Allgemeines > Flüge & Airlines
Abgelehnt!
andi7435:
Ich würde einen Brief schreiben.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Rainer:
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 17:24:44 ---Die Maschinen lassen heute wohl keinen Sprit mehr ab. So habe ich es jedenfalls gelesen, als ich mich damit beschäftigt hatten, als wir mit einem medizinischen Notfall an Bord auf dem Weg nach NY in Shannon zwischenlanden mussten.
--- Ende Zitat ---
Sie lassen es zumindest nicht grundsätzlich ab, sondern allenfalls in schweren technischen Notfällen.
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 17:24:44 ---Damit landen sie mit einem Gewicht, wofür das Flugzeug sicher für den Notfall, aber nicht für den Normalfall ausgelegt ist.
Dadurch könnte ich mir schon vorstellen, dass dabei etwas kaputt geht.
--- Ende Zitat ---
Nein, heutige Maschinen sind in aller Regel so konstruiert dass sie dennoch sicher landen können (Zitat Wikipedia):
--- Zitat ---Fast alle Flugzeugtypen sind darauf ausgelegt, auch bis zu ihrem maximalen Startgewicht sicher landen zu können;
--- Ende Zitat ---
Das ist aber hier nicht annähernd der Fall - Winnipeg liegt auf ca. 4/5 der Gesamtstrecke zwischen London und Las Vegas, d.h. die Maschine hatte sowieso nur noch einen Bruchteil der maximalen Befüllung an Board. Das ist eine ganz nomale Landung ohne besondere Parameter.
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 17:24:44 ---Klar muss die Airline dir dann beweisen, dass es nicht höhere Gewalt war, aber dazu müsste man erst mal klagen. Und ich würde nicht allein gegen BA klagen.
--- Ende Zitat ---
Wieso soll man nicht klagen? Ich würde es mindestens androhen und auch tun. Das kostet zunächst nur 165,-€, danach ist BA am Zug. Die sind zwar sicher auch zäh und unangenehm, aber auch nicht verblödet. Wenn die Klage erst einmal rollt, wissen die sicher auch, dass die Luft dann dünn wird.
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 17:24:44 ---Du sitzt im Zweifel dann beim Gerichtsverfahren einem versierten Anwalt gegenüber, der dich schon mit Verfahrensfragen auflaufen lassen kann. Oder das übernimmt der Richter, der kein Verständnis hat, dass du das allein machst. Der Rechtspfleger ist nämlich in der Verhandlung nicht dabei.
--- Ende Zitat ---
Du meinst ernsthaft, BA schickt einen Anwalt für die paar Kröten, um die es geht.? Den Anwalt bekommt BA selbst im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner bezahlt, denn es gilt auch hier die Pflicht zur Kostenminimierung und es ist sicher nicht notwendig, einen überzogen teuren Anwalt zu bestellen. Diese Frage wird vom Richter entschieden, aber man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass BA den Anwalt selbst bezahlen muss.
Ich sehe auch die Problematik des "Verfahrens" nicht - genau das ist Aufgabe und Sinn des Rechtspflegers, Verfahrensfehlern vorzubeugen. Vor dem Richter zählen Argumente und Andrea muss da auf überhaupt gar nichts eingehen. British Airways muss überzeugend darstellen, dass es unvermeidbar und einem Vulkanausbruch gleich kommend nicht in ihrer Gewalt lag, den Rückflug früher als 2 Tage nach geplanten (und bezahltem) Termin anzubieten.
--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 17:24:44 ---Ich würde auch erst mal an BA schreiben.
--- Ende Zitat ---
Das halte ich auch in jedem Fall für den besten Schritt. Aber eine weitere Firma würde ich nicht einschalten. Ich würde klagen. Und zuvor "tacheles" reden.
Ich überlege ernsthaft, ob ich mich hier "einzecke" und die Klage bezahlen soll. Vielleicht hat ja noch jemand Lust auf Zocken, das Risiko ist überschaubar, als "Gage" würde ich mein eigenes Engagement sehen. Also Beispiel: Klage kostet 250,-€, wenn wir verlieren, ist die Kohle weg. Wenn wir gewinnen, bekommen wir die 250,-€ sowieso von BA erstattet, zzgl. 250,-€ als Lohn für meinen Einsatz. Für Andrea ist das Risiko Null, nur bekommt sie im Fall des Sieges die 1.200,-€ abzüglich der vorgenannten 250,-€.
Flicka:
Hallo Andrea, das ist zwar echt ärgerlich, aber versuche, dich nicht zu sehr zu grämen.
Ich würde mich per Mail an BA wenden und dabei auch genau schreiben, warum die Warterei euch so belastet hat. Der Hinweis auf deine Erkrankung ist sicher angebracht, genau wie der Hinweis auf den erheblich geschmälerten Erholungseffekt eures Urlaubs. Versuche jedenfalls, ihnen klar zu machen, dass du nicht zu denen gehörst, die erst über 2 Tage mehr in Vegas gejubelt haben und jetzt noch fröhlich eine Kompensationszahlung "abgreifen" wollen, sondern dass ihr durch die Warterei tatsächlich gelitten habt.
Das sind Argumente, die im standardisierten Flightright-Verfahren natürlich nie geäußert werden, denn da geht es ja letztlich einfach um die Kompensationszahlung. Aber für eine Kulanz-Entscheidung von BA wären solchen Argumente natürlich ganz wesentlich. Der Vorteil für BA: Sie können ausdrücklich darauf hinweisen, nicht aufgrund einer Rechtspflicht zu zahlen, sondern aus Kulanz, damit nicht irgendwelche anderen Passagiere, mit denen ihr vielleicht in Verbindung steht, aus der Zahlung irgendwelche Rechte für sich selbst herleiten. Fordere ruhig eine Zahlung in Höhe der Kompensation, aber frage auch, ob sie vielleicht einen besseren Vorschlag hätten, euch zu entschädigen.
Einen Versuch mit EUClaim kannst du ja noch starten, wenn du keinen Erfolg hast.
@ Rainer: Genau die Rechnung, ob sich das Kostenrisiko lohnt, hat Flightright doch schon aufgemacht - und zwar vermutlich mit dem Wissen und der Erfahrung von mehreren tausend Fällen im Hintergrund. Wenn die zu dem Schluss kommen, dass es sich für 25 Prozent von 1.200 Euro - also für 300 Euro - für sie nicht lohnt, warum willst du dann ohne deren Erfahrung für 250 Euro das Risiko eingehen?
Rainer:
--- Zitat von: Flicka am 16. Januar 2014, 21:09:21 ---@ Rainer: Genau die Rechnung, ob sich das Kostenrisiko lohnt, hat Flightright doch schon aufgemacht - und zwar vermutlich mit dem Wissen und der Erfahrung von mehreren tausend Fällen im Hintergrund. Wenn die zu dem Schluss kommen, dass es sich für 25 Prozent von 1.200 Euro - also für 300 Euro - für sie nicht lohnt, warum willst du dann ohne deren Erfahrung für 250 Euro das Risiko eingehen?
--- Ende Zitat ---
Weil flightrights keine Einzelanalyse betreibt und es sowieso mit Sicherheit nicht einmal einen einzigen vergleichbaren Fall gibt. Flightrights hat das einfach nicht nötig und insbesondere können und wollen die keinen Verlust erleiden.
Genau da liegt der gewaltige Unterschied: ich bin bereit, den Verlust hinzunehmen. Wenn ich BlackJack spiele oder an der Börse handele, ist das kein Unterschied. Aber ich sehe hier durchaus das Potential, die Klage zu gewinnen, egal ob flightrights das vertreten will oder nicht. Ich bin kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern will diesen einen speziellen Fall auflösen. Deswegen interessiert es mich nicht, was flightrights für sich entscheidet - ich entscheide für mich.
Im übrigen beweifle ich zutiest, dass flightrights die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen hat. Genau das ist nämlich das Problem - flightrights ist überhaupt nicht auf solche Fälle angewiesen, sondern boxt nur die trivialen Fälle durch. Deswegen fehlt ihnen genau das Spezialwissen, auch außergewöhnliche Fälle zu beurteilen: sie lehnen das einfach ab und leben prima mit den tausenden trivialer Fälle.
Silke:
--- Zitat ---Zitat von: Rainer am Heute um 20:49:42
Zitat von: Silke am Heute um 17:24:44
--- Zitat ---Klar muss die Airline dir dann beweisen, dass es nicht höhere Gewalt war, aber dazu müsste man erst mal klagen. Und ich würde nicht allein gegen BA klagen
--- Ende Zitat ---
.
Wieso soll man nicht klagen? Ich würde es mindestens androhen und auch tun. Das kostet zunächst nur 165,-€, danach ist BA am Zug. Die sind zwar sicher auch zäh und unangenehm, aber auch nicht verblödet. Wenn die Klage erst einmal rollt, wissen die sicher auch, dass die Luft dann dünn wird.
--- Ende Zitat ---
Und wenn du in der 1. Instanz verlierst, was schnell passieren kann, da Recht haben und Recht bekommen manchmal zwei verschiedene Dinge sind, musst du in die 2. Instanz, da besteht Anwaltspflicht.
--- Zitat ---Zitat von: Silke am Heute um 17:24:44
--- Zitat ---Du sitzt im Zweifel dann beim Gerichtsverfahren einem versierten Anwalt gegenüber, der dich schon mit Verfahrensfragen auflaufen lassen kann. Oder das übernimmt der Richter, der kein Verständnis hat, dass du das allein machst. Der Rechtspfleger ist nämlich in der Verhandlung nicht dabei.
--- Ende Zitat ---
Du meinst ernsthaft, BA schickt einen Anwalt für die paar Kröten, um die es geht.? Den Anwalt bekommt BA selbst im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner bezahlt, denn es gilt auch hier die Pflicht zur Kostenminimierung und es ist sicher nicht notwendig, einen überzogen teuren Anwalt zu bestellen. Diese Frage wird vom Richter entschieden, aber man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass BA den Anwalt selbst bezahlen muss.
--- Ende Zitat ---
Ich denke, dass BA eine eigene Rechtsabteilung hat, in der zumindest ausgebildete Juristen sitzen, die sie dann dahin schicken werden und denen du dann gegenüber sitzt.
--- Zitat ---Ich sehe auch die Problematik des "Verfahrens" nicht - genau das ist Aufgabe und Sinn des Rechtspflegers, Verfahrensfehlern vorzubeugen. Vor dem Richter zählen Argumente und Andrea muss da auf überhaupt gar nichts eingehen.
--- Ende Zitat ---
Hast du schon mal allein (also ohne Anwalt) eine Klage als Kläger mit mündlicher Verhandlung durchgeführt?
Ich habe es zweimal gemacht, und beim zweiten Mal scheiterte es fast an Verfahrensfragen. Die sind nämlich nicht immer vorhersagbar. Bei uns war es so, dass es darum ging, ob man bestimmte Teile der Klage während der Verhandlung ändern kann. Die Frage trat erst während der Verhandlung auf. Wüsstest du das auf Anhieb während einer laufenden Verhandlung? Und der Richter hat gemeint, wir wären in einem Gericht und da müsste ich das wissen. Er hat keinerlei Rücksicht darauf genommen, ob man das als Nichtjurist wissen kann. Ich habe eine Lösung gefunden und am Ende haben wir gewonnen. Aber sicher war das nicht.
@Andrea:
Ich habe mal per Mail an den Kundendienst von BA geschrieben, weil ein Koffer unterwegs kaputt gegangen ist. Die haben dann relativ problemlos (ohne Nachweise) eine Summe erstattet, der Kontakt war auch super nett.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln