Autor Thema: Deutschland - Behindertenfeindliches Land und TUI ist tapfer mit dabei...  (Gelesen 20314 mal)

Silke

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Z.B. dort: http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Home/home_node.html ?

Witzig. Schreib doch mal rein aus Spass an den Beauftragten und beschwere Dich, dass das TUI Schiff keine Aufzüge hat. Dann bekommst Du ein mitleidvolles Antwortschreiben, dass man bedauerlicherweise nichts machen kann, weil das nicht geregelt ist. Das Porto kann man sich sparen.


Hast du es schon versucht?
Vermutlich wirst du als Einzelner Recht haben. Aber wenn Jeder, der ein entsprechendes Problem hat, dort hin schreibt, ändert sich vielleicht irgendwann etwas?

Zitat
Das stimmt zum Glück nicht so ganz. Es gibt das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz).

Das habe ich bewusst nicht genannt, das ist eines der schlimmsten "Alibi" Gesetze in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch. Da wird nämlich gar nichts geregelt, da steht dann (beispielsweise):

"Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten"

Und was heißt das nun? "Gebt Euch Mühe oder nicht, wenn es nicht klappt, auch egal". Traurig aber wahr - gerade diese laschen "Gesetze" sind es ja Schuld, dass die Politiker ein ruhiges  Gewissen haben, auf der anderen Seite überhaupt kein Druck vorhanden ist, um beispielsweise die Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen, oder Hotels oder Gaststätten oder sonst wo zu erzwingen. Genau das IST ja das Problem - die Politik denkt, man habe doch Gesetze gemacht, aber die sind wirkungslos. Wieso nicht nach amerikanischem Vorbild, ohne Behindertentoilette bekommt nicht einmal eine McDonalds-Filiale seine Lizenz?


Dann lies bitte mal ab § 7 in diesem Gesetz. Da ist schon Einiges geregelt.

Wenn auch sicher noch nicht genug.

Zitat

Ich denke, dort muss man auch nicht zwangsläufig persönlich vorsprechen, oder? Das kann man sicher schriftlich erledigen.

Kann man natürlich, man muss allerdings dann seine Schwerbehindertenausweis per Post verschicken und es ist doch dennoch schizophren, wieso ist ausgerechnet dieses Amt nicht schwerbehindertengerecht?


Da hast du natürlich Recht, es könnte und sollte in einer Stadt, die sicher genügend Gebäude zur Verfügung hat, anders sein.

Zitat

Natürlich gibt es dennoch ein paar Gesetze und Regelungen in Deutschland, die Behinderten helfen sollen - aber genau da liegt das Problem. Manches geht (behinderte Berufstätige haben Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub, genießen besonderen Kündigungsschutz usw  - aber das trifft leider nur 5% der Schwerbehinderten, die anderen 95% sind gar nicht der Lage zu arbeiten),

Hast du für diese Zahlen irgendwelche Belege? Ich kenne viele Leute, die einen Schwerbehindertengrad haben und den zusätzlichen Urlaub nutzen können, weil sie im Berufsleben stehen. Vielen sieht man die Behinderung ja auch nicht auf den ersten Blicke oder auch gar nicht an.

Zitat

 manches ist ein schlechter Witz, wie beispielsweise die ganzen Steuernachlässe. Von welcher Steuer soll etwas nachgelassen werden, wenn man sowieso nur eine lachhafte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält? Wieso bekommt man stattdessen nicht einfach eine fixe Summe als Mehraufwand ausbezahlt (weil man Hilfe im Haushalt benötigt o.ä.), ähnlich wie Kindergeld? Das kommt wenigstens an, die Steuererleichterung ist das Papier nicht wert, auf dem sie verfasst wurde.


Es gibt Steuerermäßigungen auf die Kfz-Steuer und es gibt (zumindest hier, ich weiß nicht, ob das überall so ist) stark verbilligte Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr. Die genauen Bedingungen dafür weiß ich nicht, aber ich kenne allein zwei Leute, von denen ich weiß, dass sie das in Anspruch nehmen können.

Ansonsten siehe oben, es gibt schon viele Leute, denen der Steuerfreibetrag etwas nützt und wirklichen geldlichen Vorteil bringt.

Das mit der fixen Summe würde sicher recht teuer werden bei 7,5 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Und es wäre vielleicht auch nicht gerecht (oder es würde nicht Jeder als gerecht bezeichnen). Nicht jeder Schwerbehinderte benötigt Hilfe im Haushalt oder überhaupt Hilfe.

Aber du hast schon Recht, es müsste wesentlich mehr getan werden.

