Autor Thema: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?  (Gelesen 13960 mal)

Andrea

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Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« am: 24. September 2018, 17:21:03 »
Heikos Eltern haben nächstes Jahr 2 große Feste zu feiern. Nein, eigentlich wollen sie genau das nicht. Sie wollen im Familienkreis etwas unternehmen. Nun ist die Überlegung eine kurze Flusskreuzfahrt zu machen. Heikos Vater ist gehbehindert, d.h. er braucht mindestens den Stock, bei längeren Strecken den Rollator. Mir scheint, dass das sehr schwierig mit Rollator oder zum Reisezeitpunkt (2020) eventuell sogar schon mit Rollstuhl auf so einem Schiff ist.

Hat jemand schon eine Flusskreuzfahrt gemacht und kann sagen, ob die Kabinen, insbesondere das Bad, für Behinderte geeignet sind? Wie ist es mit Wegen auf dem Schiff? Gibt es Lifts? (Bei Arosa schenbar nicht)

Dass Anlandungen nicht behindertengerecht sein werden, ist mir klar. Für größere Ausflüge ist Heikos Vater sowieso schon zu schwach, d.h. er soll die Ausssicht an Board genießen und sich keinen Stress zumuten. Er hätte kein Problem damit in der Kabine zu sein, wenn wir anderen an Land gehen.
Liebe Grüße, Andrea



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Rainer

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #1 am: 24. September 2018, 20:49:21 »
Mein Lieblingshaßthema.

Wie Du richtig bemerkst, haben selbst modernste Reedereien und neueste Schiffe keine geeignete Ausstattung für Gehbehinderte. Unsäglich peinlich und wirklich nur sehr schwer zu ertragen.

Es gibt aber ein paar wenige Reedereien, deren Schiffe sind halbwegs brauchbar, die haben wenigstens einen Lift an Board. Gerne helfe ich Dir dabei, eine geeignete Reise zu finden, die in Frage kommen könnte, unter Berücksichtigung Eurer Wünsche. Es ist aber durchaus möglich, dass nicht jedes Lieblingsziel überhaupt machbar ist, aber das können wir dann ja immer noch verfeinern.

Wegen mir müssen wir das Arrangement auch nicht öffentlich besprechen, da richte ich mich nach Euch. Aber ich gehe gerne auf die Suche nach geeigneten Schiffen, im Moment bin ich überfragt, weil meine letzte Recherche (die sehr frustierend war) etwas länger zurückliegt, aber andererseits ist es auch nicht unmöglich, es gibt positive Ausnahmen.

Ich habe übrigens in der Sache auch alle möglichen offiziellen Stellen angeschrieben (nachdem mir hier dazu geraten wurde), aber getan hat sich neben ein paar warmen Worten bisher genau gar nichts - exakt so, wie es zu erwarten war. Deutschland ist ein peinlich behindertenfeindiiches Land, welches so selbstverständliche Dinge wie hier beispielsweise schlechterdings einfach mal so "übersieht" (Ach, das war uns noch gar nicht aufgefallen - *KOTZ*!!!!). Es ist ein Trauerspiel.

P.S.: Ich erinnere an diesen Thread https://www.eumerika.de/smf/index.php/topic,807.msg17119.html#msg17119

Jetzt wirst Du verstehen, was ich gemeint habe. Natürlich hat sich seit dem (2014) genau gar nichts verbessert.

Andrea

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #2 am: 24. September 2018, 21:28:06 »
Ja, das ist wirklich traurig. Gerade weil ja jetzt gerade noch viele Rentner ein vernünftiges Einkommen haben, die vermutlich die Hauptklientel für solche Reisen darstellen. Scheinbar gönnt man das Reisen nur uneingeschränkt mobilen Menschen.

Eine Flusskreuzfahrt ist jetzt auch nur eine spontane Idee.  Heikos Vater würde was von der Landschaft sehen, während wir durch die Gegend schippern. Also Tapetenwechsel ganz bequem ohne sich bewegen zu müssen. Erhätte dabei jederzeit die Möglichkeit ein Nickerchen einzulegen.

Alternativ hatte ich an den Glacier Express gedacht, aber da müssen wir die lange Strecke in die Schweiz fahren und fahren nur einen Tag mit dem Zug. Das hieße mehrere Übernachtungen an verschiedenen Orten. Das geht nicht,

Die Flusskreuzfahrt auf der Donau könnte mir noch am ehesten gefallen, aber auch da hätten wir eine sehr lange Anreise. Von daher wäre wohl eine Reise auf dem Rhein (ab Köln etwa) am ehesten machbar. Da ist die Anreise nicht sooo weit und die Reise dauert dann nicht 5-10 Tage, sondern nur 3-4. Das ist für den alten Herren wohl gerade noch machbar.

