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Abgelehnt!
Paula:
--- Zitat von: DocHoliday am 16. Januar 2014, 10:28:24 ---Habt Ihr eigentlich mal versucht, selbst Kontakt zu BA aufzunehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Airlines bei einzelnen Passagieren vielleicht eher kompromissbereit sind als bei solchen Organisationen, wo sie immer befürchten müssen, Präzedenzfälle zu schaffen.
--- Ende Zitat ---
das würde ich auch versuchen! Auf eigene Kosten einen Anwalt einschalten würde ich auch nicht wagen. Aber einen ausführlichen Brief mit euer Odyssee -eindringlich geschildert- würde ich auch an BA schreiben, das kostet ja auch nicht mehr als die Briefmarke. Und wenn es weitere Organistaionen gibt die man beauftragen kann würde ich das anschließend auch versuchen. Mensch Andrea, was für ein Ärger! Ich kann dich so gut verstehen, bei mr wäre wohl einiges aus der Likörflasche draufgegangen...
Birgit:
Ich könnte mir auch vorstellen, dass BA selbst da möglicherweise kulant sein wird.
Zum einen prüft Flightright ja bestimmt unter anderem auch, wie sicher Geld auf das eigene Konto fließt.
Dann hat meine (zugegeben dünne) Erfahrung zu so einem Thema gezeigt, dass möglicherweise ein Vorschlag, bei dem kein Geld fließen muss, sondern es beispielsweise um einen Gutschein geht und das Unternehmen euch als Kunden behält, vielleicht eine Methode wäre, mit der BA sich euch "von der Backe schaffen" will.
So hatte einmal meine Mutter bei einer Beschwerde nach einer Gruppenreise dem Unternehmen vor etlichen Jahren folgenden Vorschlag zu einer Entschädigung gemacht: "Zeigen Sie mir, dass Sie das besser können: Sie laden mich auf die viertägige Reise nach London ein, wenn ich für eine zweite Person zahle." Das Reiseunternehmen hatte schneller zugestimmt als die Anfrage, damals noch per Post, eigentlich dort gewesen sein kann, während die anderen in der Gruppe vergeblich Geld zurück gefordert hatten.
Ich würde BA mal schreiben, dann mal sehen, was die antworten und dann mal sehen, ob die euch einen Gutschein ausstellen, der euch wenigstens noch ein Ticket über den Teich sichert? Schließlich werden Gutscheine von teilweise bis zu 1000 USD oder so geboten, wenn man wegen Überbuchung vom Antritt des Fluges zurücktritt und einen Tag später fliegt.
Rainer:
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 10:38:51 ---Aber die Frage ist dann wieder, ist das so nachweisbar? Oder hat sich der technische Defekt aus der medizinischen Notlandung ergeben?
--- Ende Zitat ---
Moment - nicht durcheinanderwerfen- Die Beweislast des Kunden besteht darin, die Verspätung nachzuweisen. Der Kunde muss NICHT nachweisen, dass es das Verschulden der Airline ist - das ist nämlich die grundsätzliche Annahme. Die Airline muss also ihrerseits beweisen, dass die Verspätung auf höherer Gewalt beruhte, auf die sie keinen Einfluss hatte.
Dazu gehört u.a. natürlich auch ein medizinischer Notfall. ABER: da hätte man ja problemlos nach ein oder zwei Stunden weiterfliegen können, wenn der Passagier (oder das Crewmitglied) von Board ist. Wenn jetzt ein technischer Defekt auftritt, ist doch dieser technische Defekt ganz klar die Ursache für diese gewaltige Verspätung.
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 10:38:51 ---Wenn das die Ursache war, könnte ich mir gut vorstellen, dass das als höhere Gewalt gesehen wird.
--- Ende Zitat ---
Ein technischer Defekt auf Grund eines medizinischen Notfalls? Auf einer Galeere vielleicht (die Sklaven sind erkrankt), aber ein Flugzeug?? Damit werden sie wohl nicht durchkommen. Technische Defekte werden von den Gerichten in nahezu allen Fällen als mangelhafte Wartung ausgelegt und somit nicht als höhere Gewalt.