Andrea

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Das fängt ja schon bei Behindertenparkplätzen an. Ich habe schon öfters offensichtlich gesunde Menschen angesprochen, dass sie auf einem Behindertenparkplatz stehen. Da gibt es schon manchmal fiese Antworten: "Hier ist der einzige Parkplatz, wo Schatten ist oder sollen meine Hund im Auto einen Hitzschlag bekommen?". Okay, irgendwo nachvollziehbar, aber der Typ stand samt Hunden neben seinem Auto und wartete auf seine Frau, die im Supermarkt war.

Oder: "Hier sind doch noch freie Parkplätze!" "Ja, aber die sind nicht breit genug geschnitten, damit ein Rollifahrer aussteigen kann" "Muss er sich da ganz hinten hinstellen, da parkt doch sowieso keiner"

Oder: "Mir egal, muss er eben warten, bis ich wieder da bin!"

Oder: "Was geht Sie das an?"

Oder: "Oh, habe ich gar nicht gesehen. Werde ich das nächste Mal woanders parken"

Solchen Leuten wünsche ich dann aus ganzem Herzen wirklich mal einen Gipsfuss (mindestens) mit dem sie weit zur Arztpraxis laufen müssen, da der Behindertenparkplatz vor der Praxis von einen Nicht-Behinderten belegt ist.

Behinderte haben keine Lobby, sind in den Köpfen der Leute einfach nicht existent. Es betrifft sie ja nicht. Vermutlich sind viele der Leute sogar der Meinung, dass Behinderte in Heime gehören und sowieso kein lebenswertes Leben haben. Das braucht man denen eh nicht zu erleichtern  (wieso haben wir hier keinen vor Wut kochenden Smiley?)

Immerhin werden hier in Bad Oeynhausen konsequent die Ausweise geprüft und  das Parken auf Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum ohne das "G" im Ausweis wird teuer.  Sogar für einen Schwerbehinderten ohne diesen Eintrag auf seinem Ausweis.
Liebe Grüße, Andrea



www.antiwalks.eumerika.de

Rainer

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Hast du für diese Zahlen irgendwelche Belege? Ich kenne viele Leute, die einen Schwerbehindertengrad haben und den zusätzlichen Urlaub nutzen können, weil sie im Berufsleben stehen. Vielen sieht man die Behinderung ja auch nicht auf den ersten Blicke oder auch gar nicht an.

Ich meine die Behinderten mit GdB 100. Belege gibt es sicherlich nur wenig, ich verlasse mich da auf die Aussagen des Ärzteteams der BG Klinik Duisburg, die für mich die Rente beantragt haben. Damals war ich entsetzt, weil ich eigentlich dachte, ich könnte wieder arbeiten, aber die Ärztin, die für die Betreuung zuständig war, sagte mir, das wäre sehr unwahrscheinlich, ca. 95% der betreuten und entlassenen (neuen) Schwerstbehinderten würden keine Arbeit mehr aufnehmen, auch wenn sie es erst nicht wahrhaben wollen.

Einen GdB kleiner als 100 bekommt man in der Tat oft auch dann, wenn überhaupt keine sichtbare Behinderung vorliegt. Diese Menschen haben oft auch keinerlei Kennzeichen im Ausweis und sind auch nicht auf Hilfe angewiesen, die bekommen den Schwerbiehndertenausweis wirklich nur deswegen, um eben in den Vorzug des Mehrurlaubs zu kommen. Ich selbst hatte von 1994 - 1997 auch nur einen GdB von 50 (was ausreicht für diese Regelung) und keinerlei Kennzeichen - das bekommt man nämlich auch schon grundsätzlich dann, wenn man an Krebs erkrankt ist. Es ist offensichtlich, dass diese Menschen im Sinne einer körperlichen Beeinträchtigung nicht behindert sind und es auch keine öffentlichen Anpassungen an irgendwelchen Einrichtungen bedarf, um diesen Menschen zu helfen. Das ist ein etwas eigenartiges Konstrukt, aber so ist es nun einmal.

Aber insgesamt glaube ich heute der Darstellung, dass kaum jemand mit Kennzeichen aG beispielsweise und GbB 100 wirklich einen Job hat. Die gibt es zwar, aber es sind eben nur sehr wenige.

Es gibt Steuerermäßigungen auf die Kfz-Steuer und es gibt (zumindest hier, ich weiß nicht, ob das überall so ist) stark verbilligte Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr.

Das ist schon die Krux: es gibt nur "oder". Nicht "und". Ich kenne die genauen Bedingungen, entweder man wählt die Befreiung der KFZ Steuer, oder fährt stark verbilligt im jeweiligen Verkehrsverbund. Letzteres ist natürlich total sinnfrei, wenn man (wie bei uns) am einzigen S-Bahnhof einen Mittelbahnsteig hat, der nur über eine lange Treppe erreichbar ist. Und die Befreiung von der KFZ Steuer (die voraussetzt, dass man ein KFZ besitzt, was auch bei weitem nicht jeder Behinderte hat) bekommt man alle Nase lang auch bei Erwerb von bestimmten Modellen (5 Jahre Befreiung) und selbst wenn man sie zahlt, dann macht das 20€ im Monat aus. Ok, besser als gar nichts, wenn man denn auch einen Wagen hat. Ich war übrigens auch (mit Kennzeichen RF) von der Rundfunkgebühr befreit, das ist bei der letzten Novelle auch geändert worden, jetzt muss ich zumindest einen Teil bezahlen.

Das mit der fixen Summe würde sicher recht teuer werden bei 7,5 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland.

Und deswegen schafft man ein Gesetz, wo ausschließlich diejenigen etwas von haben, die wirklich Geld verdienen können und mehr zur Verfügung haben, als diejenigen, die nicht das selbst können und eine lächerliche Rente bekommen? Wie pervers ist das denn??

Natürlich kann man die Unterstützung staffeln nach Schwere und Art der Behinderung, aber das momentane Prinzip ist doch geradezu hanebüchen, es trifft genau die Falschen. Und - ja, das kostet eben Geld. Entweder will man die Behinderten unterstützen oder eben nicht. Das ist im Sozialstaat nun einmal so und Deutschland will doch ein Sozialstaat sein.

Rainer

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Immerhin werden hier in Bad Oeynhausen konsequent die Ausweise geprüft und  das Parken auf Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum ohne das "G" im Ausweis wird teuer.  Sogar für einen Schwerbehinderten ohne diesen Eintrag auf seinem Ausweis.

Das "G" im Schwerbehindertenausweis nützt nichts, der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur Nutzung der Behindertenparkplätze. Dazu dient ausschließlich der Schwerbehindertenparkausweis, den man sich mit Hilfe des Schwerbehindertenausweis besorgen muss - wer ein Anrecht darauf hat (die genauen Bedingungen kenne ich nicht, aber möglicherweise reicht "G" alleine nicht aus), muss sich den blauen Parkausweis beim Amt ausstellen lassen. Nur (und wirklich nur!) damit darf man auf dem Behindertenparkplatz parken.

P.S.: Wie vermutet, reicht "G" nicht für Erteilung des blauen Parkausweises. Die (inzwischen EU-weite) Regelung schreibt vor:

Zitat
EU-Regelung - Voraussetzungen für die Erteilung eines blauen Parkausweises
Berechtigter Personenkreis:

schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
Blinde (Merkzeichen Bl)
schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie
schwerbehinderte Menschen mit Phokomelie
schwerbehinderte Menschen mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen; z.B. Fehlen beider Arme, Hände, Füße.

Wann wiederum nur "G" (= gehbehindert) und wann "aG" (= außergewöhnlich gehbehindert) vorliegt, das weiß ich aber auch nicht, darüber gibt das Versorgungsamt Auskunft.

Andrea

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Ja, ich glaube, das genau war das Problem eines Schwerbehinderten, der hier ins Herz- und Diabeteszentrum wollte... Wenn ich mich richtig erinnere, waren es 75€ Bußgeld.

lso alle Besucher von Bad Oeynhausen: Nicht nur hier wird kontrolliert! Auch wenn man nur ein paar cm im Halteverbot steht oder ganz leicht den Bürgersteig oder Radweg berührt, gibt es ein Ticket! Aber den Aufzug im Bahnhof haben die Monate lang (oder sogar Jahre?) nicht in Ordnung bekommen und den alternativen Zugang zu den Gleisen irgendwann auch noch gesperrt wegen Vandalismus oder so. Gehandicapte Menschen sind dann teilweise im Nachbarort aus- und eingestiegen  :o
Liebe Grüße, Andrea



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Silke

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Hast du für diese Zahlen irgendwelche Belege? Ich kenne viele Leute, die einen Schwerbehindertengrad haben und den zusätzlichen Urlaub nutzen können, weil sie im Berufsleben stehen. Vielen sieht man die Behinderung ja auch nicht auf den ersten Blicke oder auch gar nicht an.

Ich meine die Behinderten mit GdB 100.

Wenn du nur die meinst, hast du sicher Recht.