Im Moment sind alles noch Hirngespinnste, nichts ein Plan. Ich schaue einfach nur, welche Möglichkeiten es gibt. Und da kamen Heiko (!) Kreuzfahrten in den Sinn. Und stoße nun auf das Problem, das du schon jahrelang hast, Rainer.  >:(

Liebe Grüße, Andrea



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Silvia

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #3 am: 24. September 2018, 21:32:49 »
Hi Andrea,

ich glaub auf der Route Passau - Budapest gibt es ein Schiff das ist auch für Rollstuhlfahrer geeignet.

Hab grad gegoogelt, das müsste die Primadonna sein

Andrea

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #4 am: 24. September 2018, 21:50:20 »
Danke, Silvia!
Liebe Grüße, Andrea



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Andrea

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2018, 16:22:39 »
Wir haben uns nun doch dazu entschlossen eine Ferienwohnung zu mieten. Wir haben in Bensersiel etwas gefunden, was halbwegs behindertengerecht ist. Soll heißen, dass es keine Stufen gibt, allerdings ist der Einstieg in die Dusche nicht barrierefrei (eine kleine Kante) und der Toilettensitz auch nicht erhöht. aber das wird schon gehen.

Für die Zeit werden wir einen Rollstuhl mieten, damit Heikos Vater durch die Gegend geschoben werden kann, wenn er mal zu kaputt zum Laufen ist. Das ist gar nicht mal so teuer für eine Woche und wird es uns ermöglichen, dass wir alle gemeinsam etwas unternehmen können.

Desweiteren wird nun ein Schwerbehindertenausweis mit der entsprechenden Bezeichnung beantragt, damit Heiko Behindertenparkplätze nutzen kann. Da Heikos Eltern kein Auto mehr haben, war das bisher nicht gemacht worden. Behindertenparkplätze sind breiter, was das komplette Öffnen der Autotür möglich macht und damit das Ein- und Aussteigen erleichtert und außerdem liegen diese Parkplätze näher an den Eingängen von Supermärkten, Museen, etc. Vielleicht hilft es überhaupt dabei einen Parkplatz zu finden, falls es mal irgendwo sehr voll sein sollte.

Nun suche ich nach möglichen Unternehmungen. Man kann von dort aus leicht nach Langeoog oder Spiekeroog kommen oder eine Fahrt zu den Seehundbänken machen. Das ist alles scheinbar mit Gehbehinderung machbar. Nicht machbar ist leider eine Besichtigung der Jever-Brauerei. Auf deren Webseite wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Führung für Gehbehinderte nicht möglich ist. Schade.

Mal sehen, was ich noch so herausfinde. Zu viel werden wir aus Rücksicht auf das fortgeschrittene Alter von Heikos Eltern sowieso nicht machen. Für Tipps bin ich natürlich immer offen.
Liebe Grüße, Andrea



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Rainer

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #6 am: 20. Oktober 2018, 17:54:11 »
Desweiteren wird nun ein Schwerbehindertenausweis mit der entsprechenden Bezeichnung beantragt, damit Heiko Behindertenparkplätze nutzen kann.

Da bin ich mal gespannt, denn dafür benötigt man Kennzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), Grad der Behinderung weiß ich nicht, müßte aber ggf. auch 100% sein. Da muss man schon wirklich ziemlich behindert sein, um das zu kriegen. Mit dem blauen Parkausweis tun sich die Behörden relativ schwer in D, in den USA bekommt man ihn um Welten einfacher. Wahrscheinlich bekommt Dein Vater Besuch vom medizischen Dienst, der die Behinderung feststellen muss.

Es gibt in manchen Gegenden auch einen orangen Parkausweis für Behinderte, der ist leichter zu bekommen und berechtigt auch dazu, auf Behindertenparkplätzen zu parken, ich weiß aber nicht, ob es da irgendwelche Einschränkungen gibt. Falls das mit dem blauen Ausweis nicht klappt, könntet Ihr in jedem Fall auch danach fragen, für diesen Ausweis reicht das Kennzeichen "G".

P.S.: Die Behindertenparkplätze bei Supermärkten (beispielsweise REAL bei uns) befinden sich auf Privatgrundstück, da gilt leider nicht die StVo. D.h. die Benutzung der Parkplätze setzt nur "Verständnis für Behinderte" voraus, entsprechend parken sehr oft nicht gehbehinderte Personen auf diesen Plätzen.

Andrea

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #7 am: 20. Oktober 2018, 17:58:00 »
Bisher habe ich keine Ahnung, welche Voraussetzungen dafür nötig sind. Der orange Parkausweis würde aber nur in der Gegend der ausstellenden Behörde (sprich:Wohnort) gelten, oder?

Edit: 100% hat er
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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #8 am: 20. Oktober 2018, 18:03:11 »
Bisher habe ich keine Ahnung, welche Voraussetzungen dafür nötig sind. Der orange Parkausweis würde aber nur in der Gegend der ausstellenden Behörde (sprich:Wohnort) gelten, oder?

Das vermute ich auch, aber das kann man ja ggf. auch für Euren Ferienort klären.

Edit: 100% hat er

Das ist schon mal gut. die Frage bleibt, ob es für aG reicht. Ich kenne die Voraussetzung dafür nicht, aber sie werden nicht unerheblich sein. Ansonsten (s.o.)  sind bei Supermärkten u.ä. die Behindertenparkplätze ohnehin keine offiziellen Parkplätze für Behinderte.

P.S.: Es hat 2017 eine Änderung (Verschärfung) der Bedingungen für Kennzeichen aG gegeben, der aktuelle Gesetzestext dazu lautet heute so:

Zitat
(3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.

Also im Prinzip sind nur Personen betroffen, die so gut wie nicht selbständig laufen können und eigentlich immer Hilfe oder einen Rollstuhl benötigen. Da müßtet Ihr einen einsichtigen Arzt finden, der das bescheinigt (meistens kann man sich den Arzt aber nicht aussuchen). Am besten setzt Ihr Euren Vater in einen Rollstuhl und er soll nicht aufstehen, wenn er befragt wird.

Andrea

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #9 am: 20. Oktober 2018, 18:14:31 »
Das mit den Supermarktparkplätzen ist mir bekannt. Wie unterscheidet man denn "echte" Behindertenparkplätze von anderen?
Liebe Grüße, Andrea



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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #10 am: 21. Oktober 2018, 11:33:53 »
Wie unterscheidet man denn "echte" Behindertenparkplätze von anderen?

Alle entsprechend gekennzeichneten Plätze, die sich dort befinden, wo offiziell die StVO gilt. Alles was auf Privatgelände ist, fällt nicht darunter. Aber auf öffentlichen Straßen gilt natürlich die StVO und dann gilt das Behindertenzeichen so, wie es der Gesetzgeber will. Das ist ja im Prinzip immer die Frage, bin ich hier auf einem öffentlichen Terrain, oder befinde ich mich auf Privatgrundstück. Oft wird es ausgewiesen, dass es ein Privatgrundstück ist, aber auch wenn es nicht ausgewiesen ist, kann man es meistens erkennen. Supermarktparkplätze sind so gut wie ausnahmslos Privatgelände.

Gefühlt gibt es (leider) in Deutschland nur sehr wenige echte öffentliche Behindertenparkplätze, manchmal sind sie sogar personengebunden (das steht dann dran, als Anwohner kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Stellplatz beantragen, die werden aber nach sehr strengen Vorschriften vergeben). Es gibt viel häufiger Behindertenparkplätze auf Privatterrain. Aber Achtung: in den USA ist es rechtens und üblich, dass ein unberechtigt parkender Wagen auf einem Behindertenplatz eine hohe Strafe zahlen muss, in Las Vegas steht das beispielsweise in den Hotels an den Parkplätzen dran, das sind meistens Beträge bis zu 1.000$. Das ist auch in Deutschland möglich, in Düsseldorf am Flughafen gibt es ein Hotel mit Tiefgarage, da sind ca. 20 Behindertenplätze drin, da steht auch drüber, dass sie unberechtigt parkende Wagen innerhalb von 24 Stunden abschleppen lassen, das ist nach deutschem Recht erlaubt, weil der Besitzer das Hausrecht hat. Das hat uns vor ein paar Jahren mal "das Leben gerettet", als wir in die USA fliegen wollten und sämtliche Parkplätze am Flughafen belegt waren, weil nebenan die Messe überfüllt war und die Leute auf den Flughafen ausgewichen sind. Da hat uns dann nach verzweifelter Suche ein Ordner diese Plätze erläutert und zugewiesen, wir hätten sonst niemals unser Fahrzeug parken können. Das war eine heiße Nummer, seit dem fahren wir nur noch per Taxi nach Düsseldorf zum Flughafen.