Aus meiner Sicht hat sich BA da ziemlich verzockt, nach dem Auftreten des technischen Defekts hätten sie Passagiere auf andere Flüge umbuchen müssen. Mir kann kein Mensch der Welt erzählen, dass man nicht innerhalb von 48 Stunden Alternativen hätte anbieten können. Dass die Flüge von/ab Las Vegas voll waren, das heißt ja gar nichts. Es hätte sicher auch die Option gegeben, eine Maschine anderweitig zu leihen (das habe ich selbst schon erlebt bei LTU, da sind wir mit einer amerikanischen Maschine geflogen, weil die LTU Maschine nicht fit zu kriegen war). Außerdem fliegt BA zwei mal täglich ab Los Angeles, zwei mal täglich ab San Francisco und zwei mal täglich ab Phoenix und nochmal zwei mal täglich ab Denver. Das glaubt kein Mensch, dass man das nicht hätte organisieren können. Und schon gar nicht glaube ich daran, dass sämtliche Maschinen knackevoll waren. Das wäre erfreulich für BA, aber die Realität sieht anders aus.
Außerdem hat BA ungefähr 17 Partnerairlines (u.a. AmericanAirline und AirBerlin), da hätte man auch drauf ausweichen können. Nur: das wäre natürlich alles mit Arbeit verbunden gewesen, natürlich ist es einfacher, die Kunden zu prellen und 2 Tage irgendwo "abzudumpen".
Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier ein ziemlich grober Verstoß gegen die EU Fluggastrechte vor.
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 10:38:51 ---Hat sich denn flightright irgendwie geäußert, warum sie es ablehnen?
--- Ende Zitat ---
Weil die natürlich die Rosinen picken. Was sollen die sich mit einem komplizierten Fall abmühen, wenn sie tausende einfacher Fälle gewinnen können. Das ist denen zu viel Arbeit. Dennoch bedeutet das nicht, dass das einem Urteil gleich kommt. Nur hat flightrights eben kein Interesse daran.
Man kann das übrigens auch ohne Anwalt versuchen, bei dem geringen Streitwert (1.200,-€) besteht keine Anwaltspflicht und ich habe mal die Gebühren für Amtsgerichte abgeklappert - das kostet maximal ca. 220,-€. Wenn man selbst klagen will, wird man beim Amtsgericht von einem sog. "Rechtspfleger" beraten, das ist sogar kostenlos. Nützliche Informationen dazu findet man auf:
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Zivilprozess/index.php
Ich denke, ich würde es zumindest versuchen. Ggf. auch eine Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen (kostet auch deutlich unter 100,-€). Oder direkt zum Rechtspfleger gehen, bei sinnlosen Klagen wird er schon darauf hinweisen. Aber vom Gesamtkonstrukt her sehe ich British Airways ganz klar in der Schuld - der medizinische Notfall rechtfertigt mit absoluter Sicherheit keine Verspätung von mehreren Tagen. Winnipeg liegt auch noch "am Weg", wir sind auch mal dort zwischengelandet, auf dem Weg zurück von Las Vegas, um nachzutanken (in Las Vegas durfte die Maschine aus Sicherheitsgründen nicht voll betankt werden). Das hat auch nur 2 Stunden gekostet und nicht 2 Tage.
Andrea:
Wir kennen die Art des technischen Defekts natürlich nicht, aber man munkelte irgendetwas mit Fahrwerk. Und da kann man Phantasieren: Die Maschine musste schnell landen, hat nicht genug Sprit abgelassen, war zu schwer, Fahrwerk beim Landen beschädigt. Höhere Gewalt? Naja... Genau da würde dann der Knackpunkt liegen.
Und noch mal zu vollen Fliegern: Wir hatten ja Eco Plus. Und bei dem dann statfindenden Flug war die maximal halbvoll. Aber ich habe keine Erfahrung, wie das sonst in der Klasse aussieht.
Michael:
Ich sehe das exakt so wie Rainer. Für BA war das natürlich die beste, weil billigste Lösung.
Die Umverteilung des Passagiere auf andere Transatlantik-Flüge, ggf. mit einem inneramerikanischen Zubringerflug, wäre das mindeste gewesen, was BA hätte leisten können. Ich bin mir sicher, dass das sogar ausschließlich mit den Kapazitäten aus deren Partner-Netzwerk funktioniert hätte. Wir reden hier von gerade mal 300 Passagieren, die man zusätzlich über den Atlantik bringen muss. Aber, wie Rainer ganz richitg geschrieben hat, das wäre für BA natürlich mehr Arbeit gewesen und vermutlich auch teurer als die Hotelnummer gekommen.
Grüße aus der Pfalz,
Michael
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