Europa > Deutschland

Innerdeutsches Reisen - Entwicklung der Möglichkeiten

<< < (4/17) > >>

Birgit:
Einer unserer Ärzte macht nun für ein Gesundheitsamt "Corona-Befragungen" mit den Kontaktpersonen. Dabei geht es keinesfalls darum, dass irgendjemand sagt, er habe Kontakt zu jemandem gehabt und der wird dann mal kurzentschlossen abgeholt und weggesperrt! Es werden alle Beteiligten sehr genau befragt nach Art und Umfang des Kontaktes.

Silke:

--- Zitat von: Rainer am 02. Mai 2020, 13:43:26 ---
--- Zitat von: Silke am 02. Mai 2020, 13:30:41 ---Bei einer Privatperson ist das schwierig, wenn Derjenige nicht alle nennt, fallen die durch das Raster.

--- Ende Zitat ---

Nicht nur das. Jetzt stelle Dir mal vor, Dein Nachbar hat die Hasskappe auf, Du hast ihn geärgert. Nun wird er auch noch krank und weil er verärgert ist, kommt er auf die geniale Idee und nennt Deinen Namen! "Die Silke kann jetzt mal zu Hause 14 Tage in Ruhe braten und überlegen, was sie falsch gemacht hat". Das ist ein absolut denkbarer Fall (allemal bei 83.000.000 Einwohnern, da gibt es genug Idioten, die so einen Scheiß machen würden).

Und dann wirst Du abgeholt, oder was ist dann? Das ist ja ein saugefährliches Verfahren. Übelstes Mittelalter ("Klagekasten"). So geht es meiner Meinung nach ganz sicher nicht. Und es bleibt für mich die Frage, was ist ein "Kontakt"? Wenn ich mit jemandem ins Bett steige, ist das einfach zu beantworten, aber wenn ich einen Plausch von Tür zu Tür halte - ist das Kontakt? Also ein richtig gutes Verfahren kann es da nicht geben. Das basiert zu sehr auf subjektiven Informationen.

--- Ende Zitat ---
Du wirst zur Quarantäne nicht abgeholt, du musst einfach zu hause bleiben. Theoretisch wirst du täglich vom Gesundheitsamt angerufen, ob du auch zu hause bist.
Man soll wohl alle Kontaktpersonen angeben, mit denen man min. 15 Minuten Kontakt hatte. Ein blosses Vorbeigehen ist ja nicht ansteckend, wenn man nicht hustet oder schnieft.
Und genau für die von dir genannten Fälle gibt es ja den Rechtsbehelf in dem Bescheid. Wenn mein Nachbar mich unberechtigt benennt, lege ich Widerspruch ein. Wenn du eh mit dem Nachbarn auf Kriegsfuss standest, wird es genug Zeugen geben, die bestätigen, dass du mit Sicherheit nicht solchen Kontakt hattest.

Rainer:

--- Zitat von: Silke am 02. Mai 2020, 14:02:23 ---Wenn du eh mit dem Nachbarn auf Kriegsfuss standest, wird es genug Zeugen geben, die bestätigen, dass du mit Sicherheit nicht solchen Kontakt hattest.

--- Ende Zitat ---

Das ist aber endgültig verdrehte Welt. Es muss ja wohl so sein, dass nicht ICH meine UNSCHULD nachweisen muss, sondern der Nachbar beweisen muss, dass er die Wahrheit sagt. Nicht ich muss die Zeugen auffahren, die muss der Nachbar auffahren. Oder meinetwegen das Gesundheitsamt. Deswegen erscheint mir das ja alles so problematisch, da werden ganz schnell elementare Grundrechte verletzt.

Wenn ich an Kachelmann zurückdenke... da gibt es ja auch Fälle, wo Leute behaupten, sie seien vergewaltigt worden. Da ist die Hürde, mal eben den Nachbarn "in die Pfanne zu hauen", ganz deutlich niedriger. Aber es kann und darf nicht sein, dass der "Beschuldigte" seine Unschuld beweisen muss.

Silke:

--- Zitat von: Rainer am 02. Mai 2020, 14:54:26 ---
--- Zitat von: Silke am 02. Mai 2020, 14:02:23 ---Wenn du eh mit dem Nachbarn auf Kriegsfuss standest, wird es genug Zeugen geben, die bestätigen, dass du mit Sicherheit nicht solchen Kontakt hattest.

--- Ende Zitat ---

Das ist aber endgültig verdrehte Welt. Es muss ja wohl so sein, dass nicht ICH meine UNSCHULD nachweisen muss, sondern der Nachbar beweisen muss, dass er die Wahrheit sagt. Nicht ich muss die Zeugen auffahren, die muss der Nachbar auffahren. Oder meinetwegen das Gesundheitsamt. Deswegen erscheint mir das ja alles so problematisch, da werden ganz schnell elementare Grundrechte verletzt.

Wenn ich an Kachelmann zurückdenke... da gibt es ja auch Fälle, wo Leute behaupten, sie seien vergewaltigt worden. Da ist die Hürde, mal eben den Nachbarn "in die Pfanne zu hauen", ganz deutlich niedriger. Aber es kann und darf nicht sein, dass der "Beschuldigte" seine Unschuld beweisen muss.

--- Ende Zitat ---
Es geht doch hier nicht um Strafe.
Und Grundrechte sind doch eh im Moment so stark eingeschränkt, kommt es da darauf an, ob es vielleicht eine Handvoll Fälle geben wird, wo es falsch läuft?

Rainer:
Für den Nachbarn schon, der will Dich schikanieren. Das ist seine Rache für irgendetwas. Und es kann nicht sein, dass Du irgendetwas beweisen musst. Ich weise nur darauf hin, dass es da ein großes Problem gibt, welches ganz sicher nicht damit zu lösen ist, dass Du irgendwelche Zeugen für irgendetwas anschleppen sollst. Das ganze Konstrukt hat sowieso viel von Denunziantentum und ist mehr als grenzwertig.

Eigentlich kann es nur darauf hinauslaufen, dass freiwillige Angaben erhoben werden, beispielsweise kann der Erkrankte zwar Namen nennen, aber das Gesundheitsamt kann eigentlich ernsthaft nicht mehr machen, als einen Fragebogen zu versenden, ob der Betroffene selbst der Meinung ist, er müsse sich sinnvollerweise in Quarantäne begeben. Mehr Optionen sehe ich da nicht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln