Meine Empfehlung ist mit Paypal zu bezahlen (wenn es geht) oder mit einer Kreditkarte die einen Käuferschutz bietet.
So habe ich mein Geld zurück bekommen und muss mich nicht mit irgendwelchen Gutscheinen rumschlagen.
Zahlen die denn auch bei Insolvenz? Das ist ja das eigentliche Problem und ich sehe das ja sowieso mit einem lachenden und einem weinenden Auge: unsere Buchung erfolgte ja schon vor der Thomas Cook Insolvenz und eigentlich wären unsere Tickets spätestens mit dem Schutzschirm von Condor wertlos gewesen. Falls Paypal auch bei solchen Insolvenzen einspringt, zahle ich gerne damit. Wobei ich im Moment nicht weiss, ob Condor überhaupt Paypal akzeptiert. Insofern bin ich ja schon zufrieden, überhaupt noch etwas in der Hand zu haben.
Ich bin eigentlich auch seit sehr vielen Jahren Paypal Kunde, ich muss mir mal die Bedingungen für den Käuferschutz durchlesen, ob der auch Insolvenzen abdeckt und auch, wie hoch die max. Deckung ist, ich kann mir gut vorstellen, dass es da auch eine Grenze gibt. Die Tickets waren ja so teuer, dass selbst nicht jede Kreditkarte soviel als eine einzige Zahlung abdeckt (was ich auch nicht wusste und weswegen beim ersten Versuch die Zahlung fehlgeschlagen ist).
P.S.: So, in der Zwischenzeit habe ich die offenen Fragen alle geklärt. Das ist durchaus ein sehr valider Hinweis von Horst, um es vorwegzunehmen, in der Tat kann man sich auf diese Weise gegen die Insolvenz einer Airline absichern. Das ist zunächst die gute Nachricht. Es gibt aber ein paar Haken und Ösen, die zu berücksichtigen sind. Ohne besonderen Wert der Reihenfolge nenne ich mal die wesentlichen Eckpunkte:
1) Zunächst mal müssen natürlich beide Vertragspartner auch Kunden bei Paypal sein und Paypal muss ein akzeptiertes Zahlungsmittel der Airline sein. Das ist natürlich mehr oder minder trivial, aber leider auch oft ein Ausschlusskriterium. Weder Thomas Cook akzeptiert(e) Paypal noch Condor akzeptiert Paypal. Das ist natürlich schon einmal schade. Aber es gibt ja auch noch andere Airlines. Wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man über einen Vermittler oder Veranstalter gekauft hat (beispielsweise Explorer), der seinerseits Paypal akzeptiert, konnte ich in der Kürze der Zeit nicht klären. Das wäre nochmal eine weitere Recherche wert, vielleicht schreibe ich mal an Paypal oder so.
2) Ein Limit für die versicherte Leistung gibt es NICHT mehr(!). Paypal hatte in der Tat ein Limit (1.000,-€), das ist vor unbestimmter Zeit aufgehoben worden.
3) Um den Vorteil des Käuferschutzes in Anspruch nehmen zu können, MUSS die Zahlung als "geschäftliche" Zahlung deklariert worden sein. Paypal bietet diese "geschäftliche" Zahlung an und eine "Freundeszahlung". Das hat Paypal eingeführt, um es privaten Kunden zu ermöglichen, kostenfrei Beträge zu überweisen. Wer geschäftlicht überweist, muss dafür die Paypal Gebühr bezahlen (das ist gar nicht jedem bewusst, dass Paypal eine durchaus erhebliche Gebühr bekommt), die beträgt mindestens 0,35€ pro Zahlung oder mindestens 2,5% des Zahlbetrags, der höhere Wert zieht. Das läppert sich bei teuren Tickets, unsere Tickets haben 4.000,-€ gekostet, d.h. Paypal bekommt für seinen Service satte 100,-€ Gebühr. Aber in Anbetracht dessen, dass man auf diese Weise tatsächlich auch gegen Insolvenz der Airline abgesichert ist, finde ich das ein angemessenes Angebot. Das ist sonst nämlich genau mein Problem, ich habe überhaupt gar keine Möglichkeit, mich gegen eine Insolvenz der Airline (bei Individualbuchung) zu versichern.
4) Eine ganz böse Stolperfalle kommt zum Abschluss: der Käuferschutz kann max. bis 180 Tage nach Vertragsschluss in Anspruch genommen werden. Das ist tückisch. Wir haben beispielsweise unsere Tickets im August gekauft, der Flug sollte am 17.3.2020 stattfinden. Vom Kauftag bis zum Abflug sind es mehr als 180 Tage. Wenn also die Airline relativ kurzfristig vor dem Abflug erst in Insolvenz geht, sind die 180 Tage verstrichen! Und danach ist der Käuferschutz erloschen. Wer sich also per Paypal Käuferschutz gegen eine Insolvenz der Airline absichern will, sollte den Flug nicht allzu früh (mehr als ein halbes Jahr) vor dem geplanten Urlaub buchen. Sonst wird das ggf. nichts mehr mit Käuferschutz. Daran merkt man, dass dieser Käuferschutz eigentlich mal dazu gedacht war, Kunden gegen defekte oder nicht gelieferte Waren zu versichern. Es gibt auch ein paar Güter (digitale Inhalte beispielsweise), die nicht vom Käuferschutz erfasst werden. Aber Flugtickets sind tatsächlich per Käuferschutz abzusichern, die "Versicherungsprämie" ist mit 2,5% sicherlich nicht gerade billig, aber nichtsdestotrotz definitiv eine Überlegung wert. Aber man muss die 180 Tage im Auge behalten.
So, das war jetzt eigentlich so ziemlich alles, was ich herausfinden konnte, bleibt nur die offene Frage nach dem Vermittler bzw. Veranstalter.