Andrea

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #11 am: 21. Oktober 2018, 11:43:38 »
Das Problem mit privaten Stellplätzen ist leider, dass du als Eigentümer zwar abschleppen lassen darfst, aber die Erstattung der Kosten dafür schlimmstenfalls einklagen musst. Reichlich Aufwand, den natürlich viele scheuen und das wissen leider auch die Falschparker.
Liebe Grüße, Andrea



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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #12 am: 21. Oktober 2018, 17:15:49 »
Das Problem mit privaten Stellplätzen ist leider, dass du als Eigentümer zwar abschleppen lassen darfst, aber die Erstattung der Kosten dafür schlimmstenfalls einklagen musst. Reichlich Aufwand, den natürlich viele scheuen und das wissen leider auch die Falschparker.

Da ich aber als Grundstückseigentümer definitiv die entsprechende Klage gewinne, würde ich in jedem Fall ein Fahrzeug  abschleppen lassen, welches unerlaubt auf meiner Zufahrt parkt. Evtle. Kosten darf der Falschparker in dem Fall auch noch tragen, gerne auch noch meinen Anwalt. Wer es so haben will, bekommt es auch gerne so.

Und so Hotels wie in Las Vegas scheuen die Mühe sicher auch nicht, viel wahrscheinlicher haben die Abtretungserklärungen mit dem Abschleppunternehmer  vereinbart, dass der sich das Geld direkt beim Falschparker holt, das Auto gibt's nur gegen Bezahlung zurück....

Eine so verlorene Sache wäre es mir als Falschparker nicht wert.

Christina

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #13 am: 29. Oktober 2018, 17:56:56 »
Zu den Behindertenparkplätzen kann ich nichts beitragen, Andrea, aber wegen Ausflugstipps, schau mal meinen Reisebericht über Ostfriesland Mai 2015 an. Ostfriesland ist wunderbar kompakt, da kann man jeden Ort als Tagesausflug erreichen. Absolut empfehlen würde ich einen Besuch in Greetsiel, aber auch Emden und Leer sind interessant, oder der Spaziergang zum Kloster Ihlow, das sind ebene Waldwege, die man auch mit dem Rollstuhl befahren kann. Eventuell kommt auch eine Führung durch die Werft in Papenburg in Betracht, dort war ich allerdings nicht.

Was die Inseln angeht, würde sich wegen dem Rollstuhl vielleicht eher eine mit befestigter Strandpromenade empfehlen, wie z. B. Norderney (von dort komme ich gerade zurück ;D), da kann man direkt vom Hafen auf einem ebenen, befestigten Weg am Wasser entlang bis in den Ort gehen, also auch rollstuhlgeeignet. Spiekeroog ist natürlich auch herrlich, aber dort kommt man nur über die Dünenwege an den Strand, die sind zwar auch befestigt, es ist aber ziemlich hügelig. Außerdem fährt die Fähre nach Spiekeroog tidenabhängig, da kann es schwierig werden, einen Tag zu erwischen, an dem man zu vernünftigen Zeiten hin und wieder zurück kommt. Norderney ist tidenunabhängig zu erreichen.


LG Christina

Susan

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Re: Flusskreuzfahrt mit Gehbehinderung?
« Antwort #14 am: 30. Oktober 2018, 01:03:47 »
Ohje, Ostfriesland. Da "musste" ich in meiner Jugend immer in den Sommerferien hin :P Und einmal auch noch Ostern  ;) Ich glaube, ich kenne kannte jedes Siel zwischen Greetsiel und Horumersiel  ;D Und die Orte umzu! Die Inseln haben mir da besser gefallen: Norderney, Langeoog, Baltrum. Das ist allerdings mehr als 30 Jahre her. Für einen Kurzurlaub würde ich mittlerweile gern mal schauen, wie es da jetzt so aussieht.

Neuharlingersiel ist mir in guter Erinnerung geblieben, netter Fischerhafen und leckere Fischbrötchen. Und Scholle mit Krabben! (Darf ich leider nicht mehr essen). Inwiefern alles behindertengerecht ist,kann ich leider nicht sagen.

Butterfahrten -also Bootstour mit zollfreiem Einkauf- sind wohl auch nicht mehr up-to-date.  ::) Wo waren wir sonst noch? Jever Schloss und Marine-Museum in Wilhelmshaven  :gruebel:

Papenburg und die Meyer-Werft sind nett anzuschauen, allerdings nicht gerade in der Nähe. Vielleicht auf dem Weg zur Küste?
Liebe Grüße
Susan