da würde vermutlich nix bei rumkommen außer Scherereien und Stress.  :( :(

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