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Flugverspätung bei Pauschalreise
Christina:
Da man ja nicht auf das Entschädigungsgeld angewiesen ist (den Flug hat man ja eh bezahlt) und wie du schreibst, der Anspruch erst nach drei Jahren verjährt (und wenn ich mich richtig erinnere wird durch die Geltendmachung des Anspruchs bei der SÖP die Verjährung ausgesetzt), würde ich es jederzeit wieder selbst machen. Ist kein großer Aufwand. Wenn bei der SÖP nichts rauskommt, kann man es immer noch abgeben.
Paula:
Hallo zusammen,
Danke für eure Antworten. Ich werde jetzt erst mal mit dem Reisebüro sprechen über das ich die Pauschalreise gebucht habe. Die haben damit ja auch Erfahrung. Der Hinweis dass man den Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen soll ist schon mal sehr gut, das wäre dann Jahn Reisen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich auch, also die 400 € will ich haben, da gebe ich bestimmt nicht auf. Gut dass das so lange Zeit hat, diese Woche kommeich nicht dazu mich drum zu kümmern, bin ab Freitag wieder 3 Tage unterwegs, meine Tante feiert sage und schreibe ihren 100. Geburtstag!
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