Zitat
Einen GdB kleiner als 100 bekommt man in der Tat oft auch dann, wenn überhaupt keine sichtbare Behinderung vorliegt. Diese Menschen haben oft auch keinerlei Kennzeichen im Ausweis und sind auch nicht auf Hilfe angewiesen, die bekommen den Schwerbiehndertenausweis wirklich nur deswegen, um eben in den Vorzug des Mehrurlaubs zu kommen. Ich selbst hatte von 1994 - 1997 auch nur einen GdB von 50 (was ausreicht für diese Regelung) und keinerlei Kennzeichen - das bekommt man nämlich auch schon grundsätzlich dann, wenn man an Krebs erkrankt ist. Es ist offensichtlich, dass diese Menschen im Sinne einer körperlichen Beeinträchtigung nicht behindert sind und es auch keine öffentlichen Anpassungen an irgendwelchen Einrichtungen bedarf, um diesen Menschen zu helfen. Das ist ein etwas eigenartiges Konstrukt, aber so ist es nun einmal.


Wieso ist das ein eigenartiges Konstrukt? Die Behinderungen werden eben nach ihrer Schwere bzw. Beeinträchtigung des Lebens gestaffelt. Das ist doch vernünftig. Es kann ja z.B. auch ein Schwerbeschädigter mit einem GdB von 80 das Merkzeichen aG erhalten.
aG: Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Das können z.B. auch Schäden des Herzens und der Atmungsorgane sein, auch dann sieht man das nicht auf den ersten Blick. Und mit diesen Erkrankungen kann man andererseits auch einen GdB von 100 bekommen, auch das muss man nicht sofort sehen.

Zitat

Aber insgesamt glaube ich heute der Darstellung, dass kaum jemand mit Kennzeichen aG beispielsweise und GbB 100 wirklich einen Job hat. Die gibt es zwar, aber es sind eben nur sehr wenige.


Da wirst du Recht haben, aber es gibt sie. Bei uns im Amt arbeitet zumindest einer davon.

Zitat

Und deswegen schafft man ein Gesetz, wo ausschließlich diejenigen etwas von haben, die wirklich Geld verdienen können und mehr zur Verfügung haben, als diejenigen, die nicht das selbst können und eine lächerliche Rente bekommen? Wie pervers ist das denn??


Ich denke, dieses Gesetz hat man geschaffen, damit eben Diejenigen, die noch arbeiten können, das auch noch möglichst lange können. Um ihnen den Berufsalltag, der für sie sicher anstrengender ist als für Nichtbehinderte, etwas leichter zu machen. Finde ich nicht verkehrt.

Rainer

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Um ihnen den Berufsalltag, der für sie sicher anstrengender ist als für Nichtbehinderte, etwas leichter zu machen. Finde ich nicht verkehrt.

Das musst mir genauer erklären: wieso bekommt der eine Schwerbehinderte die Kosten für die "Haushaltshilfe" ersetzt, während der andere sie nicht bekommt (und dann auch noch der, der sowieso weniger Geld hat)? Was hat das mit dem Beruf zu tun? So oder so können beide den Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen.

Und welche "Schwerbehinderung" hat jemand, der an Krebs leidet, sich aber nach einem einmaligen Eingriff (vergleichbar mit einer Blinddarm OP) in der Heilungsbewährung befindet? Ich meine mit "eigenartig" nicht die  Kombination von GdB und Kennzeichen, sondern das Prädikat "schwerbehindert" - worin besteht die Behinderung? Und warum bekommen AIDS Kranke dagegen den Ausweis erst dann, wenn nicht nur eine HIV Infektion vorliegt, sondern wirklich erste schwere Begleiterscheinungen?

Mir ist es egal, dass es so ist, aber das Konstrukt ist eigenartig und es werden Eigenschaften verknüpft, die eigentlich nicht verknüpfbar sind.

Silke

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Um ihnen den Berufsalltag, der für sie sicher anstrengender ist als für Nichtbehinderte, etwas leichter zu machen. Finde ich nicht verkehrt.

Das musst mir genauer erklären: wieso bekommt der eine Schwerbehinderte die Kosten für die "Haushaltshilfe" ersetzt, während der andere sie nicht bekommt (und dann auch noch der, der sowieso weniger Geld hat)? Was hat das mit dem Beruf zu tun? So oder so können beide den Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen.


Hmm, da haben wir dann jetzt wohl etwas aneinander vorbei geschrieben. Ich meinte die zusätzlichen Urlaubstage und die Steuerermäßigung auf das Einkommen.

Dass ein Schwerbehinderter eine Haushaltshilfe ersetzt bekommt, ist mir nicht bekannt. Aber auch das würde ich nicht verkehrt finden, weil der Berufstätige natürlich noch schwerer seinen Haushalt führen kann, er ist nach der Arbeit erschöpfter und hat weniger Zeit. Das Alles natürlich nur in Grenzen, es gibt sicher Dinge, die beide nicht allein machen können.

Die wenigsten Krebspatienten haben nur einen leichten operativen Eingriff, die meisten müssen Bestrahlung oder Chemo über sich ergehen lassen. Die sind sicher eingeschränkt. Von der psychischen Belastung, ob alles wirklich überstanden ist, mal abgesehen.
Aber man wird es eben nicht allen Recht machen können. Warum bekommen z.B. Leute, die schlecht sehen können, was mit Sehhilfen aber einigermaßen ausgeglichen werden kann, keinen GdB, während Leute, die schlecht hören können, was mit Hörhilfen auch ganz gut ausgeglichen werden kann, eine Schwerbehinderung?

Und welche "Schwerbehinderung" hat jemand, der an Krebs leidet, sich aber nach einem einmaligen Eingriff (vergleichbar mit einer Blinddarm OP) in der Heilungsbewährung befindet? Ich meine mit "eigenartig" nicht die  Kombination von GdB und Kennzeichen, sondern das Prädikat "schwerbehindert" - worin besteht die Behinderung? Und warum bekommen AIDS Kranke dagegen den Ausweis erst dann, wenn nicht nur eine HIV Infektion vorliegt, sondern wirklich erste schwere Begleiterscheinungen?

Mir ist es egal, dass es so ist, aber das Konstrukt ist eigenartig und es werden Eigenschaften verknüpft, die eigentlich nicht verknüpfbar sind.
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Rainer

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... und die Steuerermäßigung auf das Einkommen.

Die meine ich auch.

Dass ein Schwerbehinderter eine Haushaltshilfe ersetzt bekommt, ist mir nicht bekannt.

Das ist ein wesentlicher Bestandteil, die sind alle irgendwie zweckgebunden. Wobei ja nicht die Hilfe "ersetzt" wird, man bekommt die Einkommenssteuer (pers. Spitzensatz) darauf zurück (was zugebenermaßen auch nicht die Welt ist), die erlaubte Obergrenze wird durch den GdB bestimmt. Ich habe Höchstgrenze, ich kann (glaube ich... das macht schon so lange meine Software) bis zu 2.800,-€ pro Jahr angeben (das muss allerdings per Rechnung belegt werden).

Aber auch das würde ich nicht verkehrt finden, weil der Berufstätige natürlich noch schwerer seinen Haushalt führen kann, er ist nach der Arbeit erschöpfter und hat weniger Zeit.

Zum einen geht es wirklich um die vielen Dinge, die man als Schwerbehinderter nicht machen kann (das ist eigentlich so ziemlich alles, ein Rollstuhlfahrer kann nicht einmal Staub saugen oder so - das geht einfach alles nicht mehr). Und das ist nur die Haushaltshilfe - das hat noch nichts mit Pflege zu tun.

Außerdem finde ich das überhaupt nicht selbstverständlich, dass ein Berufstätiger Mensch irgendwie angestrengter ist. Im Gegenteil, ich bin überzeugt, dass es ein großes Glück ist, wenn man überhaupt arbeiten kann. Die Vorstellung, dass Schwerbehinderte eben nur faul herumhängen, trifft den Alltag nicht. Es ist alles extrem beschwerlich, es ist unbefriedigend, man ist einsam, kommt sich überflüssig vor, man wird depressiv und vieles mehr - das ist sicherlich (auf seine Weise) genauso erschöpfend und anstrengend wie ein Beruf, in dem man dann auch Anerkennung und auch Anschluss findet.

Das ist auch die eigenartige Vorstellung, naja, so ein Rollstuhlfahrer sitzt doch prima den ganzen Tag. Was für unendliche Quälerei das ist (ich habe auch immerhin 4 Jahre im Rollstuhl gesessen), da macht man sich als Gesunder keine Vorstellung von. Das ist pure Folter, da tut Dir alles weh, was nur weh tun kann.

Nein, das steuerbasierte System (was ja nicht nur bei Schwerbehinderten zur Anwendung kommt), ist nicht gerecht und nicht vertretbar, sehr wohl leider sehr verbreitet. Aber es profitieren prinzipbedingt immer diejenigen am meisten davon, die es eigentlich am wenigsten nötig haben.

Die wenigsten Krebspatienten haben nur einen leichten operativen Eingriff, die meisten müssen Bestrahlung oder Chemo über sich ergehen lassen.

