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Abgelehnt!

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Rainer:

--- Zitat von: Silke am 16. Januar 2014, 21:24:20 ---Hast du schon mal allein (also ohne Anwalt) eine Klage als Kläger mit mündlicher Verhandlung durchgeführt?

--- Ende Zitat ---

Ja, inzwischen sogar schon zwei mal. Ich habe beide Klagen nicht verloren. Zwar auch nicht gewonnen, aber einen befriedigenden Vergleich erzielt. In beiden Fällen war es übrigens so, dass die Richterin definitiv bis zum Schuss den Sachverhalt nicht verstanden hat. Das hätte auch ein Anwalt nicht geändert.

Und die "Klage meines Lebens" habe ich auch ohne Rechtsschutz-Versicherung durchgezogen. Und da ging es um unbedeutend mehr als die paar Kröten hier. Wahrscheinlich hätte mich eine Niederlage ruiniert bis ans Lebensende, aber soll ich nur deswegen nicht den Rechtsweg einschlagen, weil ich nicht versichert bin?

Wenn ich überzeugt bin, im Recht zu sein, dann handele ich auch entsprechend. Das ist sicher nicht für jedermann einfach nachzuvollziehen, aber ich bin so, wie ich bin.

P.S.: Wenn ich in 1. Instanz verliere, dann akzeptiere das natürlich (das ist ja genau mein "Einsatz"). Aber egal wer verliert, es ist keinesfalls selbstverständlich, dass überhaupt eine Revision zugelassen wird. Der allgemein verankerte Glaube, der Unterlegene könne sich einfach immer weiter und teurer nach oben klagen, ist irrig. Wenn BA also verliert, ist es überhaupt nicht selbstverständlich (allemal bei der geringen Summe), dass sie überhaupt eine Revision bekommen. Dazu bedürfte es beispielsweise eines vom Urteil ausgehenden grundsätzlichen Charakters oder eben irgendwelchen Verfahrenfehlers. "Einfach so" ist eine Revision nicht zu begründen.

Andrea:
Rainer, du bist echt ein Knaller!  :happy: Frei nach dem Werbespruch: "Mach es zu deinem Projekt"...  Total lieb.

Aber erst einmal probiere ich es mit einem halbwegs netten Brief/Mail an BA. Dann ein nicht so netter Brief und wenn die dann immer noch stur sind, dann quatschen wir beide noch mal. Das dürfte sich eh alles mindestens bis zum Forentreffen hinziehen -  eher noch länger.

Danke euch für eure Kommentare. Mein Blutdruck hat sich erst einmal wieder normalisiert und ich stehe auch nicht mehr ganz so vor den Kopf gestoßen da. Ich habe einen Plan Dank euch.  Ihr seid Klasse!

Birgit:
Das ist sicher die beste Lösung, Andrea.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Ich bekomme im Job ja auch eine Menge Briefe, die nicht immer nett sind. Dabei animieren die "denen werde ich es schon zeigen"-Briefe weniger sich nochmals ein bisschen Zeit zu nehmen, die Sachlage nochmals genau zu betrachten, als die freundlichen (aber nicht jammerigen) Schreiben.

Ich denke trotzdem, dass die BA sich eher auf einen Gutschein einlassen wird als auf eine Zahlung, das tut denen weniger weh.

Michael:

--- Zitat von: Birgit am 17. Januar 2014, 10:21:21 ---Ich denke trotzdem, dass die BA sich eher auf einen Gutschein einlassen wird als auf eine Zahlung, das tut denen weniger weh.

--- Ende Zitat ---

Das würde ich auch vermuten. Je nach dem, was man vor hat oder damit anfangen kann, muß das auch nicht unbedingt schlechter als eine Zahlung sein. ;)

Grüße aus der Pfalz,
Michael

Flicka:

--- Zitat von: Rainer am 16. Januar 2014, 21:18:22 ---
Im übrigen beweifle ich zutiest, dass flightrights die Erfahrung aus mehreren tausend Fällen hat. Genau das ist nämlich das Problem - flightrights ist überhaupt nicht auf solche Fälle angewiesen, sondern boxt nur die trivialen Fälle durch. Deswegen fehlt ihnen genau das Spezialwissen, auch außergewöhnliche Fälle zu beurteilen: sie lehnen das einfach ab und leben prima mit den tausenden trivialer Fälle.

--- Ende Zitat ---

Zumindest in unserem Fall haben sie die Sache an ihre üblichen Anwälte übergeben und für uns Klage eingereicht. Die Klage haben wir letztlich auf Anraten der Anwälte zurückgenommen, da sich die Erfolgsaussichten vor Gericht nach weiterem Vortrag der Airline während des Prozesses als nicht günstig dargestellt haben. Dadurch sind Flightright mit Sicherheit mehr Kosten entstanden als von uns überhaupt eingeklagt wurden, nämlich neben den Gerichtskosten auch die Kosten für unsere Anwälte und die Anwälte der Airline. Benannt wurden von der Airline übrigens auch Zeugen mit Wohnsitz am Sitz der Airline, also im Ausland. Deren Reisekosten hättten wir (bzw. Flightright) dann auch noch übernehmen müssen, wenn die Sache durchgezogen und verloren worden wäre.

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