Nein, das stimmt ganz sicher nicht, das ist so die ängstliche Volksmeinung. Glücklicherweise haben sehr viele Krebspatienten NUR einen operativen Eingriff und sind danach geheilt, das ist ja gerade der Sinn und der Erfolg der Früherkennung. Das hängt vom Staging ab, welches Tumorstadium vorliegt, welcher Typ, welche Größe, Ausbreitung, Lymphknotenbefall usw. und sehr viele Patienten werden in einem Stadium behandelt, welches keinerlei weiteren Behandlungen erfordert. Das sollte bei mir damals auch so sein - aber ich hatte Pech, nach drei Jahren war der Krebs wieder da. Selbstverständlich ist die Einstufung der Behinderung sicherlich basiert auf der Tatsache, dass einige Patienten eine Chemo oder Bestrahlung machen müssen, deren Erfolgschancen sind allerdings in aller Regel schlechter. Nichtsdestotrotz bekommen alle Patienten auf Antrag den Schwerbehindertenausweis mit GdB 50. Unabhängig vom Stadium.
 
Ich finde es nur so seltsam, dass das über den Schwerbehindertausweis geregelt wird, man kann das ja im Sozialgesetz auch anders verankern. Das führt nämlich genau zu diesen irrwitzigen Situationen, dass ein körperlich völlig unbehinderter Mensch einen Schwerbehindertenparkplatz belegt (was ich schon sehr oft gesehen habe), legt seinen Ausweis in das Fenster und ist dann noch stinkig, wenn er verwarnt wird und eine Geldbuße zahlen muss - man ist doch schwerbehindert?! Nichtsdestotrotz leuchtet doch jedem ein, dass der keinesfalls auf so einen Parkplatz angewiesen ist.

DocHoliday

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Zu ein paar Punkten will ich auch noch meinen Senf geben.

GdB bzw. MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bei Krebserkrankungen:
Durch den Grad der Behinderung von 50 erlangt der Betroffene zunächst mal einen verbesserten Kündigungsschutz, was ich absolut sinnvoll finde. Mit Parkausweis, Haushaltshilfe, etc. hat das gar nichts zu tun. Wer mit einem GdB von 50 auf einem Behindertenparplatz parkt, tut das im Wissen, dass er das nicht darf und hofft allenfalls durch den Behindertenausweis auf dem Armaturenbrett straffrei davon zu kommen.

Der Anteil von Menschen mit einem GdB von 100 ist sicherlich höher als 5%. Die Aussage von Rainers Ärzten in der BGU bezog sich wahrscheinlich auf Unfallopfer, die im Rollstuhl landen.
Ein großer Teil meiner Patienten hat ebenfalls einen GdB von 100 (Dialyse plus andere Krankheiten). Von denen im erwerbsfähigen Alter arbeiten aber sich mehr als ein Drittel oder suchen zumindest Arbeit.

Natürlich muss das Behindertengesetz ganz verschiedene Sachverhalte abdecken, von geistig Behinderten über Gehbehinderte/Rollstuhlfahrern, Amputierten, Blinden, Gehörlosen bis hin zu Behinderungen aufgrund von internistischen Erkrankungen (wie Dialyse und Krebs). Dass es dabei durchaus verschieden schwere Krankheitsbilder gibt, die mit dem gleichen GdB abgebildet werden, liegt in der Natur der Sache, ist aber m.E. gar kein Problem. Der Versuch, jedem individuellen Krankheitsbild gerecht werden zu wollen, würde zu riesigem Aufwand, endlosen Begutachtungen und einer Menge Bürokratie und Geldverschwendung führen. Deshalb gibt es halt die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit", in denen für typische Krankheitsbilder definierte Werte für den GdB festgelegt werden. Im Ermessen des Gutachters liegt es dann, wie aus den Einzel-GdBs ein Gesamtwert ermittelt wird.
Aufgrund der völlig verschiedenen Krankheits-/Schadens-Bildern werden dabei natürlich ganz unterschiedliche Zustände mit dem gleichen GdB bezeichnet. Dem einen sieht man seine Behinderung dabei sofort an, dem anderen nicht. Man sollte als behinderter nicht damit anfangen, sich gegeneinander ausspielen zu lassen. So nach dem Motto: "Ich bin aber behinderter als Du!"

Den Ansatz von Rainer, dass Leistungen mehr in direkten Zahlungen als in Steuervorteilen geleistet werden sollten, halte ich für richtig und wichtig. Um bei dem Beispiel zu bleiben,kostet die Haushaltshilfe ja immer gleich viel, egal ob man 100.000€ im Jahr verdient oder eine Mini-EU-Rente bekommt.

Außerdem sollte es meines Erachtens deutlich schwieriger sein, sich von der Verpflichtung frei zu kaufen, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Statt nur ein paar Euro zu bezahlen sollte man nachweisen müssen, warum es nicht möglich ist, einen solchen Arbeitsplatz zu schaffen bzw., dass es trotz entsprechender Suche nicht möglich war, diesen Arbeitsplatz zu besetzen.

Schwierig wird es sicherlich bei der Verpflichtung von Privatunternehmen, z.B. Behindertentoiletten vorzuhalten. Ich denke, in dem Bereich käme evtl. man mit entsprechenden staatlichen Subventionen weiter. Und sobald staatliche Subventionen fließen, sollte Barrierefreiheit ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein.

Ein paar schöne Beispiele für die Gedankenlosigkeit von Firmen und Ämtern gegenüber Behinderten findet man übrigens hier:

Betonkopf

Preis des Behindertenverbands Brandenburg für besondere Behinderten-Unfreundlichkeit.

Rainer

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Wer mit einem GdB von 50 auf einem Behindertenparplatz parkt, tut das im Wissen, dass er das nicht darf und hofft allenfalls durch den Behindertenausweis auf dem Armaturenbrett straffrei davon zu kommen.

Da muss man im Prinzip von ausgehen, so blöd kann man eigentlich nicht sein. Dennoch ist das Geschreie unerträglich, wenn man solche Leute anspricht und es kommt erschreckend häufig vor. Ich habe da so meine "Pappenheimer" Parkplätze in Neuwerk, wenn wir es drauf anlegen, dann würde ich eine Wette eingehen, dass ich innerhalb weniger Tage jemanden so dort parken sehe (und fotografiere beispielsweise). Ein grandioser Platz dafür ist beispielsweise der Besucherparkplatz des Neuwerker Krankenhauses.

Die Aussage von Rainers Ärzten in der BGU bezog sich wahrscheinlich auf Unfallopfer, die im Rollstuhl landen.

Mit Sicherheit, das sind die Leute, die dort behandelt wurden. Unfallopfer (ich war ja der einzige, der über Trick 17 nicht als Unfallopfer eingewiesen wurde). Nur konnte ich ja selbst nicht glauben, dass die mich verrenten wollen, an dem Tag hat mir das noch einmal zusätzlich so einen richtigen negativen Schub gegeben, denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und ich war immer noch weit entfernt davon, mein Schicksal zu akzeptieren. Aber die Vorstellung, erwerbsunfähiger Rentner zu werden (und Du weißt, dass ich wirklich glücklich und zufrieden mit meinem Job gewesen bin), fand ich grauenhaft; am überraschendsten war daran eigentlich der Umstand, dass die Klinik von sich aus (ohne meine Einflussnahme) die Anträge gestellt hat, das war grausam. Es war sicherlich richtig und auch begründet, aber das hat mich in dem Moment überhaupt nicht interessiert. Mir brach damals quasi der letzte Stützpfeiler weg, dass es vielleicht doch noch nicht das letzte Wort gewesen ist.

Der Betonkopf ist zwar eine schaurig boshafte Idee, aber ist es nicht traurig, dass es nicht auch das Gegenteil davon gibt, dass man Bauten besonders lobt? Gibt es das wirklich so selten (das eine Flussfahrtschiff aus Andreas Link ist ja so sehr gelobt worden), dass man davon berichten kann? Manchmal sind es ja auch gerade positive Berichte, die andere dazu motivieren, vergleichbares zu leisten.

DocHoliday

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Dass da ein Rentenantrag quasi über Deinen Kopf hinweg gestellt wurde, mag sachlich richtig gewesen sein. Dass man damit dem Betroffenen wieder eine Hoffnung mehr nimmt, sollte einem dabei aber schon klar sein und man sollte das wenigstens besprechen (auch dass der Rentenantrag ja nicht heißt, dass man nie wieder arbeiten kann).

Dass der Betonkopf als Preis notwendig zu sein scheint, ist schon traurig.

Silke

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Aber auch das würde ich nicht verkehrt finden, weil der Berufstätige natürlich noch schwerer seinen Haushalt führen kann, er ist nach der Arbeit erschöpfter und hat weniger Zeit.

Zum einen geht es wirklich um die vielen Dinge, die man als Schwerbehinderter nicht machen kann (das ist eigentlich so ziemlich alles, ein Rollstuhlfahrer kann nicht einmal Staub saugen oder so - das geht einfach alles nicht mehr). Und das ist nur die Haushaltshilfe - das hat noch nichts mit Pflege zu tun.

Außerdem finde ich das überhaupt nicht selbstverständlich, dass ein Berufstätiger Mensch irgendwie angestrengter ist. Im Gegenteil, ich bin überzeugt, dass es ein großes Glück ist, wenn man überhaupt arbeiten kann. Die Vorstellung, dass Schwerbehinderte eben nur faul herumhängen, trifft den Alltag nicht. Es ist alles extrem beschwerlich, es ist unbefriedigend, man ist einsam, kommt sich überflüssig vor, man wird depressiv und vieles mehr - das ist sicherlich (auf seine Weise) genauso erschöpfend und anstrengend wie ein Beruf, in dem man dann auch Anerkennung und auch Anschluss findet.


Da haben wir uns leider schon wieder mißverstanden. Ich meinte den Unterschied zwischen einem schwerbehinderten Berufstätigen und einem Schwerbehinderten, der nicht arbeiten kann.
Und da hat es doch der schwerbehinderte Berufstätige schwerer, und bekommt dafür eben ein paar Euro Steuererleichterung und ein paar Tage mehr Urlaub.

Zitat
Die wenigsten Krebspatienten haben nur einen leichten operativen Eingriff, die meisten müssen Bestrahlung oder Chemo über sich ergehen lassen.

Nein, das stimmt ganz sicher nicht, das ist so die ängstliche Volksmeinung. Glücklicherweise haben sehr viele Krebspatienten NUR einen operativen Eingriff und sind danach geheilt, das ist ja gerade der Sinn und der Erfolg der Früherkennung.

Naja, die Zahlen mögen dir Recht geben, ich kenne sie nicht. Aber wir haben auf Arbeit mehrere Kollegen, die eine Krebserkrankung durchgemacht haben. Und ausnahmslos alle mussten entweder Chemo oder Bestrahlung über sich ergehen lassen.

Wer geht schon regelmäßig zu allen Früherkennungen? Und auch die sind ja nicht mehr unumstritten.

Zitat

Ich finde es nur so seltsam, dass das über den Schwerbehindertausweis geregelt wird, man kann das ja im Sozialgesetz auch anders verankern. Das führt nämlich genau zu diesen irrwitzigen Situationen, dass ein körperlich völlig unbehinderter Mensch einen Schwerbehindertenparkplatz belegt (was ich schon sehr oft gesehen habe), legt seinen Ausweis in das Fenster und ist dann noch stinkig, wenn er verwarnt wird und eine Geldbuße zahlen muss - man ist doch schwerbehindert?! Nichtsdestotrotz leuchtet doch jedem ein, dass der keinesfalls auf so einen Parkplatz angewiesen ist.

Das ist ja nun aber kein Fehler im System, sondern ein Fehler des einzelnen Menschen. Wenn ich mich auf einen solchen Parkplatz stelle, muss ich mich vorher erkundigen, ob ich das darf.


Andrea

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Rainer, ist eigentlich euer Haus in Groede behindertentauglich?

Ich meine diese Frage gar nicht mal provozierend. Du kommst darin klar, aber auch damals, als du noch auf den Rollstuhl angewiesen warst? Wenn ja: Warum macht ihr keine Werbung damit?
Liebe Grüße, Andrea



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Da haben wir uns leider schon wieder mißverstanden.

Ne, auch hier erneut nicht.

Ich meinte den Unterschied zwischen einem schwerbehinderten Berufstätigen und einem Schwerbehinderten, der nicht arbeiten kann.

Ich auch.

Und da hat es doch der schwerbehinderte Berufstätige schwerer, und bekommt dafür eben ein paar Euro Steuererleichterung und ein paar Tage mehr Urlaub.

Das ist jetzt die Stelle, die Du in der Tat nicht verstanden hast: wieso hat es der (egal wie behinderte) Berufstätige "schwerer"? Schwerer als was und wieso? Ist Beruf für Dich grundsätzlich eine schwere Belastung? Für mich ist Arbeitslosigkeit/Arbeitsunfähigkeit und Isolierung eine mindestens genauso schwere Last, das hatte ich versucht darzustellen, das ist dann offensichtlich nicht gelungen. Aber ein Mißverständnis liegt hier nicht vor, lediglich unterschiedliche Erfahrungswerte.

Rainer, ist eigentlich euer Haus in Groede behindertentauglich?

Nein, nicht im allergeringsten. Das ist ja auch einer der Gründe, warum ich lange so verzweifelt war, weil ich selbst das Haus auch nicht mehr besuchen konnte. Aber das läßt sich auch nicht mit bezahlbarem Aufwand ändern, das Haus ist über 100 Jahre alt und verwinkelt. Das käme einem Neubau gleich. Aber mein Zustand hat sich wenigstens so weit verbessert, dass ich das Haus (wenn auch mit Schwierigkeiten, die ich aber akzeptiere) benutzen kann.